Auftrag VOB/VOL nachteilig?

Hallo,

nehmen wir an, ein Fensterbauer erstellt ein Angebot. Das ANgebot wird verfeinert. Erst beim Endangebot, wo es zur Unterschrift kommen soll, kommt jetzt ein Spruch „wir bedanken uns für Ihren Auftrag, den wir unter Zugrundelegung der VOB/VOL wie folgt bestätigen“.
Wäre das für den Käufer nachteilig?

Robby

owT

Guten Morgen,

die Gewährleistung beträgt nur 4 Jahre anstelle 5 Jahre BGB. Man kann sie aber in einem VOB-Vertrag auch auf 5 Jahre vereinbaren.

Gruß
Der Franke

Guten Morgen,

die Gewährleistung beträgt nur 4 Jahre anstelle 5 Jahre BGB.

Das war mir schon klar, aber welcher Handwerker arbeitet nicht nach VOB ? Da längere Garantiezeiten, die vertraglich vereinbart werden, i.d.R. auch einen Preisaufschlag bedeuten, kann ich in der VOB keinen „Nachteil“ erkennen.

Gruß

Nordlicht