Hallo zusammen.
Kann man von einem Auftrag zurücktreten, wenn das Ergebnis nicht zufriedenstellend ist?
Als Beispiel führe ich hier mal das folgende an:
Eine Firma gibt bei einer Werbeagentur eine Webseite in Auftrag. Wenn es nun dazu kommt, dass durch mangelnde Kommunikationsbereitschaft und / oder fehlende Absprachen die Sache so weit eskaliert, dass eine Fertigstellung des Auftrages nicht den Kundenwunsch erfüllt, kann die Firma (Auftraggeber) dann vom Auftrag zurücktreten?
Vielen Dank für die Hinweise.
Hallo,
was steht denn dazu im Vertrag!
Gruß Merger
also keinen schriftlichen 
Es gibt keinen Vertrag.
Ein Vertrag kommt durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen zustande, die man Angebot und Annahme nennt.
Das beantwortet allerdinge nicht die gestellte Frage.
Kann man von einem Auftrag zurücktreten, wenn das Ergebnis
nicht zufriedenstellend ist?
ja:
http://dejure.org/gesetze/BGB/649.html
Moin ,
also keinen schriftlichen 
bis auf wenige Ausnahmen haben mündliche Verträge die gleiche Wirkung wie schriftliche.
Es ist also ausschlaggebend, was (mündlich) vereinbart wurde.
Gandalf
Kann man von einem Auftrag zurücktreten, wenn das Ergebnis
nicht zufriedenstellend ist?
ja:
http://dejure.org/gesetze/BGB/649.html
Ich lese da nur was von Kündigung. Von Rücktritt lese ich da nichts.
Der Unterschied ist Dir bekannt?