Auftrag zur Homepageerstellung nicht erfüllt - welche Chancen bei Schadenersatz?

Guten Tag!

Ich habe eine Firma beauftragt eine Homepage mit versch. Funktionen zu erstellen.

Es wurde besprochen dass die Homepage im Dezember 2017 fertig sein wird, hier zu gab es sogar einen Zeitplan.

Bis heute ist die Homepage nicht fertig; genauer - es fehlen die wichtigsten Funktionen, um die es mir hauptsächlich ging. Der Stand der Homepage entspricht der wie aus einem Baukasten.

Bezahlt habe ich aber in 3 Raten inzwischen insgesamt über 20 000, was für mich sehr sehr viel Geld ist.
Auf Nachfragen:
Mal ist der GF krank, mal meldet er sich Wochen später, gewünschte Änderungen sind oft fehlerhaft bzw. werden nicht umgesetzt. Dann sagt er , er hätte gern von mir beispielhafte Adressen für die Einträge auf der HP.
Vor 4 Monaten nach Rücksprache mit dem GF habe ich auch einen Server angemietet, Kosten monatlich über Hundert EUR. Dieser wräe ja notwendig für den Betrieb.

Geplante Messebesuche und Marketingaktiv. mußte ich stoppen.

Wie sehen meine Chancen aus, wenn ich klage? vor allem auf Schadenersatz udn Rückerstattung der gezahlten Beträge?

Danke vorab für Eure Erfahrungen und Tipps!

Sicherlich nicht nur für dich …

Und, hat er die bekommen?

Hat er dir einen managed server angedreht, oder was in Gottes Namen soll darauf laufen bei den Kosten?

Wie die Juristen gerne antworten: es kommt darauf an.

Wie sah denn die Beauftragung aus? Mündlich/telefonisch, habt ihr einen schriftlichen Vertrag geschlossen? War das ein Dienstleistungs- oder ein Werkvertrag? Fragen über Fragen …

voraussetzungen für klage schaffen.

  1. verzugsetzung zu den nicht vertraglich gehaltenen terminen zustellen.

  2. angemesssene frist (die ich hier wegen aufgabenumfang nicht benennen kann, die sich aber generell anhand der gesamten ausführungsfrist nachvollziehbar ergeben) für fertigstellung der vertraglichen leistung setzen.

  3. nach ablauf der frist anwalt einschalten.

  4. zwischenzeitlich die entstandenen und entstehenden schäden möglichst genau und belegbar dokumentieren.

änderungen des auftrags sind ungünstig. sie müssen grundsätzlich vereinbart werden, hinsichtlich termine, kostenerhöhungen etc. und bieten ausweichmöglichkeiten für den später beklagten.

pasquino