Hallo,
Ein selbständiger Fliesenleger arbeitet ab und zu mal für einen Sanitärbetrieb. Der hat von ihm ein Angebot gefordert und der Fliesenleger hat mit der Arbeit begonnen. Dabei ist durch einen Folgeauftrag auch der Preis des Fliesenlegers für den Auftraggeber herausgekommen. Dieser hat nun festgestellt, dass der Sanibetrieb nochmal ordentlich! draufgeschlagen hat, sogar auf das Material. Der Kunde war richtig sauer deswegen und möchte jetzt natürlich am liebsten über den Fliesenleger abrechnen. Geht das überhaupt ohne rechtliche Folgen, oder muss der Mann seine Rechnung an die Sanifirma schicken und der Kunde die wesentlich teurere Rechnung bezahlen?
Hallo
Der lateinisch vorgebildete Jurist würde dazu wohl sagen: „Pacta sunt servanda.“ Da ich weder lateinisch noch juristisch vorgebildet bin, sage ich lieber: „Verträge sind einzuhalten.“
Man könnte chronologisch auch etwas früher ansetzen und sagen: „Vertragsfreiheit.“ Oder wurde der Bauherr mit vorgehaltener Waffe zum Vertragsabschluss gezwungen, ohne sich vorher Alternativangebote einholen zu dürfen?
Oder gibt es etwa eine Minimalpreisgarantie von der Sanitärfirma? Das wäre dann natürlich etwas anderes. 
Natürlich kann der Bauherr, wenn die VOB/B vereinbart ist, jederzeit ohne Angabe von Gründen den Vertrag kündigen und die Restleistung von Dritten ausführen lassen. Die anfallenden Kosten dafür entsprechen allerdings der erzielten Ersparnis…
Gruß
smalbop