Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bin in so eine Situatuation,wo ich leider nicht weiss was ich tun kann.Ich bin als Unternehmer taetig.Ich hatte Rechnungen am Anfang des Jahres nach Kleinunternehmerregelung (ohne MwSt) ausgestellt und auf einmal bekam ich die Mitteilung von Fa , dass aufgrund meines Einkommens als Unternehmer seit dem 1.1.12 eingestufft bin.Ich musste so zu sagen in allen ausgestellten Rechnungen fuer das Jahr 2012 MwSt ausweissen.Ich habe diesbezueglich FA kontaktiert und die Mitarbeiter haben mir gesagt ,dass ich den fehlenden MwSt am Ende des Jahres ausweissen muss.Ich hatte meinen Kunden drueber informiert und fast alle waren so nett und haben den MwSt separat mit einer Rechnunbg ausgeglichen.Einer Kunde veigert sich aber den Mwst auszuzahlen ,obwohl er muendlich bestaetigt hat das zu machen.Es laueft monatelang so…Ich stellen die Rechnungen mit Mwst und er zahlt Nettobetrag aus.Ich warne Ihn und erverspricht seit 2 oder 3 monaten die Bruttobetrag auszuzahlen,er macht es trotzdem nicht.Heute bekam ich meine Rechnung mit 100 Eu. vom Nettobetrag Abzug.Er ist nicht zu erreichen.Ich denke das ist ein ABSOLUTER NO GO ohne eine Warnung Geld von dem vereinbarten Vertragsbetrag abzuziehen.Was kann man bei so einem Fall machen?
Bitte um Ihre kompetente Hilfe!
Mit freundlichen Gruessen.
francoise
Wenn ich richtig verstehe, zahlte der Kunde vorher als du Kleinunternehmer warst 100 € an dich und jetzt weigert er sich 119 € (=100 netto) in den NEU ERSTELLTEN Rechnungen an dich zu zahlen? Das geht natürlich nicht, da er ja keinerlei Nachteile hat. Er kann ja die 19 € absetzen. Dazu reicht ein rein informatives Gespräch. Am Ende muss er das verstehen.
Oder betrifft es die zurückliegenden Alten Rechnungen?
Darauf hast du keinen Anspruch auf die nachträgliche MWST. In dem Falle gehst du anders vor. Aus 100 € Kleinunternehmerrechnung machst du nachträglich - nur gegenüber dem Finanzamt - eine Abrechnung von 100 € brutto daraus. Bewahre das Original dennoch auf.
Hallo lieber Samm,
er will weder die Rechnungen mit MwST ausweisem,obwohl ich die Rechnungen mit MwST schreibe und diesen Monat hat er 100 Euro. von Nettobetrag abgezogen…ohne Grung und Erklaerung.
Was kann ich machen>?
MfG
Hallo francoise,
also der Reihe nach. Da sind paar mißverständliche Tippfehler drinnen: Beantworte mal die Situation.
- Es geht die um die neuen Rechnungen.
- Du stellst die Rg aus und er überweist nur das Nettto des Betrages. So richtig beschrieben?
Das geht nicht, dann hilft vll ein Mittelsmann dein Steuerberater, der das ihm vermitteln kann, und damit das ‚gesichtswahrend‘ über die Bühne geht. Da würde ich behutsam vorgehen.
Er hat ja definitiv keinen Verlust. Insofern würde ich es unbedingt über eine Wissensvermittlung versuchen. Sonst hilft eben nur Mahnung mit teilweise bezahlt. Und der Ärger ist vorprogrammiert.
Hallo wieder,
ich stelle seit 3 Monaten die Rechnungen mit MwsT und er ueberweisst nur den Nettobetrag obwohl der Bruttobetrag in der Rechnungen als zu zahlenden Betrag
angegeben ist.Er sagte Juni,ich bin nicht verpflichtet Ihnern den Bruttobetrag auszuazahlen.Danach hebe i9ch ihn nochmals angesprochen ,er hat gesagt , dass er doch das Geld mit MwSt bezahlen wird, diesen monat kam einen betrag mit 100 Euro abzug von den vereinbarten Nettobetrag…
so ist die lage.
Soll ich lieber Rechtsanwalt kontaktieren.Er darf nicht einfach so 100 Eu von Nettobetrag abziehen oder?
MFG
Offensichtlich mißversteht er das Ganze. Offensichtlich ist das Verhältnis auch so, dass ein RA da sicherlich helfen kann.
Er stellt sich auf die Position: 100 € sind vereinbart. Basta! Er hatte ja vorher auch keinen günstigeren Preis gehabt. Der Preis ist geblieben!
Das erkennt er nicht.
Wenn Du RA hast, nimm ihn zurate.
Die vereinbarte Summe betraegt 830 Eu,mit MwSt sind das ca 980 eu.Diesen Monat bekam ich 730 Eu aufs konto ohne erklaerung.Ich weiss leider nicht was er sicha dabei denkt.
das ist betrug nehme ich an?
MfG
Das ist Betrug - nehme ich an?
Leider nicht! Teilweise bezahlt! Von Betrug darfst Du nicht reden.
Vielleicht ermahnst du ihn den Rechnungsbetrag vollständig zu bezahlen wie vereinbart. Es gibt bestimmte Vorgaben wie eine MAHNUNG richtig auszusehen hat, damit Du Anspruch auf eine Mahngebühr hast. Dann reagieren er wieder vielleicht. Vielleicht schreibst du, dass es bei Dir auf Unverständnis stösst, dass er seine Rechnung nicht vollständig bezahlt und verpflichtet ist, die MWST zu entrichten.
Vielleicht berät dich der RA besser, denn man kann ihm mit dem FA winken, dass er Steuern nicht zahlt. Aber letzlich ist das deine Sorge!