Der Auftraggeber befindet sich in der Privatinsolvens ist selbstständig und bezahlt nicht die Subunternermer sondern nimmt das Geld für die Raten an das Inkassobüro. Was kann/soll man da machen
Der Auftraggeber befindet sich in der Privatinsolvens ist
selbstständig und bezahlt nicht die Subunternermer sondern
nimmt das Geld für die Raten an das Inkassobüro. Was kann/soll
man da machen
Mir ist nicht klar, ob es darum geht, dass die Subunternehmer hier ein Problem haben, oder ob unser Auftraggeber gegenüber einem Bauherrn der Auftragnehmer ist und dem Bauherrn gerade die Felle davon schwimmen, weil die Arbeit nicht gemacht wird…?!
Hallo!
Der Auftraggeber befindet sich in der Privatinsolvens ist
selbstständig und bezahlt nicht die Subunternermer sondern
nimmt das Geld für die Raten an das Inkassobüro.
An der Darstellung kann etwas nicht stimmen. Ein Schuldner im Insolvenzverfahren oder in der Wohlverhaltensphase bezahlt nichts an Inkassofirmen, sondern führt den pfändbaren Teil seines Einkommens an den Insolvenzverwalter ab. Das gilt prinzipiell auch für selbständige insolvente Schuldner, wobei die Bemessung der abzuführenden Beträge bei Selbständigen etwas komplizierter sein kann als bei abhängig Beschäftigten.
Wer als Subunternehmer für einen Selbständigen tätig ist, der sich in der Insolvenz befindet, muss mit dem Klammerbeutel gepudert sein oder sollte Vorkasse verlangen. Ohne Vorkasse wird der Subunternehmer überhaupt nur aufgrund schriftlichen Auftrags mit genau fixiertem Arbeitsumfang und Zahlungsmodalitäten tätig. Auf keinen Fall lässt man bei solchem Schuldner größere offene Beträge auflaufen. Zahlt der Schuldner nicht vereinbarungsgemäß, muss man die Forderung mit Mahn- und Vollstreckungsbescheid titulieren lassen. Aus der titulierten Forderung kann man zwar während Insolvenzverfahren und Wohlverhaltensphase des Schuldners nicht vollstrecken, aber man kann warten. Nötigenfalls 30 Jahre lang.
Gruß
Wolfgang
Naja,wenn man es vorher gewußt hätte.Aber hinterher ist man immer schlauer.
Fakt ist aber das es schon mehrere Subunternehmer gibt, die reingelegt wurden.
Fakt ist auch das das Inkassobüro konkret über Zahlungen des Schuldners Bescheid weiß.
Es muß doch nen Weg (gesetzlich) geben, so nen Typ zu stoppen. Oder???
Bitte gebt wirklich nur machbare rechtliche Schritte an. Danke
Gruß
RET
Guten Morgen!
Es muß doch nen Weg (gesetzlich) geben, so nen Typ zu stoppen.
Oder???
Bitte gebt wirklich nur machbare rechtliche Schritte an. Danke
Man hat eine Geldforderung gegen einen zahlungsunfähigen oder zahlungsunwilligen Schuldner. Zunächst ist zu klären, was man überhaupt erreichen möchte. „So 'nen Typ zu stoppen“ ist kein klar beschriebenes Ziel. Kaufmännisch sinnvolle Ziele können sein, die Begleichung der Forderung zu erreichen, weiteren Schaden zu vermeiden oder gering zu halten, zunächst die Verjährung der Forderung zu hemmen und schließlich zu einem vollstreckbaren Titel zu kommen, der 30 Jahre gilt.
Die Vorgehensweise ist immer gleich, vorausgesetzt, die Leistung wurde erbracht und der Schuldner befindet sich im Zahlungsverzug http://www.anwalt.de/rechtstipps/neues-gesetz-zur-be… :
Man setzt das Mahnverfahren in Gang http://de.wikipedia.org/wiki/Mahnverfahren. Das kann man selbst machen oder einen Anwalt beauftragen. Dafür muss man die Anwaltskosten und für die folgenden Schritte (Mahnbescheid, Vollstreckungsbescheid) auch die Gerichtskosten zunächst selbst bezahlen und das Risiko eingehen, dass man sehr lange auf Zahlungen vom Schuldner warten muss, denn Zwangsvollstreckungen sind in laufendem Insolvenzverfahren und während der Wohlverhaltensphase eines Schuldners nicht möglich.
Das alles ist mühsam, langwierig und verursacht Kosten. Aber einen anderen Weg gibt es nicht, wenn Ziel ist, die Forderung einzutreiben. Zuweilen werden andere Ziele verfolgt, die vielleicht mit „den Typen stoppen“ gemeint waren. Dabei möchte man dem Schuldner Betrug anhängen. Wer so vorgeht, ruft den Staatsanwalt auf den Plan. Aber dessen Aufgabe besteht darin, einen Betrug vor Gericht zu bringen, aber nicht darin, dem Gläubiger zu seinem Geld zu verhelfen.
Wut im Bauch ist kontraproduktiv für die eigene Kasse. Denn um an Geld zu kommen, braucht man einen Schuldner, der Geld hat. Wer den Schuldner in ein paar Jahren erneut in die Insolvenz zwingt oder dafür sorgt, dass er Strafe abstottern muss (an die Staatskasse, nicht an den Gläubiger), wird in der eigenen Kasse kein Geld sehen.
Gruß
Wolfgang
Tag,Tag
ersteinmal ein Dankeschön an Wolfgang, hat mir sehr geholfen, Danke
Manch einer wird sagen das man so was doch wissen muß, ich weiß es - j e t z t -
Aber noch einmal zum Schluß angemerkt, keinem wird mit " Hätte, Wenn usw." geholfen.
Na dann - man ließt sich
Gruß RET