Auftraggeber zahlt nicht/Ohne MwSt

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bin in so eine Situatuation,wo ich leider nicht weiss was ich tun kann.Ich bin als Unternehmer taetig.Ich hatte Rechnungen am Anfang des Jahres nach Kleinunternehmerregelung (ohne MwSt) ausgestellt und auf einmal bekam ich die Mitteilung von Fa , dass aufgrund meines Einkommens als Unternehmer seit dem 1.1.12 eingestufft bin.Ich musste so zu sagen in allen ausgestellten Rechnungen fuer das Jahr 2012 MwSt ausweissen.Ich habe diesbezueglich FA kontaktiert und die Mitarbeiter haben mir gesagt ,dass ich den fehlenden MwSt am Ende des Jahres ausweissen muss.Ich hatte meinen Kunden drueber informiert und fast alle waren so nett und haben den MwSt separat mit einer Rechnunbg ausgeglichen.Einer Kunde veigert sich aber den Mwst auszuzahlen ,obwohl er muendlich bestaetigt hat das zu machen.Es laueft monatelang so…Ich stellen die Rechnungen mit Mwst und er zahlt Nettobetrag aus.Ich warne Ihn und erverspricht seit 2 oder 3 monaten die Bruttobetrag auszuzahlen,er macht es trotzdem nicht.Heute bekam ich meine Rechnung mit 100 Eu. vom Nettobetrag Abzug.Er ist nicht zu erreichen.Ich denke das ist ein ABSOLUTER NO GO ohne eine Warnung Geld von dem vereinbarten Vertragsbetrag abzuziehen.Was kann man bei so einem Fall machen?

Bitte um Ihre kompetente Hilfe!

Mit freundlichen Gruessen.

francoise … mehr auf http://www.wer-weiss-was.de/app/query.fpl

Einen Brief (=eine Zahlungsaufforderung) senden, mit dem Vermerk innerhalb einer Woche die fehlende Summe zu bezahlen . Andernfalls muß er mit weiteren Mahnahmen (Vollstreckung) rechnen. Dies wäre mit zusätzlichen vermeidbaren Kosten verbunden.
Das heißt er würde einen Mahnbescheid bekommen. Zahlt er nicht, so kommt der Gerichtsvollzieher und verlangt die Zahlung….

Hallo Francoise.

Als Außenstehender ist es schwierig, einen Lösungs-ansatz zu empfehlen.
Natürlich kann ich schreiben: einfach nicht mehr beliefern/nicht mehr für ihn arbeiten. Bringt aber ebenso wenig, wie Mahnungen schreiben.

Ich würde das direkte Gespräch suchen. Vielleicht ist der Rechnungsempfänger ebenfalls Kleinunternehmer und erhält daher die jetzt zusätzlich berechnete MwSt nicht vom Finanzamt erstattet. Dies wäre für Ihren Kunden eine Preiserhöhung, über die man wirklich verhandeln müsste.
Unterliegt er hingegen der Regelbesteuerung, so ist sein Verhalten nicht zu verstehen. Weisen Sie ihn darauf hin, dass er die MwSt in voller Höhe (als Vorsteuer) erstattet bekommt, er also keinen Nachteil hat.

Ich sehe keine Alternative zu einem persönlichen Gespräch. Solche müssen Sie doch auch bei (Anschluss-)Aufträgen führen.

Viel Erfolg.

Hallo Francoise

Leider kenne ich mich da gar nicht aus, das ist keins meiner Fachgebiete.
Fals du in der Schweiz lebst, wende dich doch an den Schweizerischen Beobachter, das ist eine Zeitschrift, die auch bei solchen Fällen helfen kann und Auskunft gibt.
Freundliche Grüsse regi

hallo,
er ist sicherlich ein Unternehmer und er bekommt 3 mal so viel als ich fuer die Ausfuehrung der Arbeit.Die Frage ist :darf ich ueberhaupt Rueckerstattung des Betrages verlangen ,falls er das muendlich zugestimmt hat?
MFg

Hallo Francoise.

Rechts- und Steuerberatung sind aus gutem Grunde nur den dazu autorisierten Fachleuten gestattet. Ich kann hier nur eine Meinung oder ein Urteil nach dem gesunden Menschenverstand abgeben.

