Auftraggeber zahlt nicht - umsonst gearbeitet

Hallo,
in erster Linie geht es mir in meinem Gesuch um Menschen, die ähnliche Erfahrungen gemacht haben um davon berichten zu können wie sie mit der Sache umgegangen sind.
Ich bin selbständiger Gewerbetreibender (Kleinunternehmer) und habe ein Nebenjobangebot eines Selbstständigen Jungunternehmers bekommen, dass ok klang - Preis-, Leistung stimmte und war nicht überzogen.

In diesem Fall hatte ich nicht auf einer Auftragsbestätigung bestanden wie sonst, warum auch immer, die Auftragsart und um was es ging, ist allerdings genau aus Email-Kommunikationen heraus zu lesen. Es war also alles telefonisch und per Mail bestätigt. Die Lieferung meiner Arbeit erfolgte innerhalb einer Woche, incl. Email wie abgemacht (sogar 3 tage früher) und 1 Tag danach stellte ich Rechnung mit 14-tägigem Zahlungsziel. Dann passierte erstmal nichts. Auf nette Nachfragen, ihr kennt das sicher, huch auf einmal geht keiner mehr ans Telefon etc. Dann habe ich die erste Mahnung verschickt, mit erneuter Aufforderung alles sehr nett gehalten -immernoch hoffend. Die Antwort darauf war eine Mail mit einer Entschuldigung aus Zeitgründen etc. und würde sofort erledigt werden. Mittlerweile ist der 2. Zahlungstermin auch schon überschritten…mhhhh Man kommt sich tierisch verarscht vor…wie ihr sicherlich nachvollziehen könnt.
Nur möchte ich eigentlich keine Granaten auspacken und jetzt einen Mahnbescheid beantragen. Wer kennt sich damit denn aus, gibt es dann evtl. ein Verfahren das darauf folgen könnte? Dann zahlt man am Anfang wieder nur drauf und am Schluss kommt auf einmal nix dabei heraus, weil z.b. keine Auftragsbestätigung bestand. Kann da jemand helfen?

Was willst du hören?

Du willst keine „Granaten“, wobei mir völlig unklar ist, was an einem Mahnbescheid eine „Granate“ ist. Dann versuch es halt weiter so, also ohne Rechtsweg! Vielleicht hast du ja Glück. Nur wozu fragst du dann hier im Forum nach?

Die richtige Lösung ist natürlich der Gang zum Anwalt und dann Mahnbescheid oder Klage. Was auch sonst? Der Auftrag ist ja offenbar nachweisbar, er ist erfüllt, der Gegenanspruch ist fällig. Der Auftraggeber befindet sich sogar im Verzug, so dass alle Rechtsverfolgungskosten als Verzugsschaden geltend gemacht werden können.

Levay

Entschuldige bitte, ich finde deine Antwort ziemlich hart. Erstens ist sie sehr unfreundlich formuliert und meines Erachtens sehr aggressiv. Das hätte ich hier jetzt allerdings nicht vermutet. Warum muss man denn gleich so massiv werden? Ich habe nur eine Andeutung gemacht, daß ich ungerne gleich rechtliche Schritte verfolgen möchte, sie aber nie ganz ausgeschlossen. Und warum verleitet dich das dazu, so darauf zu reagieren? Ich habe nach Möglichkeiten gefragt und wie das ablaufen kann bzw. funktioniert mit Mahnbescheid und evtl. Gerichtsverhandlung im Nachhinein etc. Ich bin ein friedlebender Mensch und kam bisher mit guten Worten weiter, als mit dem drohen von REcht und Ordnung. Ich sehe ja ein, daß es in manchen Fällen nicht anders geht.
Ich danke dir aber trotzdem für deine Mühe, diese Art von Antwort hilft mir allerdings nicht weiter und daher möchte ich lieber darauf verzichten.
Hat vielleicht jemand anders noch einen kompetenteren Gedankengang dazu? Wäre sehr freundlich.

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Entschuldige bitte, ich finde deine Antwort ziemlich hart.

Und das aus gutem Grund: Es gibt Menschen, die wachgerüttelt werden müssen. Leider bist du die Antwort auf die Frage schuldig geblieben, was du erwartest. Glaubst du denn, es gibt ein Patentrezept, wie man säumige Schuldner ohne Inanspruchnahme von Gerichten zur Zahlung bewegen kann?

Ich habe nur eine Andeutung gemacht, daß ich ungerne gleich
rechtliche Schritte verfolgen möchte

Und das sehe ich als Fehler an. Es gibt Leute, die mahnen sich zu Tode…

Und warum verleitet dich das dazu, so darauf
zu reagieren?

