Auftrag für Versicherung falsch abgerechnet

Sind eine Malerfirma und waren 2012 für eine Firma tätig die uns Versicherungsschäden vermittelt hat (Wasserschäden).
Ich hatte damal einen Objektleiter der für Aufmaß und Objektbetreuung zuständig war.
An Hand seines Aufmaßes haben wir Angebote erstellt und dann auch Rechnungen geschrieben.
Jetzt stellt sich heraus das mein damaliger Objektleiter Flächen falsch aufgemessen hat. (Geht um die Flächen die zu unseren Gunsten falsch berechnet wurden.) Dadurch wurden Flächen abgerechnet die gar nicht  ausgeführt wurden oder Flächen abgerechnet die größer waren als die Tatsächlichen.
Nachdem mir dies aufgefallen ist (dauerte leider über ein Jahr) habe ich den Mitarbeiter entlassen. Bei einer internen Prüfung eines Objektes ist meinem damaligen Auftraggeber jetzt aufgefallen das es diese Abweichungen gibt.
Mit welchen konsequenzen habe ich zu rechnen. Habe keine GmbH

MfG G. Engist

Hallo,
das klingt nicht gut. Aber ehrlich gesagt, bin ich mir unsicher. Nach meinem Rechtsempfinden würde ich sagen, dass mit einer Gutschrift ggf Schadenersatzangebot an den Aufraggeber das möglicherweise glimpflich ausgehen kann.
Ich würde das ehrliche Gespräch suchen und einen Versicherungsfachmann nochmal befragen
Viel Erfolg C…

Sind eine Malerfirma und waren 2012 für eine Firma tätig die
uns Versicherungsschäden vermittelt hat (Wasserschäden).

Bei einer internen
Prüfung eines Objektes ist meinem damaligen Auftraggeber jetzt
aufgefallen das es diese Abweichungen gibt.

Sinnvoll wäre, dass man sich schnellstens mit dem Versicherer in Verbindung setzt und die Differenzen abklärt. D.h. alle diese Aufträge neu berechnet und dem Versicherer die Differenz gutschreibt.

Andernfalls vermute ich, dass man solche Aufträge nie wieder von Versicherungsunternehmen bekommen würde.
Außerdem wird es auch zu einer rechtlichen Auseinandersetzung wegen zuviel berechneter Leistung kommen.

Mit welchen konsequenzen habe ich zu rechnen. Habe keine GmbH

Was hat dies mit einer GmbH zu tun - wenn der gute Firmennamen verloren geht und weitere Aufträge ausbleiben.

MfG G. Engist

Gruß Merger

Hallo,

zunächst mal der Hinweis, dass die Frage nicht zum Bereich des Arbeitsrechts gehört, in die sie eingestellt wurde. Dies wäre der Fall, wenn es Problem im Hinblick auf die Entlassung des Objektleiters gibt, was - wenn ich es richtig verstanden habe - nicht der Fall ist.

Soweit dem Auftraggeber zuviel berechnet wurde, muss ihm das zuviel gezahlte Geld zurückerstattet werden. Ich würde auf den Auftraggeber zugehen und ihm die Sachlage - einschließlich der Probleme mit dem Objektleiter - erklären und mich entschuldigen. Wenn es dumm läuft, könnte der Auftraggeber sonst auf die Idee kommen, dass bewusst zuviel abgerechnet wurde und Strafanzeige wegen Betrug stellen. Dies würde dann erst mal Scherereien bedeuten, auch wenn es am Ende für eine Verurteilung nicht reicht.

Viel Glück!