Auftrag entzogen, Material angeblich schon bestellt ?!

Weiteren Auftrag entzogen, arbeiten mangelhaft, angeblich Material schon bestellt?

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir haben Probleme mit einem Werkvertrag.

Wir haben einen Schreinermeister beauftragt in unserem Haus eine Türzarge mit Türblatt in einen Wanddurchbruch zu bauen, einen Korkboden zu verlegen und nach Fertigstellung eines Anbaus dort Parkett zu verlegen.

Die Arbeiten in dem Bestandshaus sind nun erledigt, jedoch nicht zu unserer Zufriedenheit:

Die Türzarge hat oben ca. 1,5 bis 2,0 cm Luft zur Wand, unten ca. 5mm zum Boden.
Die Übergangsschiene löst sich und klackert beim übertreten. Da bei 3 von 5 Schrauben das Gewinde durchgedreht ist, können wir die Schrauben nicht selbst festziehen.
Die neue Tür fällt von alleine zu, was sehr ärgerlich ist, da sie an einer häufig genutzten Position steht und man sie dann immer wieder aufmachen muss.

Kritik an dem Schlitz lehnt der Schreiner ab, da der Durchbruch seiner Meinung nach oben schief ausgeschnitten ist. Dies begründet er auch damit dass auf der einen Seite der Schlitz bis 2cm ist und auf der anderen Seite nur ca. 5mm.

Zumindest diese 5mm hätte er aber wenigstens mit der Zarge überdecken können, so dass nur auf der anderen Seite ein minimaler Schlitz wäre. Das hätte er aber alles beim Aufmaß feststellen und uns informieren müssen.
Oder spätestens beim Einbau hätte er es bemerken und uns informieren müssen.

Für die Parkettarbeiten in dem Anbau hat der Schreiner bereits nach 2 Wochen nach Estrichlegung eine CM Messung durchgeführt, was unüblich früh ist.
Er sagte, der Estrich sei noch viel zu feucht, wir werden um eine Feuchtigkeitssperre für 565 Eur nicht drum herum kommen. Das verwirrte uns, da der Estrich nach 2 Wochen natürlich noch nicht getrocknet sein kann.

Trotz mehrfachem Hinweis, dass uns die Funktion der Feuchtigkeitssperre nicht zusagt und auch die Kosten zu hoch sind, sprach er dies immer wieder an. Da er auch immer einen Vorkassebetrag wollte, hatten wir das Gefühl, dass er knapp bei Kasse ist.

Bei der letzten CM Messung war der nur 5cm Estrich schon 7 Wochen alt aber der Schreiner sagte, es würde noch mindestens 4 Wochen dauern und verwies wieder auf die Möglichkeit der Feuchtigkeitssperre.

Am 26.4. machten wir also einen Termin für die nächste Messung am 26.5.

Er brach die CM Messungen immer nach einigen Minuten ab, mitlerweile wissen wir, dass man 20 Min. auf das Ergebnis warten muss, da sich der Wert einpendelt, also auch senken kann.

Auch bemängelte er den viel zu unebenen Estrich und maß mit einer 80 cm Wasserwage und sagte die Unebenheiten dürfen nur 3mm auf 80cm betragen (richtig ist nach DIN 18202 4mm auf 1,0m).

Er machte uns ein Angebot zum Spachteln von 5mm über 535 Eur und sagte, dass die Bodenoberkante von dem Bestandshaus dann wohl auch um 5mm überschritten wird, so, dass wir dann keinen glatten Übergang haben.
Das wäre für uns sehr ärgerlich, da wir einen ebenen Übergang mit allen Handwerkern von Anfang an im Auge hatten.

Durch verschiedene Vorort-Termine mit Bodenlegern (Ri,Loo,Ger,Z,Fi) fanden wir einen sehr kompetenten Bodenverleger der uns mit einer Fräsung und einer wesentlich geringeren Aufspachtelung ein günstigeres Angebot gemacht hat mit der Garantie, den Durchgang eben gestalten zu können.

