Auftrag zurücknehmen

Hallo,

kann man einen schriftlich erteilten Auftrag gegenüber einem Gutachter zurückziehen, weil der Grund für das Erstellen des Gutachtens wegfällt?
Beispiel: Person X beauftragt Gutachter Y die Feuerwiderstandsklasse des Eigenheimes festzustellen, um bei der Antragstellung für die Wohngebäudeversicherung korrekte Angaben machen zu können. Nachdem Gutachter Y einen Vor-Ort-Termin wahrgenommen hat und bevor er mit der Erstellung des Gutachtens beginnt, teilt die Versicherung mit, dass sie ihr Angebot zurückzieht. Andere Versicherungen verlangen kein Gutachten. Person X möchte nun den Auftrag zurückziehen, ist aber bereit bis dato geleistete Arbeit zu bezahlen.

Geht das so?

Jooge

IMHO hat der Gutachter im erfolgten Ortstermin seine Tätigkeit bereits erfüllt und einen Erfüllungsanspruch.

G imager

Hallo,

kann man einen schriftlich erteilten Auftrag gegenüber einem
Gutachter zurückziehen, weil der Grund für das Erstellen des
Gutachtens wegfällt?

Der Grund dafür spielt in dem Fall keine Rolle. Der Gutachter hat den Auftrag. Ob er die gesamte Summe bekommt, käme auf den Einzelfall an. Möglicherweise können noch nicht geleistete Teil abgezogen werden.

Nachdem Gutachter Y einen
Vor-Ort-Termin wahrgenommen hat und bevor er mit der
Erstellung des Gutachtens beginnt, teilt die Versicherung mit,
dass sie ihr Angebot zurückzieht.

Hm, warum das denn? Wenn die Versicherung sagt: „Wir machen Versicherung, aber Sie brauchen einen Gutachter“, war denn geklärt, wer den bezahlt? Und warum zieht die Versicherung vor Erhalt des Gutachtens das Angebot zurück? Evtl. muss sie das Gutachten übernehmen. Aber dazu müsste man mehr Details kennen.

lg
Richard

Wenn ein Auftrag erteilt ist, muss er prinzipiell bezahlt werden. Wenn er vorzeitig abgebrochen wird, kann der Auftragnehmer den Gesamtpreis um den Betrag mindern den er sich an den Kosten einspart.

Eine Abrechnung nach geleistetem Teil allein würde dem Auftragnehmer (hier dem Gutachter) den Gewinnanteil des Gesamtauftrages schmälern und der steht ihm jedoch in voller Höhe zu.

Mein Vorschlag ist, nicht abzubrechen weil das unwirtschaflich ist sondern zu Ende machen lassen. Wer weis wozu das Gutachten hinterher doch nützlich ist. Auch im Schadensfall kann es hinterher hilfreich sein wenn eine Versicherung die Zahlung verweigert.

von: Heinrich Butschal

IMHO hat der Gutachter im erfolgten Ortstermin seine Tätigkeit
bereits erfüllt und einen Erfüllungsanspruch.

komisch. ich hätte jetzt gedacht, dass die tätigkeit eines gutachters darin besteht, ein gutachten anzufertigen. und dass das dann auch der hauptteil der tätigkeit ist. ich habe sogar mal gehört, dass das auch den größeren teil der zeit kostet. und den weitaus größten teil des wissens erfordert.

aber natürlich kann ich mich irren.

Ich gehe vielmehr davon aus, dass die überwiegende Tätigkeit sowie Aufwand des Gutachters in Anfahrt, Inaugenscheinnahme, Fotos, Notizen, Geräteeinsatz, Messungen usw. liegt. Die schriftliche Ausfertigung der Begutachtung dürfte demgegenüber nach Diktat oder mit Textbausteinen in wenigen Minuten erledigt sein.

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In meinem Beispiel soll es so sein, dass der Ortstermin etwa eine Stunde in Anspruch nimmt, die im Angebot angesetzte Arbeitszeit insgesamt 7 Stunden beträgt. Sicherlich könnte man für An- und Abfahrt großzügig eine Stunde ansetzen.

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In meinem Beispiel ist das Gutachten nicht Voraussetzung für den Vertragsabschluss, sondern sollte dazu dienen, den Beitrag zu reduzieren. Die Ablehnung des Antrages hatte andere Gründe.

Ich gehe vielmehr davon aus, dass die überwiegende Tätigkeit
sowie Aufwand des Gutachters in Anfahrt, Inaugenscheinnahme,
Fotos, Notizen, Geräteeinsatz, Messungen usw. liegt.

das kann jeder. ergo kann das nicht der größte teil der arbeit sein. bedenke: das wesentliche ist den augen unsichtbar.

Die
schriftliche Ausfertigung der Begutachtung dürfte demgegenüber
nach Diktat oder mit Textbausteinen in wenigen Minuten
erledigt sein.

das ist aber nicht der fall, wie du dir ganz schnell überlegen kannst.
wie kommen den die daten aus der messung in den pc? stellst du dir da irgendwie vorgefertigte grundrisse vor, die jedes haus einhält? oder ist es nicht eher doch so, dass der jeweilige grundriss nach maß mittels cad erstellt wird? welches programm kennst du, dass automatisch bewerten kann, wie groß ein schaden ist oder wieviel der restwert einer beschädigten oder alten sache ist? und wie kommen daten aus fotos in den pc zur bewertung? scannen und dann kommt auf knopfdruck der preis raus?

schau mal einem architekten o.ä. über die schulter. oder lies einfach mal ein gutachten komplett und nicht nur die letzte seite. und dann reden wir weiter.

In meinem Beispiel ist das Gutachten nicht Voraussetzung für
den Vertragsabschluss, s

Dann ist die Versicherung auf jeden Fall schon mal außen vor.