Auftragsbestätigung und Rechnung

Hallo wer kann die Begriffe erklären.

Wenn einer in einem Möbelladen ein größeres Teil kaufen will und dort ein Papier ausgefüllt wird, wo dann der Artikel aufgeführt ist und der Verkäufer und Käufer unterschreiben , ist dann der Artikel verbindlich gekauft ?

Vorne steht auf dem Papier „Auftragsbestätigung und Rechnung“

„Zu umseitigen Lieferbedingungen“
und auf der Rückseite unter 1.Wirksamkeit des Vertrages

1 Der Kaufvertrag wird wirksam , wenn wir nicht innerhalb von 10 Tagen
nach Auftragserteilung des Kunden schriftlich wiedersprechen.Für die Friestwahrung genügt die fristgemäße Absendung der Anzeige ( Datum des Poststempels)

Auf dem Papier steht unten noch der Hinweis : Dieser Auftrag gilt nicht als Quittung.

Wie verhält es sich z.B. mit der 10 Tagesfrist.

Gilt die nur für den Verkäufer (wie im Text) aufgeführt oder auch für den vermeindlichen Käufer.

So das ganze ist Handschriftlich ausgefertigt und es soll noch ein Maschienengeschriebener Auftrag / Vertrag ?? folgen mit der Post.

Hoffe es ist verständlich und nicht zuviel an Fragen .

gruß Doris

Hallo,

Wenn einer in einem Möbelladen ein größeres Teil kaufen will
und dort ein Papier ausgefüllt wird, wo dann der Artikel
aufgeführt ist und der Verkäufer und Käufer unterschreiben ,
ist dann der Artikel verbindlich gekauft ?

Vorne steht auf dem Papier „Auftragsbestätigung und Rechnung“

Dann ist dies ein rechtsgültiger Vertrag. Da der Kauf im Handel erfolgte, gibt es keine Widerspruchsmöglichkeit.

„Zu umseitigen Lieferbedingungen“
und auf der Rückseite unter 1.Wirksamkeit des Vertrages

1 Der Kaufvertrag wird wirksam, wenn wir nicht innerhalb von
10 Tagen nach Auftragserteilung des Kunden schriftlich
widersprechen.Für die Fristwahrung genügt die fristgemäße
Absendung der Anzeige ( Datum des Poststempels)

Auf dem Papier steht unten noch der Hinweis : Dieser Auftrag
gilt nicht als Quittung.

D. h., dass der Artikel noch nicht bezahlt ist.

Wie verhält es sich z.B. mit der 10 Tagesfrist.
Gilt die nur für den Verkäufer (wie im Text) aufgeführt oder
auch für den vermeintlichen Käufer.

Nach dem Wortlaut nur für den Verkäufer("wenn wir nicht widersprechen). Der Verkäufer könnte ja z. B. feststellen, dass der bestellte Artikel nicht mehr oder nur in anderer Ausführung lieferbar ist.

So das ganze ist handschriftlich ausgefertigt und es soll noch
ein Maschinengeschriebener Auftrag / Vertrag ?? folgen mit
der Post.

Ein Vertrag ist (bis auf wenige Ausnahmen) nicht an eine bestimmte Form gebunden. Er kann auch auf einem Bierdeckel abgeschlossen werden. Widerspruch wäre nur dann möglich, wenn der folgende Formularvertrag Bedingungen enthielte, die dem Kunden beim Vertragsabschluss nicht bekannt waren und ihn unangemessen benachteiligen.

Gruß
Zemionow