Guten Tag:
theoretische Frage: ein Mensch unterschreibt einen (Überschrift): „Auftrag“ (Kaufabsicht einer Sache und deren Montage), in der Annahme, es würde nun ein Kostenvoranschlag erstellt werden, da die Art der Montage noch nicht sicher war (bis heute nicht).
Anbieter meint, es wäre ein Kaufvertrag zustande gekommen. Auftrag wurde nicht unterschriftlich vom Anbieter bestätigt.
Ist es zu einem Vertrag gekommen? Nebenbei: AGB unleserlich, weil winzig und Durchschlag…
Danke Euch für Antworten
Sylvia
Antrag + Annahme = Vertrag!
Guten Tag:
Hallo.
theoretische Frage: ein Mensch unterschreibt einen
(Überschrift): „Auftrag“ (Kaufabsicht einer Sache und deren
Montage),
Damit trägt er dem anderen an. Ein Vertrag kommt durch Antrag und Annahme zu stande.
in der Annahme, es würde nun ein Kostenvoranschlag
erstellt werden, da die Art der Montage noch nicht sicher war
(bis heute nicht).
Das wird der zu klärende Punkt sein, was hier tatsächlich angetragen wurde. Hierzu müsste der Text und die mdl. Vereinbarungen (letztere schwer nachweisbar, wenn es keine Zeugen gibt) betrachtet werden. Insbesondere ob es für den Mensch aus seiner Sicht der anzunehmenden Sachlage um keinen Werksvertragsauftrag (ggf. teil Kauf- und Werksvertrag), sondern um eine Kostenvoranschlagsbeauftragung handelt.
Ferner wären auch die AGB zu berücksichtigen, ob die Bestandteile enthalten, welche unzulässig und daher unwirksam sind. Auch ist fraglich, ob die Form der ausgehändigten AGB, dergestalt sind, dass sie generell als unwirksam betrachtet werden könnten. All das wissen wir nicht.
Anbieter meint, es wäre ein Kaufvertrag zustande gekommen.
Das ist seine Meinung.
Auftrag wurde nicht unterschriftlich vom Anbieter bestätigt.
Er kann dies in anderer Weise erklären, den Antrag angenommen zu haben.
Ist es zu einem Vertrag gekommen?
Das kann keiner sagen, ohne alle Fakten zu kennen.
Nebenbei: AGB unleserlich,
Da haben wir’s.
weil winzig und Durchschlag…
Nun ja, winzig dürfen sie schon sein, zumal der Begriff auslegbar ist.
Danke Euch für Antworten
Sylvia
MfG
Hallo,
Nun ja, winzig dürfen sie schon sein, zumal der Begriff
auslegbar ist.
Auslegbar zwar schon. Sie müssen aber ohne technische Hilfsmittel für einen normalen Menschen noch lesbar sein.
Gruß
Anwar
ein wenig OT gefragt
Hallo,
ein Mensch unterschreibt einen (Überschrift): „Auftrag“ (Kaufabsicht einer Sache und deren Montage)
Steht dort wirklich Kauf absicht?
Franz
hallo Franz; nein, steht nicht da, nur Auftrag, aber der Unterschreiber hat die Absicht, zu kaufen.
Schönen Tag, Sylvia