nehmen wir folgende Situation an:
Ein Programmierer bekommt von einem Privatmann einen Auftrag, eine Community zu Erstellen. Das Design der Community steht schon, soll nicht verändert werden, nur die Funktionalitäten sollen alle passen.
Anzahlung beträgt 350,-€ und wenn alles funktioniert sollen weitere 1.450,-€ folgen.
So weit so gut. Damit der Auftraggeber während der Programmierphase den Fortschritt erkennen kann, wird einTestaccount angelegt, damit der AG sich alles wunderbar verfolgen kann. Anzahlung wurde geleistet und der Programmierer fängt an.
Einen Monat später ist die Community fertig. Alle Funktionen, die diese Community haben soll, funktionieren 100%ig, es wurden sogar kleine Extras eingebaut, die diese Community noch verbessern. Das Design wurde wie gewünscht so übernommen.
Während der Programmierphase lobt der AG den Programmierer mehrmals aufgrund seiner Schnelligkeit und Eigeninitiative.
Am Ende testet der AG nochmal alles durch und ist positiv gestimmt.
Nun verlange der Programmierer die Auszahlung der restlichen 1.450,-€.
Auf einmal fällt dem AG ein, dass der Code, der für das Design verwendet wurde nicht mehr aktuell ist,…quasi veraltet. Es wurden Tabellen anstatt DIV-Container verwendet und somit fühlt der AG sich betrogen und verweigert die Auszahlung,…fordert sogar seine Anzahlung zurück!
Es wurde vor der Einigung ganz klar festgelegt, dass das Design so wie es ist übernommen wird. Die Funktionalitäten, worum die Einigung eigentlich ging, funktionieren wie gesagt zu 100% und wurden sogar mit Extras verfeinert.
Frage: Kann der AG die Auszahlung unterlassen, bzw sogar seine Anzahlung zurückfordern? Oder sollte der Programmierer auf die Auszahlung klagen?
Fakt ist, die Einigung beruhte da drauf, die Community mit Funktionalitäten auszustatten und das Design zu ünernehmen. Alles das wurde zu mehr als 100% erfüllt.
wenn der AN alles vertragsgemäß erfüllt hat, steht ihm natürlich auch die vereinbarte Vergütung zu.
Wenn der AG nun aber meint, der Auftrag sei nicht vertragsgemäß erfüllt, gibt es ein Problem.
Du hast das ja alles schön ausführlich geschildert und die Rechtslage ist Dir ja eigentlich auch klar. Ob der Auftrag aber vertragsgemäß erfüllt wurde, kann hier keiner beantworten.
Ja, laut Abmachung wurden alle Kreterien erfüllt. Ich wollte mich nur absichern, dass es evt keine Hintertür oder sowas gibt.
Die Abmachung war die Erstellung von Funktionen für die Community und nicht die modernisierung des Design-Codes. Funktionen wurden erfüllt und somit sollte die Sache ja klar sein.
Was steht im Pflichtenheft drinnen, dass vom AG abgenommen wurde?
Was steht in den Designdokumenten drinnen, die vom AG abgenommen wurden?
Was steht in der Spezifikation drinnen, die vom AG abgenommen wurde?
Was steht in den technischen Richtlinien drinnen, die vom AG abgenommen wurden?
Ich wollte mich nur absichern, dass es evt keine Hintertür oder sowas
gibt.
Die Abmachung war die Erstellung von Funktionen für die
Community und nicht die modernisierung des Design-Codes.
Funktionen wurden erfüllt und somit sollte die Sache ja klar
sein.
Was steht genau in dieser „Abmachung“ drinnen, die von beiden Seiten unterschrieben und somit abgenommen wurde?
Niemand hat was unterschrieben, ein offizielles Pflichtenheft gibt es nicht.
Der Auftraggeber hat beim E-Mail-Verkehr Funktionalitäten aufgeführt, die programmiert werden müssen. Das Design sollte so übernommen werden wie es ist.
Die Funktionalitäten wurden zu 100% erfüllt, das Design wurde wie geforder so übernommen.
tja, wenn nirgends schriftlich und verbindlich festgelegt wurde, was zu implementieren und was zu berücksichtigen war, kann es durchaus passieren, dass der AG plötzlich andere Forderungen aufstellt. Wenn du nachweisen kannst, dass in E-Mails etwas gefordert wurde (unveränderte Übernahme von Designs etc.), was jetzt als abnahmehindernd dargestellt wird, dann kannst du (ich bin Laie!!) gute Chancen haben.
Aber trotzdem: Beim nächsten Mal
Umfang des Implementation,
zu beachtende Rahmenbedingungen (Systeme, Spezifikation etc.),
Abnahmekriterien
schriftlich und von beiden Seiten unterschrieben festlegen, bevor die Programmierarbeit begonnen wird.