Auch konnte er sofort mit fräsen und spachteln beginnen, während der Schreiner immer sagte, dies wäre erst nach der Trocknung möglich.

Da wir also mit den bisherigen (einfachen Verlegearbeiten und Schreinerarbeiten) mit dem Schreinermeister nicht zufrieden waren und bei den Arbeitsvorbereitungen für den Anbau erhebliche Zweifel an einem zufriedenstellenden Gewerkserstellung hatten, haben wir ihm am 4.5. telefonisch mitgeteilt, dass wir den Auftrag anderweitig vergeben werden.

Er zeigte Verständnis, wies aber darauf hin, dass er den Parkett-Kleber schon gekauft hat. Auf mein Angebot, den Kleber am gleichen- oder Folgetag abzuholen ging er nicht ein und sagte, er wolle erst eine Rückgabe prüfen.

Uns wundert das sehr. Zum einen mussten wir immer lange auf seine Materialbestellungen warten und er wollte immer die Materialkosten als Vorkasse. Diesmal hatte er „nur“ 100 EUR Vorkasse und hat dann einige Wochen vorher Kleber für 200 EUR gekauft? Die Absage am 4.5. war 19 Werktage vor einer weiteren CM Messung. Nach der CM Messung hätte erst der Boden gespachtelt und trocknen müssen bevor das Parkett verklebt werden kann.

Ich habe nach der Bestellung und der Rechnung gefragt.

Am 7. Mai (Sonntag) schrieb er uns dann eine Nachricht, dass er heute den Klebstoff bringen will und uns die Schlußrechnung per Mail sendet.

Dies habe ich abgelehnt und um eine Begründung gebeten warum er den Kleber nicht zurück geben kann und erneut um die Bestellung oder Rechnung gebeten. Gleichzeitig habe ich unsere Mängel an seinen Arbeiten aufgeführt und um Nachbesserung gebeten.

Er schreibt, dass „der Großhändler bis 1. Mai keine frostempfingliche Ware zurück nimmt“ und er die Ware ja schon länger hat.

Auf meine erneute Bitte nach Bestellung und Rechnung ist er erneut nicht eingegangen.

Anfang der Woche haben wir ein Einschreiben mit Rückschein erhalten mit einer Endabrechnung, die den Kleber enthält.

Wir sind aber nicht bereit, den Kleber ohne Nachweis zu kaufen, noch die abgeschlossenen Arbeiten in dem mangelhaften Zustand voll zu bezahlen und suchen Hilfe, da wir 100 EUR Vorkasse bezahlt haben.

Zusammenfassung: Der Schreinermeister möchte noch 200 EUR Kleber - 100 EUR Vorkasse = 100 EUR von uns.

Wir möchten am liebsten die Vorkasse zurück und die Arbeiten selbst irgendwie beheben.

Wenn wir den Kleber zahlen müssen, möchten wir auf jeden Fall einen Beleg haben, aus dem ersichtlich ist, dass er den Kleber für uns gekauft hat. Haben wir ein Recht darauf den Kleber in Frage zu stellen und die Bestellung oder Rechnung zu sehen?

Wenn wir dann die 100 EUR noch zahlen müssen, aber doch erst, wenn alle Mängel behoben sind?
Sind die aufgeführten Punkte wirklich rügbare Mängel?

Wir gehen wir am besten vor, welches ist die richtige Reihenfolge?
Das Auftragsvolumen für die restlichen Arbeiten war 200 Euro netto Material plus 513 netto Lohn.

Vielen Dank

Mit freundlichen Grüßen

Moin,

der Besteller kann den Werkvertrag kündigen. Es gilt (zur Zeit noch) der §649 BGB.

