Auftrag über MyHammer vergeben, Erledigung lässt auf sich warten, Was tun?

Liebe/-r Experte/-in,

eine Freundin von mir hat einen Auftrag für den Einbau
neuer Fenster bei MyHammer eingestellt und vergeben.

Die Handwerksfirma hat im Voraus schon ca. 2/3 des Geldes
bekommen. Angeblich um die Fenster und Materialien schon
besorgen zu können.

Nun wurden bisher nur Vorbereitungsarbeiten geleistet.
Was denn Einbau der neuen Fenster betrifft, so wird meine
Freundin täglich vertröstet. Letzter Stand ist jetzt
dieser Samstag.

Was kann Sie tun wenn, wie sie befürchtet, die Firma
nicht mehr auftaucht?

Hallo,
es ist ja ein Vertrag zustande gekommen. Leistungen ihrerseits sind erbracht.Sie muss nun der Firma eine Frist zur Erledigung der Arbeiten geben. Entweder über Anwalt oder selbst schreiben. Kommt die Firma der Frist nicht nach, tja dann kann es trotzdem eine Weile dauern… Und die Fenster sind immer noch nicht eingebaut. My Hammer unbedingt meiden!!! Schriftverkehr aufbewaren.
Hoffe ich konnte ein wenig helfen…
Sonst meine mail: [email protected]

Grüsse
Arne Allers

Hallo Frau Groß,
vorab möchte ich bemerken, dass Firmen die Vorkasse verlangen als äußerst
unseriös einzustufen sind. Vorkasse ist immer abzulehnen!
Nun ist das Kind bereits in den Brunnen gefallen und sie haben bereits einen
erheblichen Betrag (2/3 der Auftragssumme) gezahlt.

Voraussetzung meiner Angaben ist die Vereinbarung von Ausführungsfristen!

Zusammengefasst ist nun folgender Ablauf notwendig (Die VOB habe ich
Ihnen unten auszugsweise aufgelistet und sollten Sie im Schriftverkehr
unbedingt aufführen):

  1. Setzten Sie den Auftragnehmer schriftlich in Verzug und drängen sie unter
    Verweis auf die VOB auf die Ausführung in einer angemessenen Frist. Telen
    Sie ihm gleich auch mit, das Sie bei Nichteinhaltung der gesetzten Frist ihm
    den Vertrag entziehen werden und in Schadensersatzpflichtig machen
    werden. (Erfahrungsgemäß sollte hierauf der Auftragnehmer seine Leistung
    erbringen).
  2. Sollte dennoch der Auftragnehmer die Frist verstreichen lassen, entziehen
    Sie ihm den Auftrag und machen ihn Schadensersatzpflichtig (Mehrkosten
    durch Ausführung mit einer anderen Firma, Rückzahlung der Vorauszahlung
    zzgl. Verzinsung). Listen Sie die Mehrkosten unbedingt auf
    (Angebotseinholung durch eine weitere Firma).

Gemäß VOB (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen) haben Sie
folgende Möglichkeiten:

  • VOB Teil B §5 Ausführungsfristen:
  1. Die Ausführung ist nach verbindlichen Fristen (Vertragsfristen) zu
    beginnen, angemessen zu fördern und zu vollenden.
  2. Ist für den Beginn der Ausführung keine Frist vereinbart, so hat der
    Auftraggeber dem Auftragnehmer auf Verlangen Auskunft über den
    voraussichtlichen Beginn zu erteilen. Der Auftraggeber hat innerhalb von 12
    Werktagen nach Aufforderung zu beginnen. Der Beginn der Ausführung ist
    dem Auftraggeber anzuzeigen.
  3. Verzögert der Auftragnehmer den Beginn der Ausführung, gerät er mit der
    Vollendung in Verzug, so kann der Auftraggeber bei Aufrechterhaltung des
    Vertrages Schadenersatz nach §6 Nr.6 verlangen oder dem Auftragnehmer
    eine angemessene Frist zur Vertragserfüllung setzen und erklären, dass er
    ihm nach fruchtlosem Ablauf der Frist den Auftrag entziehe (§8 Nr.3).
  • VOB Teil B §8 Kündigung durch den Auftraggeber:
  1. (1) Der Auftraggeber kann bis zur Vollendung der Leistungen jederzeit den
    Vertrag kündigen.
    (2) Der Auftragnehmer steht die vereinbarte Vergütung zu. Er muss sich
    jedoch anrechnen lassen, was er infolge der Aufhebung des Vertrags an
    Kosten erspart oder durch anderweitige Verwendung seiner Arbeitskraft und
    seines Betriebs erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlässt (§ 649 BGB).
  2. (1) Der Auftraggeber kann den Vertrag kündigen, wenn in dem Fall des §5
    Nr.4 die gesetzte Frist fruchtlos abgelaufen ist (Entziehung des Auftrags).
    (2) Nach Entziehung des Auftrags ist der Auftraggeber berechtigt, den
    noch nicht vollendeten Teil der Leistungen zu Lasten des Auftragnehmers
    durch einen Dritten ausführen zu lassen, doch bleiben seine Ansprüche auf
    Ersatz des etwa entstehenden weiteren Schadens bestehen. er ist auch
    berechtigt, auf die weitere Ausführung zu verzichten und Schadensersatz
    wegen Nichterfüllung zu verlangen, wenn die Ausführung aus den Gründen,
    die zur Entziehung des Auftrags geführt haben, für Ihn kein Interesse mehr
    hat.
  • VOB Teil B §16 Zahlungen:
  1. (1) Vorauszahlungen können auch nach Vertragsabschluss vereinbart
    werden; hierfür ist auf Verlangen des Auftraggebers ausreichende Sicherheit
    zu leisten. Diese Vorauszahlungen sind, sofern nichts anderes vereinbart
    wird, mit 3% über dem Basiszinssatz des § 247 BGB zu verzinsen.

Ich hoffe Ihnen hiermit weiterhelfen zu können.

Baurepdi
T. Dill

Hallo auch
Zum erstmal den Fall bei My Hammer melden.
Leider gibt es immer seriöse und die nicht so seriösen Firmen.
Allso ich kenne das nur so das es Geld für etwas gibt wenn auch die gegenleistung da ist. Das heist das die zumindest die Fenster bei Ihnen liefern muß.
Ich weiß jetzt nicht in wie fern sie was schriftliches in der Hand haben. Ansonsten sieht das schon mal schlecht aus. Was mann noch machen kann wenn es eine Firma ist die in der Handwerksrolle eingetragen ist, sich bei der Handwerkskammer über die Firma erkundigungen einziehen. Wenn sie dort nicht bekannt ist, dann sieht das schlecht aus.
Wenn Sie die anschrift der Firma haben, Notfalls eine Brief mit einen Termin schreiben. Dann müßen die sich ja melden.
Ich hoffe ich konnte Ihnen etwas weiterhelfen.
Würde gern erfahren wie das ausgegangen ist.

Mit freundlichem Gruß

Frank Steinberg