Im Internet finde ich Hinweise, dass eine nachträgliche Rechnungskorrektur bei den Finanzämtern durchaus zu Problemen - und damit auch für Ihren Kunden - führen kann. Die Streitfrage ist, ob auch rückwirkend ein Vorsteuerabzug gegeben sein kann. Unstrittig (natürlich), dass der nicht mehr Kleinunternehmer die MwSt abführen muss.

Aber das beantwortet ja nicht Ihre zweite Frage. Natürlich sind auch mündliche Vereinbarungen verbindlich. Nur - wie will man einen Beweis führen? Es sei denn, man hat Zeugen.

Sicher wäre es eine Belastung der Geschäftsbeziehung, jetzt einen Anwalt oder ein Inkassobüro einzuschalten, aber Sie haben m.E. einen Anspruch auf die volle Rechnungssumme.

Grüße
woho

Sehr geehrte Damen und Herren,

Sie sollten herausfinden welches Gericht in Ihrem Landkreis zuständig ist und ein gerichtliches Mahnverfahren anstreben. Man kann das bequem über das Internet machen und es kostet auch nicht so viel. Die Gerichskosten hierfür hätte ich dem Kunden mit in Rechnung gestellt.

Davon abgesehen müssen Sie nur das Geld gegenüber dem Finanzamt versteuern, was Sie auch eingenommen haben.

mfg

Ich bin leider überfragt, sorry. Rechtsanwalt!?

Hallo,

Ich stellen die Rechnungen mit Mwst und er zahlt Nettobetrag aus.Ich warne Ihn und erverspricht seit 2 oder 3 monaten die Bruttobetrag auszuzahlen,er macht es trotzdem nicht.Heute bekam ich meine Rechnung mit 100 Eu. vom Nettobetrag Abzug.Er ist nicht zu erreichen.Ich denke das ist ein ABSOLUTER NO GO ohne eine Warnung Geld von dem vereinbarten Vertragsbetrag abzuziehen.Was kann man bei so einem Fall machen?

Es handelt sich also nicht um Rechnungen die nun nachträglich mit USt. ausgeweisen werden sollen, sondern um ganz normale laufenden Rechnungen die bereits mit USt ausgewiesen sind?
Dann hilft nur mahnen und zunächst weitere Lieferungen bzw. Leistungen abzulehnen.

Grüße

Hallo Francoise,
ich rate immer den schriftlichen Weg einzuschlagen, also lass Dich nicht von mündlichen Aussagen beeindrucken. Die Zeiten, dass als Kaufmann ein Handschlag oder ein mündliches Abkommen zählt, ist leider vorbei.Es sei denn Du hast Zeugen, die es gesehen oder gehört haben. Aber schriftlich bist Du auf der sicheren Seite.
Leider bleibt Dir bei so einem Kunden nur der härtere Weg. Du fängst mit Mahnungen an, immer noch keine Reaktion dann geht’s zum Mahnverfahren, bis hin zum Einklagen.
Abzuwägen ist natürlich um was für einen Gesamtbetrag es sich handelt und wie gut es dem Kunden-Unternehmen geht.
Denn zum Schluß hast Du vielleicht die mehr Kosten des Mahnverfahrens und der Kunde kann nicht zahlen.
Ich würde Dir raten, Deinen Steuerberater zu involvieren.
Viel Glück und gute Geschäfte wünscht Dir

rumblefishle

Hallo,

nun, wenn von Ihnen mitgeteilt wurde, das die aktuellen Rechnungen der Mehrwertsteuer unterliegen, können Sie nicht ohne gestellt werden. Wenn ich es richtig verstehe haben Sie das allen Kunden mitgeteilt. Ihr Kunde befindet sich Ihnen gegenüber also in Verzug und kann gemahnt werden, was bis zum Inkasso bzw. bis zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung führen kann.

Bei den Rechnungen, die bereits 2012 ohne MwSt. gestellt wurden, ist das schon eine Kulanzfrage. Eventuell werden Sie da auf der Mehrwertsteuer sitzenbleiben. Haben Sie in ihrem Vertrag klargemacht, das es ein Nettobetrag ist? Wenn ja, dann muss er auch die Mehrwertsteuer bezahlen, wenn nicht, würde ich mich mit einem Rechtsanwalt beraten, bevor ich den Vertrag kündige.

