Auftragsbestätigung erforderlich zur Annahme?

Moin!
Mal folgenden Fall angenommen:

Ein Industrieunternehmen bestellt am Montag einen Artikel bei einer Agentur. Der Auftrag sei eilig, für eine Messe. Am Mittwoch erhält die Agentur den Auftrag und weil er eilig ist, bestellt sie sofort bei ihrem Lieferanten. Dieser fängt am gleichen Tag mit der Produktion an.

Am Freitag erhält die Agentur ein Fax, der Auftrag sei storniert, das Industrieunternehmen habe einen günstigeren Anbieter gefunden. Die Agentur erwiedert, dass es zu spät sei, der Auftrag sei schon halb fertig. Zum Beweis schickt sie dem Unternehmen Fotos der halbfertigen Produkte.

Das Industrieunternehmen antwortet: Die Stornierung des Auftrags würde gelten, es sei bis Freitag keine Auftragsbestätigung der Agentur eingegangen.

Frage: Hat das Industrieunternehmen (sofern aus den AGB nichts anderes hervorgeht) das Recht, den Auftrag zu stornieren? Hat die Agentur Anrecht auf Schadenersatz? Ist eine Auftragsbestätigung vor Beginn der Produktion erforderlich?

Für Eure Antworten wäre ich Euch dankbar.

Hallo,

es kommt hier sicherlich auf den Wortlaut der Bestellung an;
zudem etwas verwirrend " bestellt am Montag einen Artikel bei einer Agentur. Der Auftrag sei eilig, für eine Messe. Am Mittwoch erhält die Agentur den Auftrag " also 2 Tage zwischen Bestelleingang und Auftragserteilung an Dritten?

Moin!
Mal folgenden Fall angenommen:

Ein Industrieunternehmen bestellt am Montag einen Artikel bei
einer Agentur. Der Auftrag sei eilig, für eine Messe. Am
Mittwoch erhält die Agentur den Auftrag und weil er eilig ist,
bestellt sie sofort bei ihrem Lieferanten. Dieser fängt am
gleichen Tag mit der Produktion an.

Am Freitag erhält die Agentur ein Fax, der Auftrag sei
storniert, das Industrieunternehmen habe einen günstigeren
Anbieter gefunden. Die Agentur erwiedert, dass es zu spät sei,
der Auftrag sei schon halb fertig. Zum Beweis schickt sie dem
Unternehmen Fotos der halbfertigen Produkte.

Das Industrieunternehmen antwortet: Die Stornierung des
Auftrags würde gelten, es sei bis Freitag keine
Auftragsbestätigung der Agentur eingegangen.

***Wurde eine Auftragsbestätigung vom Auftraggeber verlangt?

Frage: Hat das Industrieunternehmen (sofern aus den AGB nichts
anderes hervorgeht) das Recht, den Auftrag zu stornieren?

***Da kommt es auf die „Auftragsbestätigung“ und auf die AGB an, was hier nicht bekannt ist.

Hat

die Agentur Anrecht auf Schadenersatz?

***Wenn der Auftraggeber nachweislich einen Schaden verursacht hat, ja, aber es ist ja nicht bekannt, wie der Auftrag zustande kam, s.o.

Ist eine :Auftragsbestätigung vor Beginn der Produktion erforderlich?

***Auch hier wieder, welcher Inhalt hatte die Auftragserteilung und wurde hier um eine Bestätigung ersucht.

si

Hallo, danke für die schnelle Antwort!

Zur Entwirrung:
Das Unternehmen bestellt am Montag die Ware schriftlich (Briefpost). Am Mittwoch morgen trifft die schriftliche Bestellung bei der Agentur ein.

Dort steht: Wir bestellen 3000 mal den Artikel X, gewünschter Liefertermin: Y.
Es gelten ausschließlich die Allgemeinen Einkaufsbedingungen des Unternehmens Z.
Die Allgemeinen Einkaufsbedingungen hängen mit dran (1,5 DIN A4 Seiten winzig klein bedruckt). Hier steht nichts darüber, dass der Auftrag erst nach erfolgter Auftragsbestätigung durch den Lieferanten als erteilt gilt oder ähnliches.

Am gleichen Mittwoch bestellt die Agentur den Artikel bei ihrem Lieferanten.

Am Freitag schickt das Industrieunternehmen ein Fax an die Agentur mit der Stornierung des Auftrags.

Hallo!

Ohne etwas nachgelesen und verifiziert zu haben: Die Erfordernis einer Auftragsbestätigung in den AGB wäre wohl auch eine „überraschende Klausel“ und damit unwirksam. Denn im Handelsrecht, das ist ja der Witz dort, ist sie eben nicht nötig.

Wenn Kaufleute bei Kaufleuten, mit denen sie im regelmäßigen Kontakt stehen, etwas bestellen, dann gilt diese Bestellung als angenommen, wenn keine Reaktion kommt (§ 362 HGB). Es ist also mE ein Vertrag zustande gekommen.

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