Siehe oben. Im Übrigen dürftest du meine Antwort schärfer aufgefasst haben, als ich sie gemeint habe. Anders kann ich mir nun deine Reaktion nicht erklären.

Ich habe nach Möglichkeiten gefragt und wie das
ablaufen kann bzw. funktioniert mit Mahnbescheid und evtl.
Gerichtsverhandlung im Nachhinein etc.

Präzisiere die Fragen am besten. So ist es schwer, darauf zu antworten. Hier ein grober Überblick für den Anfang:

  1. Mahnbescheid: Du gehst in ein Schreibwarengeschäft und besorgst dir das entsprechende Formular. Das füllst du aus und schickst es an das zuständige Mahngericht. Dann wird ein Mahnbescheid erlassen, gegen den eventuell vom Schuldner Widerspruch eingelegt wird. In diesem Fall bleibt dir nur noch das streitige Verfahren. Das kannst du schon mit dem Mahnbescheidsantrag für diesen Fall des Widerspruchs beantragen. Im Übrigen geht es so weiter wie wenn du gleich geklagt hättest. Siehe dazu auch 2. Wird kein Widerspruch gegen den Mahnbescheid eingelegt, kannst du einen Vollstreckungsbescheid beantragen. Hiergegen ist ein Einspruch möglich. Erfolgt keiner, hast du einen Titel, mit dem du den Gerichtsvollzieher losschicken kannst, falls immer noch nicht gezahlt wird.

  2. Klage: Du setzt ein Schreiben auf, das den Anforderungen des § 253 II ZPO genügt und schickst es an das zuständige Gericht. Wie es genau weitergeht, lässt sich schwer sagen. Eventuell kommt es zu einer mündlichen Verhandlung, vielleicht auch nicht. Am Ende hast du wieder einen Titel in der Hand (nämlich das Urteil); dann zahlt der Schuldner, oder du schickst den Gerichtsvollzieher los.

Es sind natürlich tausend Varianten denkbar. Zum Beispiel könnte der Schldner insolvent sein oder du machst einen Fehler beim Ausfüllen der Formulare oder in der Klage; in jedem Fall daher mein Tipp:

  1. Du gehst zu einem Anwalt und lässt den den Rest erledigen. Die Kosten kannst du als Schadensersatzanspruch geltend machen. Der Anwalt kann im Übrigen den Schuldner auch noch mal anschreiben und es abermals ohne gerichtliche Schritte versuchen. Oft wirken Anwaltsschreiben Wunder, daher ist dies ein Schritt, der auch dem Schuldner zugute kommt, denn er erspart ihm einen für ihn teuren Gerichtsprozess.

Es bleibt natürlich die Möglichkeit, die dir vorzuschweben scheint:

  1. Du setzt weiterhin deine Zeit und Kraft ein, um den Schuldner irgendwie zu überzeugen. Dafür gibt es aber ganz sicher kein Patentrezept.

Ach so, ja, noch eine Möglichkeit:

  1. Du schaltest ein Inkassobüro ein. Davon kann ich nur abraten, denn was ein Inkassobüro kann, kann ein Anwalt auch - und noch mehr. Wenn das Inkassobüro sich aber nicht durchsetzt, bleibst du auf den Kosten sitzen, falls du zusätzlich noch einen Anwalts brauchst.

Ich bin ein
friedlebender Mensch

Ich auch, ich auch. Aber mach ein paar Mal die Erfahrung, dass Friedliebigkeit ausgenutzt wird, und du wirst dir irgendwann die Mühe nicht mehr machen. Mit einer Mahnung ist man schon fair genug, mit zwei oder mehr sowieso. Wann soll denn da die Grenze sein, wann endlich darf man sich auf Kosten des Schuldners anwaltlicher und gerichtlicher Hilfe bedienen?

Levay

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Ich danke dir nocheinmal für deine Antworten, aber bitte respektiere doch, was ich vorhin geschrieben habe uzw. da ich deine Grundeinstellung nicht teilen kann und mir deine Art einfach zu hart ist, möchte ich keine Ratschläge von Dir weiterhin bekommen. Meinst Du dass Du bei dem ganzen Gedanken sein Recht einfordern zu müssen, doch so rücksichtsvoll sein könntest? Es ist nicht dein Job die Leute wachzurütteln, lass das mal unsere Sorge sein, bitte.