Viele Grüße

Matthias Daberstiel

Hallo Francoise,
ich bin mir nicht ganz sicher. Wenn eine Rechnung gemaß Kleinunternehmerregelung ohne Mehrwertsteuer ausgestellt wird, handelt es sich dann um die Bruttobeträge oder die Nettobeträge? Ist in diesem Fall aber auch egal!

Ganz ehrlich? Wenn der Kunde immer nur den Nettobetrag ausgleicht, dann würde ich eine Lieferung ablehnen, bis das alle fehlenden Beträge ausgeglichen sind. Im Zweifel die fehlenden Beträge anmahnen und schlimmstenfalls sogar per Anwalt/Gericht einfordern. Und danach gänzlich die Lieferungen ablehnen, denn auf solche Kunden kann man verzichten!
Und eines ist ganz wichtig: Nicht anrufen und anmahnen, sondern schriftlich, am besten sogar per Einschreiben anmahnen, dann ist der Kunde im Zugzwang und Sie haben einen Nachweis, der sogar vor Gericht standhält!

Hoffe, ich konnte etwas weiterhelfen.

Liebe® francoise123,

grundsätzlich entnehme ich Deinem Posting, dass Du schon jetzt mit einem „blauen Auge“ davongekommen bist, da die meisten Deiner Kunden den nachträglichen(!) Änderungen Deinerseits gefolgt sind.
Mit dem hartnäckigen „letzten Fall“ könntest Du jedoch Pech haben: Entscheidend ist meiner Meinung nach die Rechnungslegungsvorschrift. Sprich: Es kommt darauf an, was genau auf Deinen Rechnungen steht, bzw. gestanden ist. Da jene hier nicht angeführt sind können nur Vermutungen angestellt werden. Ist beispielsweise NICHT explizit darauf angeführt, dass die verrechneten Beträge OHNE Mehrwersteuer angeführt sind, kann der Empfänger durchaus davon ausgehen, dass diese beinhaltet ist (…und auch darauf bestehen) - das würde dann leider zu Deinen Lasten gehen. Dem Finanzamt ist das egal. Als Unternehmer bist Du selbst für die Einhaltung der korrekten Abrechnung und Rechnungslegung verantwortlich.
Sehe Dir dazu einmal die genauen Vorschriften an und vergleiche diese mit Deinen Rechungen. Hast Du alles eingehalten und berücksichtigt, dann könntest Du im Zuge einer Nachfakturierung (neue Rechnung) den Steuerbetrag - unter Umständen - nachfordern. Wenn der Kunde dann nicht zahlt, bleibt nur der übliche Weg via Zahlungsaufforderung und Mahnklage. Unabhängig davon, ob Dir dies gefällt, oder nicht. Es zählen dabei weder Moral noch Ehre, sondern rein die gesetzlichen Vorgaben. Das ist das Unternehmerrisiko - C’est la vie!

In der Hoffnung, hiermit dienlich gewesen zu sein,
cu

Da kann ich nicht weiterhelfen. Frag am besten mal einen Rechtsanwalt. Gruss Bruno

Hallo,

sorry für die späte aber hoffentlich nicht zu späte Hilfe.

Wenn offene Forderungen nachweisbar vorhanden sind und diese nicht beigebracht werden können, gibt es das „Factoring“ (Man verkauft die Forderungen an ein Unternehmen, die sich darauf spezialisiert haben. Man bekommt dann, wenn man mit diesem Factoring Unternehmen in Kontakt kommt, relativ schnell sein Geld und man ist dann raus aus dieser Situation.

Andere Möglichkeit wäre ein Inkassobüro. Hier zeigt sich aber die Erfahrung, daß man da erstmal selbst tief in die Tasche greifen muß, bevor man sein Geld bekommt.

Ich habe für ein „Factoring“ sogar jemanden im Freundeskreis, falls Bedarf besteht, stelle ich gern eine Verbindung her. dann bitte nochmals anschreiben.

Gruß

Stephan Flöth