Auftraggeber früherer Arbeitgeber? Probleme?

Hallo an alle,

folgendes Szenario:
A ist bei Ehepartner B über einige Jahre als Sachbearbeiter(Mädchen für alles) für 500 Euro mtl. angestellt, hat viel dazugelernt und macht sich selbständig als Webdesigner, verdient damit im ersten Jahr bei C 3000 Euro. Angestelltenverhältnis zwischen A und B wird gelöst, A leistet aber jetzt Dienste für B als Webdesigner für 2000 Euro.

Bin da leider etwas unbedarft. Kann es hier Probleme geben

  1. mit dem Finanzamt, da erst angestellt, dann selbstaendig
  2. wegen der Rentenversicherung, denn jetzt will A freiwillig in die AOK.

Danke schon mal

Hubert

Das wäre dann kein Problem, wenn der frühere Arbeitgeber ein Kunde von vielen (naja, zumindest nicht der einzige) ist.

Es muss eine „unternehmerische“ Tätigkeit erkennbar sein. D.h. einen nennenswerter Teil des Umsatzes muss mit anderen Kunden erwirtschaftet sein, es sollte z.B. Vertriebstätigkeit (Werbung etc) usw. nachweisbar sein.

Das größere Gefahrenpotential hat hier die Sozialversicherung, da der durch die Selbstständigkeit weniger Beiträge zufließen. Die sind hier eher empfindlich was Scheinselbstständigkeit betrifft. Allerdings haben die (im Gegensatz zum Finanzamt) nicht automatisch Zugang zu den Daten.

Viele Grüße
Lumpi

Guten Tag,

zur Sozialversicherung:

Es kann Probleme geben, muss aber nicht. Auf den ersten Blick sieht es erstmal „verdächtig“ aus, wenn ein ehemaliger Arbeitnehmer auf einmal als Selbständiger in der Buchhaltung wieder auftaucht.

Ob er nun tatsächlich selbständig ist oder nicht, hängt von zahlreichen Faktoren ab, wie z.B.

  • Weisungsgebundenheit, freie Bestimmung der Arbeitszeit und Arbeitsort
  • Einbindung in den Betrieb
  • Bezahlung (wann, wie hoch, wie oft,…)
  • unternehmerisches Risiko

Dann muss man auch schauen, wie unterscheiden sich die Tätigkeiten während der Beschäftigung und während der Selbständigkeit. Welche Tätigkeiten werden von anderen Arbeitnehmern ausgeführt, gibt es da maßgebliche Unterschiede…

Dieses Thema ist absolut einzelfallabhängig und unglaublich ausufernd.

Im Zweifel lieber eine Statusfestellung durch die Krankenkasse oder RV-Träger machen lassen.

Greetz
S_E