Hallo,
wenn die Bank einer Dauerauftrag im Auftrag eines Schuldners ausführt und diese Bank dem Gläubiger Geld überweist, dann gibt doch die Bank an, wer der Schuldner ist, d.h. von wem der Gläubiger das Geld kommt. Bei einem Auftrag handelt der Beauftrage (= die Bank) jedoch auf eigenen Namen und fremde Rechnung. Die Bank handelt in dem Fall doch in Namen und auf Rechnung des Schuldners. Darf man in diesem Fall also von einem (Dauer-) Auftrag sprechen?
Vielen Dank
Martin Unterholzner