Hallo alle
Problem 1:
Unsere (Händler)kunden bekommen von uns eine AB über bestellte Ware. Selten werden diese kontrolliert. Bei Falschlieferungen (kann ja mal passieren, Zahlendreher oder so) wird die Schuld automatisch auf uns geschoben. Wo (Buch, Paragraph, o.ä.) gibt es eine Definition á la „Auftragsbestätigung gilt als angenommen, wenn kein Widerspruch eingelegt wird“? Welche Frist muss man gewähren für solch einen Einspruch?
Problem 2:
Wo steht, daß der Händlerkunde uns die Gelegenheit geben muss, um Falschlieferungen nachzubessern (tauschen, Ersatz, oder so)und uns nicht gleich eine Rechnung von wegen Verzug schicken darf …
Bitte möglichst konkrete Textstellen, da ich ein Schreiben an usnere Kudnen verfassen möchte, daß hieb- und stichfest ist…
Danke
Michael Rehfinger