Der Besteller kann bis zur Vollendung des Werkes jederzeit den Vertrag kündigen. Kündigt der Besteller, so ist der Unternehmer berechtigt, die vereinbarte Vergütung zu verlangen; er muss sich jedoch dasjenige anrechnen lassen, was er infolge der Aufhebung des Vertrags an Aufwendungen erspart oder durch anderweitige Verwendung seiner Arbeitskraft erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlässt. Es wird vermutet, dass danach dem Unternehmer 5 vom Hundert der auf den noch nicht erbrachten Teil der Werkleistung entfallenden vereinbarten Vergütung zustehen.

Was heißt das?
„Es wird vermutet“ bedeutet, dass man, wenn keine anderen Nachweise vorliegen, von 5% ausgeht.
Der Schreiner hat also erstmal, ohne dass er oder ihr etwas belegen müsst, einen Anspruch auf diese 5%.
Will er mehr, muss er die Höhe des Anspruchs beweisen.

Hi,
bezieht sich das nicht nur auf die Leistung - sprich Arbeit?
Ich kann da nicht unbedingt schließen, dass das Material auch davon betroffen ist.

Ich schon. Denn es geht doch ausdrücklich um Anrechnung dessen, was der Unternehmer spart - und bereits beschafftes Material, das er anderweitig nicht verwenden kann, spart er schließlich nicht, solches, das er anderweitig verwenden kann dagegen schon.

Der Nachweis für die Beschaffung des Materials wurde bereits erbracht. Eine Rücknahmepflicht durch den Lieferanten gibt es nicht - die wurde von diesem sogar ausdrücklich abgelehnt.

Allerdings sollte der Schreiner doch das Zeugs anderweitig verwenden können. Es ist keine Spezialanfertigung und er hat doch wohl öfter mal ähnliche Aufträge, oder? Anderes müsste der Schreiner sonst in der Tat nachweisen.

Aber: ianal.
Gruß
anf

worauf beziehen sich diese 5% denn, also entzogen haben wir den 2. Teil des Auftrages mit Wert 200 netto Material und 513 netto Lohn. Also stehen ihm 200+513+19%*5%=42 Euro zu?

Zu dem Kleber. Natürlich kann er den anderweitig verwenden, er ist zwar Schreinermeister wirbt aber auf seiner Homepage auch mit „ihr Spezialist für Parkett“, folglich wird er nochmal einen verkleben und folglich seinen Kleber nutzen können, das war kein spezieller Kleber für spezielle Verhältnisse. Aber wie weise ich das nach, wenn er sagt „nö, kann ich nicht verwenden, ich bin Schreiner und kein Bodenleger“.

Einen Nachweis hat er nicht erbracht. Die Tatsache, dass er Kleber da hat, bedeutet ja nicht, dass er den wirklich schon für uns gekauft hatte. Meine Vermutung ist ja auch, dass er ihn nach Auftragskündigung gekauft hat, um noch die Gewinnspanne einzusacken.

Da der Streitwert aber so gering ist, (er will 100, wir wollen 100) und man fast schon dazu tendiert zu sagen beide Pech, lohnt ein Gang nicht zum Anwalt.

Selbst bei Frag-den-Anwalt bin ich nicht bereit, 40 Euro zu investieren.
Deswegen wäre es sehr hilfreich, wenn nochmal jemand was sagen könnte.

Im Grunde will ich ja auch garnicht, dass er hierhin kommt und nachbessert. Das Kind ist ja eh in den Brunnen gefallen mit der Türzarge.

Am liebsten wäre mir: Er zahlt uns die 100 Euro Vorkasse zurück, von mir aus abzüglich 5% da ist nur die Frage auf was? Auf den Kleber den er eh weiterverwenden kann doch nicht. Evtl. auf den Lohn, der ihm ja durch die Kündigung entgangen ist? Ok, könnte ich mir leben.
Im Gegenzug verzichte ich dann auf die Nachbesserungen an Türübergangsleiste und Zarge?

Danke!

      worauf beziehen sich diese 5% denn, also entzogen haben wir

den 2. Teil des Auftrages mit Wert 200 netto Material und 513 netto
Lohn. Also stehen ihm 200+513+19%*5%=42 Euro zu?