Bitte irgendjemand anders? Es geht auch um einen Erfahrungsaustausch - mich interessieren andere Fallbeispiele, von Menschen denen es ähnlich ging und vielleicht jemand, der mir sagen kann, ob der Auftrag überhaupt zustande kam, wenn die Auftragsbestätigung in diesem Falle fehlte.

Und bitte nocheinmal lieber Levay, es wäre wirklich sehr freundlich wenn Du dich in diesem Fall einfach zürückhaltend könntest und anderen Ihre Meinung lässt, es gibt sicherlich noch viele andere Bedürftige, denen Du mit deiner Art helfen kannst. Mir eben einfach nicht. Danke.

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ob der Auftrag überhaupt zustande kam, wenn
die Auftragsbestätigung in diesem Falle fehlte.

Am Vorliegen des Auftrags bestehen doch hier gar keine Zweifel. Und dazu bedarf es auch keiner Auftragsbestätigung (ich unterstelle jetzt mal, dass du damit ein Schriftstück meinst). Der Kunde hat eine Leistung angefordert (Antrag, § 145), du hast den Auftrag ausgeführt (spätestens hierin liegt die Annahme, § 147). Und es gilt: Antrag + Annahme = Vertrag. Und Vertrag heißt für dich: Anspruch.

Und bitte nocheinmal lieber Levay, es wäre wirklich sehr
freundlich wenn Du dich in diesem Fall einfach zürückhaltend
könntest

Ach, du kannst ja einfach so tun, als ob du die ganzen Infos, die ich dir jetzt schon gegeben hast, üüüüüberhaupt nicht haben wolltest, jedenfalls nicht von mir, dem bösen, bösen Levay. Und das, was ich z. B. über das Mahnverfahren und eine Klage und die Kosten und so weiter ausgeführt habe, das nimmst du trotzdem zur Kenntnis. Du musst mich nicht mögen, um mit den Infos etwas anfangen zu können.

und anderen Ihre Meinung lässt, es gibt sicherlich
noch viele andere Bedürftige

Oh, ich lass jedem seine Meinung, keine Sorge.

Mir eben einfach nicht. Danke.

Tut mir Leid, aber ich lasse mir doch von dir nicht vorschreiben, auf welche Beiträge ich hier antworte und auf welche nicht. Das hat nichts mit fehlendem Respekt vor deinem Wunsch zu tun; aber die meisten Gläubiger werden schon gelernt haben, dass sie Rechtsbeistand brauchen. Und da finde ich Ausführungen zu Mahnbescheid, Verzugsschaden, Anwälten, Inkassobüros und rechtlichen Schritten ganz nützlich. Wie gesagt: Du kannst ja so tun, als ob du das alles gar nicht wissen wolltest. Richtig ist es trotzdem, was ich geschrieben habe.

Levay

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jemand anders meint:

Bitte irgendjemand anders? Es geht auch um einen
Erfahrungsaustausch - mich interessieren andere Fallbeispiele,
von Menschen denen es ähnlich ging

bitte sehr:

mündlicher vertrag > rechnung > mündliche / schriftliche mahnung >
mahnbescheid > kein widerspruch > ev. pfändung > honorar.

so geht das mit ein wenig glück, wie von levay beschrieben.

willst du denn beim kräutertee und kerzenschein mal drüber reden und
ein paar wattebäuschen werfen?

e.c.

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Hallo,
ich gebe zu, dass ich selbst kein Experte auf dem Sektor bin, aber ein paar meiner Erfahrungen kann ich Dir auch mitgeben.

Bitte irgendjemand anders? Es geht auch um einen Erfahrungsaustausch - mich interessieren andere Fallbeispiele, von Menschen denen es ähnlich ging

Bei meinen freiberuflichen Kollegen ist sowas schon häufiger mal vorgekommen. Jeder, dem das 2-3 Mal passiert ist, und der noch nicht in eine Festanstellung gewechselt ist, hat’s auf den Gang zum Anwalt ankommen lassen. Und rät auch Anderen dazu.
Es gibt übrigens in gewissen Kreisen auch eine Hinhaltetaktik (extrem unfeine Masche), dass man Kleinunternehmen nach erbrachter Großleistung einfach nicht bezahlt und hofft, daß der Auftragnehmer selbst Konkurs ist, bevor die Forderung kassiert werden kann… also nicht hinhalten lassen, jeder Tag zählt - für Dich mehr als für Dein Gegenüber.

und vielleicht jemand, der mir sagen kann, ob der Auftrag überhaupt zustande kam, wenn die Auftragsbestätigung in diesem Falle fehlte.

