Auftragsbestätigung mit oder ohne Mwst

Hallo,

ich möchte eine Theke zum Preis von 1500€ verkaufen. Jetzt hat mich heute Morgen jemand angerufen und mit mir über den Preis verhandelt. Wir haben uns bei 1000 € geeinigt.

Jetzt meinte er aber das ich ihm eine Auftragsbestätigung zukommen lassen soll. Er wird diese unterschreiben und mir wieder zurückschicken…

Jetzt meine Frage:

Was muss eine solche Auftragsbestätigung beinhalten und ist der verhandelte Preis jetzt mit oder ohne Mwst.?

Hallo,

Ich gehe davon aus, das 1.000,- € der Nettopreis ist, dann sollte die Auftragsbestätigung lauten:

Verkauf einer Theke
(Menge, Zustand, techn. Details)

Preis: 1.000,- €

zzgl. gesetzl. MwSt.

Ich gehe davon aus, das sie zum Ausweis der MwSt berechtigt/verpflichtet sind.

MfG

J. Peters

Hallo,

ich würde folgendes sagen:

Wenn es sich bei dem Käufer um eine Privatperson handelt, würde ich die 1000 € inklusive Mehrwertsteuer ausweisen (das heißt die MwSt ist bereits in den 1000 € enthalten).
Wenn es sich um einen gewerblichen Käufer handelt, würde ich die 1000 € zuzüglich 19 %, d.h. 1000 € + 190 € ausweisen, da die MwSt ein durchlaufender Posten für Gewerbetreibende ist.

Ich hoffe ich konnte helfen?
VG Tatjana

Hallöchen,
zuerst einmal gehe ich davon aus, dass Du grundsätzlich die Mehrwertsteuer in Deinen Rechnungen ausweist, brav die Umsatzsteuervoranmeldungen und die Jahresmeldung machst… und die eingenommene Mehrwertsteuer abzüglich bezahlter Vorsteuer ans Finanzamt abführst.
Dann sollte die Auftragsbestätigung den Nettopreis von 840,34 Euro
Die 19 % Umsdatzsteuer in Höhe von 159,66 Euro und
den Bruttoendpreis von 1000,00 Euro enthalten.
Also genau so wie die Rechnung anschließend aussieht.
Wenn Du allerdings bisher keine Umsatzsteuer erhoben und gezahlt hast, dann natürlich das Ganze OHNE Mehrwertsteuer.
Die dient ja auch dazu, dass der Käufer ggf. die gezahlte Stuer als Vorsteuer absetzen kann.
Lieber Gruß
Hermann

Hallo,
normalerweise ist bei Nichtkaufleuten (=Endverbrauchern), die Umsatzsteuer im Verkaufspreis enthalten, also 1000 €.

Bei Kaufleuten ist die Umsatzsteuer nicht enthalten und wird extra ausgewiesen, also 1000 € + 190 € (19% Ust) = 1190 €.

Verhandelt wird im Geschäftsleben immer nur netto, weil die Umsatzsteuer für Kaufleute keine Rolle spielt, da sie ein durchlaufender Posten ist (sie kommt als Vorsteuer von Finanzamt retour).

Hallo,
verkaufen Sie die Theke als Privatperson oder als Gewerbetreibender? Falls ja, weisen Sie denn grundsätzlich die Umsatzsteuer aus oder sind Sie als Kleinunternehmer davon befreit?
Außerdem ist es wichtig zu wissen, ob die Person die die Theke von Ihnen kaufen möchte eine Privatperson oder ebenfalls ein Gewerbetreibender ist.

Erst wenn ich dies weiß kann ich Ihnen eine genaue Antwort geben.

MfG

Hallochen,

wenn Sie (Unternehmer) sich mit dem Käufer auf einen Preis von 1000 EUR geeinigt haben, ist das der Bruttopreis (hier ist die MwSt enthalten). Sie wollten eigentlich vom Käufer für die Theke einen Betrag von 1500 EUR bekommen (Bruttopreis).

In der Auftragsbestätigung muss Ihre Anschrift sowie die Adresse des Käufers, Ihre Steuer-Nr. und der verhandelte Kaufpreis (am besten mit Nettopreis = 840,34 EUR, Mwst 19% = 159,66 EUR, Bruttopreis = 1000 EUR), die Warebezeichnung und die Liefer- bzw. Übergabedatum enthalten sein. Achtung, wer Mehrwertsteuer ausweist muss auch die Mehrwertsteuer an das Finanzamt abführen.
Die Steuernummer muss in diesem Fall auf die Auftragsbestätigung und Rechnung genannt werden.

Sollten Sie eine Privatperson sein, wird keine Mehrwertsteuer auf die Auftragsbestätigung und Rechnung aufgeführt, d. h. hier wird auch kein Steuerbetrag an das Finanzamt abgeführt.
Die Auftragsbestätigung sollte auf jeden Fall Ihre Anschrift sowie die Adresse des Käufers,die Warebezeichnung, den Kaufbetrag mit 1000 EUR und den Liefer- bzw. Übergabedatum in der Auftragsbestätigung enthalten.

Ich hoffe, dass Sie damit etwas anfangen können.

Diana