Zu dem Kleber. Natürlich kann er den anderweitig verwenden, er ist
zwar Schreinermeister wirbt aber auf seiner Homepage auch mit „ihr
Spezialist für Parkett“, folglich wird er nochmal einen verkleben und
folglich seinen Kleber nutzen können, das war kein spezieller Kleber für
spezielle Verhältnisse. Aber wie weise ich das nach, wenn er sagt „nö,
kann ich nicht verwenden, ich bin Schreiner und kein Bodenleger“.

Einen Nachweis hat er nicht erbracht. Die Tatsache, dass er Kleber da
hat, bedeutet ja nicht, dass er den wirklich schon für uns gekauft
hatte. Meine Vermutung ist ja auch, dass er ihn nach Auftragskündigung
gekauft hat, um noch die Gewinnspanne einzusacken.

Da der Streitwert aber so gering ist, (er will 100, wir wollen 100)
und man fast schon dazu tendiert zu sagen beide Pech, lohnt ein Gang
nicht zum Anwalt.

Selbst bei Frag-den-Anwalt bin ich nicht bereit, 40 Euro zu investieren.
Deswegen wäre es sehr hilfreich, wenn nochmal jemand was sagen könnte.

Im Grunde will ich ja auch garnicht, dass er hierhin kommt und
nachbessert. Das Kind ist ja eh in den Brunnen gefallen mit der
Türzarge.

Am liebsten wäre mir: Er zahlt uns die 100 Euro Vorkasse zurück, von
mir aus abzüglich 5% da ist nur die Frage auf was? Auf den Kleber den er
eh weiterverwenden kann doch nicht. Evtl. auf den Lohn, der ihm ja
durch die Kündigung entgangen ist? Ok, könnte ich mir leben.
Im Gegenzug verzichte ich dann auf die Nachbesserungen an Türübergangsleiste und Zarge?

Danke!

worauf beziehen sich diese 5% denn, also entzogen haben wir
den 2. Teil des Auftrages mit Wert 200 netto Material und 513 netto
Lohn. Also stehen ihm 200+513+19%*5%=42 Euro zu?

Zu dem Kleber. Natürlich kann er den anderweitig verwenden, er ist
zwar Schreinermeister wirbt aber auf seiner Homepage auch mit „ihr
Spezialist für Parkett“, folglich wird er nochmal einen verkleben und
folglich seinen Kleber nutzen können, das war kein spezieller Kleber für
spezielle Verhältnisse. Aber wie weise ich das nach, wenn er sagt „nö,
kann ich nicht verwenden, ich bin Schreiner und kein Bodenleger“.

Einen Nachweis hat er nicht erbracht. Die Tatsache, dass er Kleber da
hat, bedeutet ja nicht, dass er den wirklich schon für uns gekauft
hatte. Meine Vermutung ist ja auch, dass er ihn nach Auftragskündigung
gekauft hat, um noch die Gewinnspanne einzusacken.

Da der Streitwert aber so gering ist, (er will 100, wir wollen 100)
und man fast schon dazu tendiert zu sagen beide Pech, lohnt ein Gang
nicht zum Anwalt.

Selbst bei Frag-den-Anwalt bin ich nicht bereit, 40 Euro zu investieren.
Deswegen wäre es sehr hilfreich, wenn nochmal jemand was sagen könnte.

Im Grunde will ich ja auch garnicht, dass er hierhin kommt und
nachbessert. Das Kind ist ja eh in den Brunnen gefallen mit der
Türzarge.

Am liebsten wäre mir: Er zahlt uns die 100 Euro Vorkasse zurück, von
mir aus abzüglich 5% da ist nur die Frage auf was? Auf den Kleber den er
eh weiterverwenden kann doch nicht. Evtl. auf den Lohn, der ihm ja
durch die Kündigung entgangen ist? Ok, könnte ich mir leben.
Im Gegenzug verzichte ich dann auf die Nachbesserungen an Türübergangsleiste und Zarge?

Danke!