Ich mußte schon im zarten Alter von 18 Jahren lernen, daß es auch rechtsverbindliche Verträge per Handschlag gibt.
Einfach gesagt: nicht alles bedarf der Schriftform.
Du wirst auch ohne schriftliche Auftragsbestätigung gute Karten haben, da die Intention der Inanspruchnahme ja klar dokumentiert ist.

Gruss,
Michael

ich hab das auch so erlebt wie du und mich ewig und drei tage von sonem typ hinhalten lassen,dann anwalt eingeschaltet und schwuppdiwupp war die knete aufm konto,incl.zinsen.

ich hab das auch so erlebt wie du und mich ewig und drei tage
von sonem typ hinhalten lassen,dann anwalt eingeschaltet und
schwuppdiwupp war die knete aufm konto,incl.zinsen.

*seufz*

Jetzt sagen die Leute alle dasselbe wie ich - aber niemand kriegt einen auf den Deckel wie ich. Die Welt ist ungerecht :wink:

Levay

Servus,

tröste Dich:

Die Welt ist ungerecht

Bloß solange, wie die Forderung offen ist. Die Übersetzerin, mit der ich Tisch & Bett teile, hat ein halbes Jahr lang mit einer Kollegin in F rumgekaspert („unter Kollegen muss man doch fair sein“ etc.), bis sie mir geglaubt hat, dass man in F ohne all die Rituale, die in D dafür nötig sind, mit minimalem Aufwand die ausgleichende Gerechtigkeit in Gestalt des Huissiers in Marsch setzen kann.

Eine Woche später war der gedeckte V-Scheck im Briefkasten.

Es geht eigentlich bloß um die Bewertung der eigenen Leistung: Ist sie Geld wert oder nicht?

In diesem Sinne

MM

vielen dank an mike für deine mitteilung.
ich denke so werde ich das auch in die hand nehmen.

es geht auch ohne befehlston. von dem, der es nicht lassen kann zitat:

„Am Vorliegen des Auftrags bestehen „doch“ hier gar keine Zweifel.“

der ton macht die musik lieber levay.

wenn du weiterhin mit deinen mitmenschen umgehst, als wäre das alles sonnenklar, dann frage ich mich für was dieses forum hier nützlich sein soll, wenn es hoffentlich nicht zum grossteil aus solchen besserwissern besteht.
die paragraphen aufzeigerei hat mich relativ unbeeindruckt gelassen, weil ich mir den teil erspart habe zu lesen.
und zu el commandante kann ich nur sagen, wenn du das nächste mal im leben einen abbekommen solltest, dann wärst du froh, wenn einer mit wattebäuschen geworfen hätte, abwarten und nicht drüber lustig machen.

be kind to yourself and others. alles andere macht doch keinen sinn.
um mir den kindischen effekt hier zu sparen, werde ich mich abmelden. ich denke es gibt noch andere foren, in denen es weitaus menschlicher und trotzdem sehr sachbezogen und realistisch ohne brachialgewalt abgeht. levay noch ein kleiner rat mit auf den weg: menschen die so voller wut und hass sind und sich permament rächen und ihr recht einforden wollen, vermissen im leben etwas essentielles. aber dir das begreiflich zu machen, wäre wie einem hund englisch beizubringen.
gute nacht meine herren zuviel testosteron in verzug.

und ihr recht einforden wollen,
vermissen im leben etwas essentielles.

ausstehende honorare für geleistete arbeit vielleicht?

du bist echt komisch.
bevor du dich abmeldest, schreibe bitte noch ein umfangreiches
klagelied im alk-brett.

e.c.

Hallo,

der Ton macht die Musik.

Ich glaube hier liegt Levay völlig richtig. Du möchtest etwas und erhälst kurze prägnante Tipps. Niemand zwingt Dich hier irgendetwas so zu tun, wie vorgeschlagen. Trotzdem wirst Du stark suchen müssen, um ähnlich qualifizierte Antworten auf anderen Boards zu bekommen.

Zum Thema muss ich sagen, leider aus umfangreicher eigener Erfahrung, dass es keine Alternativen zu einem betont „harten“ Forderungsmanagement gibt. Der Vertragpartner ist nicht zurückhaltend, wenn er die Leistung in Anspruch nimmt. Umgekehrt könnte man auch 100% Vorkasse nehmen und sich dann mit der Erbringung Zeit lassen, was natürlich unrealistisch ist.
Wenn dir die ersten 10 T€ ausfallen dürfte anzunehmen sein, dass Du deine Meinung von ganz allein ändern wirst.

Gruß
Theo

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