hallo.
auf der homepage einer einkaufs-dienstleisterin habe ich folgende formulierung gefunden:
„Für Sie besteht keine vertragliche Bindung. Wir rechnen nach jedem Einsatz ab oder ich stelle Ihnen eine Rechnung aus.“
das ist doch quatsch. wenn jemand der dame den auftrag gibt, für ihn einzukaufen, und sie den auftrag annimmt, ist dadurch doch automatisch ein vertrag entstanden - oder nicht?
reitet sie sich mit dem satz evtl. sogar selbst rein? wenn z.b. der kunde bei lieferung des einkaufs sagt „öööh… was? einkauf? hab ich nicht bestellt, zahl ich auch nicht“?
AGBs scheint sie übrigens auch keine zu haben.
gruß
michael
Hallo!
das ist doch quatsch. wenn jemand der dame den auftrag gibt,
für ihn einzukaufen, und sie den auftrag annimmt, ist dadurch
doch automatisch ein vertrag entstanden - oder nicht?
Doch, genau so ist es. Es ergibgt sich aber aus den Umständen, dass gemeint ist: „Es entsteht kein Dauerschuldverhältnis“.
reitet sie sich mit dem satz evtl. sogar selbst rein? wenn
z.b. der kunde bei lieferung des einkaufs sagt „öööh… was?
einkauf? hab ich nicht bestellt, zahl ich auch nicht“?
Wie gesagt: Es ergibt sich aber etwas anderes aus den Umständen, und das ist bei verständiger Würdigung eines druchschnittlich begabten Menschen auch ohne weiteres erkennbar.
AGBs scheint sie übrigens auch keine zu haben.
Hab ich auch nicht. Das BGB ist ganz okay.