Auftraggeber-Firma verkauft, wer zahlt Rechnung?

Angenommen, es würde sich wie folgt abspielen:

  • Der Geschäftsführer einer Disco (GmbH) bucht über eine Mitarbeiterin ein Unterhaltungsprogramm (schriftlich bestätigt).
  • Das Unterhaltungsprogramm wird vereinbarungsgemäß durchgeführt, der genaue Ablauf mit dem Geschäftsführer vor Ort abgesprochen.
  • Die vereinbarte Bezahlung gegen Rechnung vor Ort in bar findet nicht statt, da der Geschäftsführer gerade weg ist, die Rechnung wird persönlich abgegeben.

Nehmen wir weiteren Verlauf an:

  • Die Rechnung wird ohne Begründung nicht beglichen. Auf telefonische Rückfrage beim Geschäftsführer teilt dieser dem Dienstleister mit, dass die Firma verkauft worden und er nicht mehr zuständig sei.
  • Zahlungsaufforderungen (per Einwurfeinschreiben) an die vom Auftraggeber angegebene Rechnungsadresse werden ungeöffnet („Empfänger unbekannt“) in den Postkasten geworfen (also nicht über die Post, also undokumentiert).
  • Die Disco existiert unverändert an selber Stellt. Im Impressum der Disco steht immer noch die selbe Firma mit unveränderter Adresse (Adresse ist gleichzeitig Ort der Disco und Wohnort des Auftraggebers).
  • Inzwischen steht im Handelsregister eine andere Adresse. Doch eine Rechnung/Zahlungsaufforderung an die dort aufgeführte Adresse kann nicht zugestellt werden.

Fragen:

  • Was könnte man in einem solchen Fall tun?
  • Hätte ein Anwalt mehr Möglichkeiten?
  • Muss der Auftraggeber die neue Rechnungsanschrift mitteilen? Oder ist er evtl. selbst zahlungspflichtig?

Vielen Dank!

Hallo.
Leider sind meine Kenntnisse hier überfordert.
Ich würde mich an das Gericht wenden und dort bei der Rechtsauskunft nachfragen, was zu tun wäre…
Gruß - Helena

Eines ist klar: eine mündliche Vereinbarung gilt genau so wie eine schriftliche - ist jedoch schwerer nach zu weisen…