Angenommen, es würde sich wie folgt abspielen:
- Der Geschäftsführer einer Disco (GmbH) bucht über eine Mitarbeiterin ein Unterhaltungsprogramm (schriftlich bestätigt).
- Das Unterhaltungsprogramm wird vereinbarungsgemäß durchgeführt, der genaue Ablauf mit dem Geschäftsführer vor Ort abgesprochen.
- Die vereinbarte Bezahlung gegen Rechnung vor Ort in bar findet nicht statt, da der Geschäftsführer gerade weg ist, die Rechnung wird persönlich abgegeben.
Nehmen wir weiteren Verlauf an:
- Die Rechnung wird ohne Begründung nicht beglichen. Auf telefonische Rückfrage beim Geschäftsführer teilt dieser dem Dienstleister mit, dass die Firma verkauft worden und er nicht mehr zuständig sei.
- Zahlungsaufforderungen (per Einwurfeinschreiben) an die vom Auftraggeber angegebene Rechnungsadresse werden ungeöffnet („Empfänger unbekannt“) in den Postkasten geworfen (also nicht über die Post, also undokumentiert).
- Die Disco existiert unverändert an selber Stellt. Im Impressum der Disco steht immer noch die selbe Firma mit unveränderter Adresse (Adresse ist gleichzeitig Ort der Disco und Wohnort des Auftraggebers).
- Inzwischen steht im Handelsregister eine andere Adresse. Doch eine Rechnung/Zahlungsaufforderung an die dort aufgeführte Adresse kann nicht zugestellt werden.
Fragen:
- Was könnte man in einem solchen Fall tun?
- Hätte ein Anwalt mehr Möglichkeiten?
- Muss der Auftraggeber die neue Rechnungsanschrift mitteilen? Oder ist er evtl. selbst zahlungspflichtig?
Vielen Dank!