Hallo,
wir haben einem Dachdecker den Auftrag für die Dachdeckerarbeiten auf Grund seines Angebotes erteilt.
Nachträglich hat unser Architekt mit dem Dachdecker noch einen VOB-Bauvertrag über die selben Arbeiten abgeschlossen allerdings mit einer längeren Gewöhrleistungsfrist von 5 Jahren.
Gelten jetzt die 2 Jahre Gewährleistung, wie der Dachdecker behaupter oder die 5 Jahre aus dem nachträglichen VOB-Vertrag.
Danke für Eure Hilfe!
Gruß
Giovanni