Moin!
Mal folgenden Fall angenommen:
Ein Industrieunternehmen bestellt am Montag einen Artikel bei einer Agentur. Der Auftrag sei eilig, für eine Messe. Am Mittwoch erhält die Agentur den Auftrag und weil er eilig ist, bestellt sie sofort bei ihrem Lieferanten. Dieser fängt am gleichen Tag mit der Produktion an.
Am Freitag erhält die Agentur ein Fax, der Auftrag sei storniert, das Industrieunternehmen habe einen günstigeren Anbieter gefunden. Die Agentur erwiedert, dass es zu spät sei, der Auftrag sei schon halb fertig. Zum Beweis schickt sie dem Unternehmen Fotos der halbfertigen Produkte.
Das Industrieunternehmen antwortet: Die Stornierung des Auftrags würde gelten, es sei bis Freitag keine Auftragsbestätigung der Agentur eingegangen.
Frage: Hat das Industrieunternehmen (sofern aus den AGB nichts anderes hervorgeht) das Recht, den Auftrag zu stornieren? Hat die Agentur Anrecht auf Schadenersatz? Ist eine Auftragsbestätigung vor Beginn der Produktion erforderlich?
Für Eure Antworten wäre ich Euch dankbar.