Auftrag oder Vertretung?

Hallo,

wenn die Bank einer Dauerauftrag im Auftrag eines Schuldners ausführt und diese Bank dem Gläubiger Geld überweist, dann gibt doch die Bank an, wer der Schuldner ist, d.h. von wem der Gläubiger das Geld kommt. Bei einem Auftrag handelt der Beauftrage (= die Bank) jedoch auf eigenen Namen und fremde Rechnung. Die Bank handelt in dem Fall doch in Namen und auf Rechnung des Schuldners. Darf man in diesem Fall also von einem (Dauer-) Auftrag sprechen?

Vielen Dank

Martin Unterholzner

Hi,

zwischen Bank und Kunde besteht erstmal ein entgeltlicher Geschäftsbesorgungsvertrag. Im Rahmen dessen (und im BGB direkt dahinter) gibt es seit 1999 extra eine Regelung für Überweisungen, den so genannten Überweisungsvertrag. Ein Dauerauftrag hat immer dieselbe Rechtsnatur wie die Überweisung, nur dass der Dauerauftrag beinhaltet, die Überweisung rhythmisch auszuführen.

Gruss Hans-Jürgen
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