Auftrags-Widerruf beim neuen Provider

Hallo zusammen,

ich war jahrelang bei TCOM (Festnetz und DSL). Da ich sparen wollte habe ich entschieden den Provider zu wechseln.

So habe ich den Vertrag mit TCOM gekündigt und ab Mitte Juni gehört mein Anschluss dem neuen Provider. Leider nach der Kündigung bei TCOM und die Auftragsbestätigung des neuen Providers läuft alles schlecht.
Ich bekommen Auftragsbestätigungen für Tarifen, die ich nicht bestellt habe, die Hotliner haben keine Ahnung und von der Geschäftsstelle auch keine Rückmeldung, dass die Fehler korrigiert wurden. So möchte ich die Kündigung Rückgängig machen und bei TCOM bleiben.

Der Widerrufsfrist ist nach 2 Wochen abgelaufen.

Kann mir jemand sagen, was zu tun ist, um „schmerzlos“ von dem neuen Provider „befreit“ zu werden und bei der TCOM zu bleiben?

Im Voraus besten Dank!
Viele Grüße
Art

Hallo,
wenn der neue Provider den mit Dir geschlossenen Vertrag nicht erfüllt, kannst Du ihm, soweit ich weiß, Fristen zur Nacherfüllung des Vertrages setzen. Kann er wiederholt euren Vertrag nicht erfüllen, hast Du Anspruch auf Beendigung des Vertragsverhältnisses und ggf. einen Schadenersatzanspruch.
Wichtig ist, dass die Minderleistungen und die Fristsetzungen stichhaltig dokumentiert sind.

Für wenige Euro erhältst Du eine rechtssichere Auskunft bei jeder Verbraucherzentrale.

Schönen Gruß.

Hallo Ingo,

vielen Dank.
Hier gibt es aber noch keinen Vertrag, sondern Auftrag (von mir) und Auftragsbestätigungen (vom Provider). Ich weiß jetzt nicht ob die „Terminologie“ den Unterschied macht.

Laut AGBs hatte ich das Recht innerhalb 2 Wochen den Auftrag ohne Grund zu widerrufen.
Die 2 Wochen sind vorbei. Kann ich trotzdem wegen Inkompetenz den Auftrag widerrufen?

Sie haben mir falsche (teurere) Tarife gebucht und SIM-Karten aktiviert, die ich noch nicht nutzen möchte (3 Monaten nach der Aktivierung verliere ich das Guthaben).
Seit über einen Monat verweigern Sie mir zu bestätigen, dass sie die Fehler korrigiert haben (… alles ist immer noch in Bearbeitung!)

Danke und Gruß
Art

Hallo Ingo,

vielen Dank.
Hier gibt es aber noch keinen Vertrag, sondern Auftrag (von
mir) und Auftragsbestätigungen (vom Provider). Ich weiß jetzt
nicht ob die „Terminologie“ den Unterschied macht.

Hallo, nein, kein Unterschied. Es ist zu einem Vertrag dadurch gekommen.

Laut AGBs hatte ich das Recht innerhalb 2 Wochen den Auftrag
ohne Grund zu widerrufen.
Die 2 Wochen sind vorbei. Kann ich trotzdem wegen Inkompetenz
den Auftrag widerrufen?

Nein, die 2 Wochen sind rum. Du kannst den Vertrag nicht widerrufen, aber Du kannst m.W. ihn irgendwann fristlos kündigen und ggf. Schadenersatzansprüche stellen.

Sie haben mir falsche (teurere) Tarife gebucht und SIM-Karten
aktiviert, die ich noch nicht nutzen möchte (3 Monaten nach
der Aktivierung verliere ich das Guthaben).
Seit über einen Monat verweigern Sie mir zu bestätigen, dass
sie die Fehler korrigiert haben (… alles ist immer noch in
Bearbeitung!)

M.W. geht es nur so, dass dem Provider eine Frist gesetzt wird, bis wann er den Auftrag, den er schließlich angenommen hat, zu erfüllen hat. Kann er diese Fristen wiederholt nicht einhalten, besteht die Möglichkeit der fristlosen Kündigung und des Forderung von Schadensersatz.

Ich würde mir genau durchlesen, was der Provider zu erfüllen hat und was ich beauftragt habe. Wenn ich einen Beleg für meinen Auftrag habe, würde ich eine Frist per Einschreiben setzen. Vielleicht 2 Wochen. Dann nochmal und dann nochmal.
Allerdings würde ich mit allen Papieren und dem Schriftwechsel zur Vebraucherberatung gehen und das Vorgehen abchecken. Das kostet zwar zehn Euro, aber man gewinnt viel Zeit und Nerven dabei und außerdem kann man gleich erfragen, wie es mit der Kostenerstattunmg durch den Provider aussieht. Das kostet einen 1 Stunde am Nachmittag, alles andere kostet einen Tage und Tage.

Ja, leider musst Du da durch. Ob der Provider schneller reagiert oder Kulanz zeigt, kann man nur abwarten.

Du kannst diese Frage auch mal anonymisiert im Rechtsbrett stellen. Mich würde das grundsätzlich auch interessieren. Ich kann Dir hier auch keine Rechtsberatung geben, weil ich das nicht darf, will und kann.

Grüße, Ingo

P.S. Mit welchem Provider hast Du den Ärger?

Moin, Moin.

P.S. Mit welchem Provider hast Du den Ärger?

4 SIM Karten gibt doch die schöne Dame „alice“ dazu.

alf