Es ist am 10.10.2011 für ein Immobilienverkauf mit einem Makler ein „Vertriebs-Allein-Auftrag“ für ein halbes Jahr geschlossen worden. Kann dieser Auftrag binnen einer Frist widerrufen werden oder welche Möglichkeiten bestehen, diesem Auftrag zu stornieren ?
Hi!
Eigentlich keine. Was steht zu diesem Punkt im Vertrag?
Gruß
Falke
Warum soll er widerrufen werden?
Hat der Makler nichts getan?
Hallo,
die Tinte unter dem Vertrag ist trocken, der Makler ist ein halbes Jahr „mit im Boot“. Es könnte höchstens noch von einem Anwalt geprüft werden, ob der Vertrag Fehler enthält und deshalb unter Umständen anfechtbar sein könnte.
Eventuell könnte es sein, wenn der Eigentümer nun doch einen eigenen Käufer hervorbringt und den Makler gerne außen vorlassen möchte, daß dabei die entsprechende Klausel im Vertrag, die dann den Makler eigentlich partizipieren läßt (Maklercourtage), gegen das AGB-Gesetz verstößt, aber wie gesagt, da müßte ein Anwalt drüberschauen.
Moin,
Kann dieser Auftrag binnen einer Frist
widerrufen werden
gibt es da irgend eine Klausel im Vertrag, die das vorsieht?
oder welche Möglichkeiten bestehen, diesem
Auftrag zu stornieren ?
Ansonsten dürfte gelten „Pacta sunt servanda.“ (Verträge sind einzuhalten)
Gandalf