Hallochen,
wenn Sie (Unternehmer) sich mit dem Käufer auf einen Preis von 1000 EUR geeinigt haben, ist das der Bruttopreis (hier ist die MwSt enthalten). Sie wollten eigentlich vom Käufer für die Theke einen Betrag von 1500 EUR bekommen (Bruttopreis).
In der Auftragsbestätigung muss Ihre Anschrift sowie die Adresse des Käufers, Ihre Steuer-Nr. und der verhandelte Kaufpreis (am besten mit Nettopreis = 840,34 EUR, Mwst 19% = 159,66 EUR, Bruttopreis = 1000 EUR), die Warebezeichnung und die Liefer- bzw. Übergabedatum enthalten sein. Achtung, wer Mehrwertsteuer ausweist muss auch die Mehrwertsteuer an das Finanzamt abführen.
Die Steuernummer muss in diesem Fall auf die Auftragsbestätigung und Rechnung genannt werden.
Sollten Sie eine Privatperson sein, wird keine Mehrwertsteuer auf die Auftragsbestätigung und Rechnung aufgeführt, d. h. hier wird auch kein Steuerbetrag an das Finanzamt abgeführt.
Die Auftragsbestätigung sollte auf jeden Fall Ihre Anschrift sowie die Adresse des Käufers,die Warebezeichnung, den Kaufbetrag mit 1000 EUR und den Liefer- bzw. Übergabedatum in der Auftragsbestätigung enthalten.
Ich hoffe, dass Sie damit etwas anfangen können.
Diana