Entschuldige bitte, ich finde deine Antwort ziemlich hart.
Und das aus gutem Grund: Es gibt Menschen, die wachgerüttelt werden müssen. Leider bist du die Antwort auf die Frage schuldig geblieben, was du erwartest. Glaubst du denn, es gibt ein Patentrezept, wie man säumige Schuldner ohne Inanspruchnahme von Gerichten zur Zahlung bewegen kann?
Ich habe nur eine Andeutung gemacht, daß ich ungerne gleich
rechtliche Schritte verfolgen möchte
Und das sehe ich als Fehler an. Es gibt Leute, die mahnen sich zu Tode…
Und warum verleitet dich das dazu, so darauf
zu reagieren?
Siehe oben. Im Übrigen dürftest du meine Antwort schärfer aufgefasst haben, als ich sie gemeint habe. Anders kann ich mir nun deine Reaktion nicht erklären.
Ich habe nach Möglichkeiten gefragt und wie das
ablaufen kann bzw. funktioniert mit Mahnbescheid und evtl.
Gerichtsverhandlung im Nachhinein etc.
Präzisiere die Fragen am besten. So ist es schwer, darauf zu antworten. Hier ein grober Überblick für den Anfang:
-
Mahnbescheid: Du gehst in ein Schreibwarengeschäft und besorgst dir das entsprechende Formular. Das füllst du aus und schickst es an das zuständige Mahngericht. Dann wird ein Mahnbescheid erlassen, gegen den eventuell vom Schuldner Widerspruch eingelegt wird. In diesem Fall bleibt dir nur noch das streitige Verfahren. Das kannst du schon mit dem Mahnbescheidsantrag für diesen Fall des Widerspruchs beantragen. Im Übrigen geht es so weiter wie wenn du gleich geklagt hättest. Siehe dazu auch 2. Wird kein Widerspruch gegen den Mahnbescheid eingelegt, kannst du einen Vollstreckungsbescheid beantragen. Hiergegen ist ein Einspruch möglich. Erfolgt keiner, hast du einen Titel, mit dem du den Gerichtsvollzieher losschicken kannst, falls immer noch nicht gezahlt wird.
-
Klage: Du setzt ein Schreiben auf, das den Anforderungen des § 253 II ZPO genügt und schickst es an das zuständige Gericht. Wie es genau weitergeht, lässt sich schwer sagen. Eventuell kommt es zu einer mündlichen Verhandlung, vielleicht auch nicht. Am Ende hast du wieder einen Titel in der Hand (nämlich das Urteil); dann zahlt der Schuldner, oder du schickst den Gerichtsvollzieher los.
Es sind natürlich tausend Varianten denkbar. Zum Beispiel könnte der Schldner insolvent sein oder du machst einen Fehler beim Ausfüllen der Formulare oder in der Klage; in jedem Fall daher mein Tipp:
- Du gehst zu einem Anwalt und lässt den den Rest erledigen. Die Kosten kannst du als Schadensersatzanspruch geltend machen. Der Anwalt kann im Übrigen den Schuldner auch noch mal anschreiben und es abermals ohne gerichtliche Schritte versuchen. Oft wirken Anwaltsschreiben Wunder, daher ist dies ein Schritt, der auch dem Schuldner zugute kommt, denn er erspart ihm einen für ihn teuren Gerichtsprozess.
Es bleibt natürlich die Möglichkeit, die dir vorzuschweben scheint:
- Du setzt weiterhin deine Zeit und Kraft ein, um den Schuldner irgendwie zu überzeugen. Dafür gibt es aber ganz sicher kein Patentrezept.
Ach so, ja, noch eine Möglichkeit:
- Du schaltest ein Inkassobüro ein. Davon kann ich nur abraten, denn was ein Inkassobüro kann, kann ein Anwalt auch - und noch mehr. Wenn das Inkassobüro sich aber nicht durchsetzt, bleibst du auf den Kosten sitzen, falls du zusätzlich noch einen Anwalts brauchst.
Ich bin ein
friedlebender Mensch
Ich auch, ich auch. Aber mach ein paar Mal die Erfahrung, dass Friedliebigkeit ausgenutzt wird, und du wirst dir irgendwann die Mühe nicht mehr machen. Mit einer Mahnung ist man schon fair genug, mit zwei oder mehr sowieso. Wann soll denn da die Grenze sein, wann endlich darf man sich auf Kosten des Schuldners anwaltlicher und gerichtlicher Hilfe bedienen?
Levay