Auftragserfüllungsbürgschaft ?

Hallo Experten,
ich bekomme für einen Auftrag, 1/3 der Auftragssumme als Anzahlung gezahlt. Im Gegenzug möchte der Kunde von meiner Bank eine Auftragserfüllungsbürgschaft haben. Wer kann mir sagen, was es damit auf sich hat und wie das Funktioniert.

Für eure Hilfe, vielen Dank im voraus
Gruß
Klaus

( PS: ich habe dieselbe Frage bei BWL reingesetzt da ich es nicht genau zuordnen konnte)

Hallo Klaus,

sehr stark vereinfacht:

Du bekommst die Anzahlung, wenn du eine Bürgschaft bringst, in der sich die Bank verpflichtet diese zurückzuzahlen, falls du deinen Auftrag nicht erfüllst (Sprich keine Leistung erbringst).

Duchaus nix ungewöhnliches.

Gruß Ivo

absolut üblich
Hi Klaus,

wie ivo schon sagte, Bürgschaften allg. für Werkverträge sind absolut üblich,

so wie du das schreibst ist es allerdings schon etwas hart den ganzen Auftrag abzusichern, ist ja auch nicht gerade billig,

bevor ich dir detailiert antworten kann bitte noch folgende fragen beantworten:

Soll der Auftrag an sich abgesichert werden (die kompl. Auftragssumme AS)?
Soll nur die Anzahlung abgesichert werden?
Soll die AS lediglich über einen bestimmten % Satz abgesichert werden (meist 3-5 % der Bruttoauftragsumme, manchmal auch verringert über den Teil der fertig gestellten Leistung?
Hast du deine Hausbank schon gefragt, ob die das mitmacht (Kosten ca. 30 € für die Bürgschafts Urkunde sowie 1- 3 % der Sicherungssumme p.a.)?
Falls Hausbank nicht mitmacht, gibt es Alternativen über Bürgschaftsversicherer - Konditionen meist etwas günstiger als Hausbank -.
Soll die Bürgschaft auf erstes Anfordern sein?
Wann ist die Rückgabe der Bürgschaft vereinbart bzw. ab wenn erlischt die Hauptschuld dafür?
Wielange läuft der Auftrag vorraussichtlich?

So das genügt erstmal,

uwe

Hi Uwe, erst mal danke für die schnelle Mail,

Soll nur die Anzahlung abgesichert werden?

Es soll nur die 1/3 Anzahlung, ca. 60.000€ abgesichert werden.

Hast du deine Hausbank schon gefragt, ob die das mitmacht

bis jetzt noch nicht, ich wollte erst mal wissen wie das funktioniert.

Falls Hausbank nicht mitmacht, gibt es Alternativen über
Bürgschaftsversicherer - Konditionen meist etwas günstiger als
Hausbank -.

Kennst du welche, oder geht das über normale Versicherungen ?

Soll die Bürgschaft auf erstes Anfordern sein?

Nein, ist Voraussetzung für den Auftrag.

Wann ist die Rückgabe der Bürgschaft vereinbart bzw. ab wenn
erlischt die Hauptschuld dafür?

Bei Fertigstellung der Maschinen, wenn die Restsumme gezahlt wird.

Wielange läuft der Auftrag vorraussichtlich?

ca. 3 Monate

Vielen Dank schon mal im voraus
Gruß
Klaus

Hi Uwe, erst mal danke für die schnelle Mail,

Soll nur die Anzahlung abgesichert werden?

Es soll nur die 1/3 Anzahlung, ca. 60.000€ abgesichert werden.

Hast du deine Hausbank schon gefragt, ob die das mitmacht

bis jetzt noch nicht, ich wollte erst mal wissen wie das
funktioniert.

o.k. einfach fragen und dann sehen was die will, je nachdem ob du schon länger kunde bist und gute geschäfte machst wird sie dir den avalkredit (ist einfach ein buchungskonto) für die dauer des auftrages einräumen, kosten hab ich schon genannt

Falls Hausbank nicht mitmacht, gibt es Alternativen über
Bürgschaftsversicherer - Konditionen meist etwas günstiger als
Hausbank -.

Kennst du welche, oder geht das über normale Versicherungen ?

frag erstmal bei hausbank, bei vers. musst du wiederlangwierige BWAs etc. einreichen, prüfen usw. , wen ndas öfter kommt mit der anzahlungsbürgschaft lohnt sich das aber

Soll die Bürgschaft auf erstes Anfordern sein?

Nein, ist Voraussetzung für den Auftrag.

mit erstes anfordern ist gemeint, dass dein auftraggeber wenn er „lust“ dazu hat z.b. weil er dich nicht mehr mag - oder was halt sonst noch im geschäftsverkehr passieren kann ,-), einfach bei deiner sichrungsgebenden bank die bürgschaft vorlegen kann und die muss ohne irgendwelche einreden und prüfung den betrag auszahlen, besser ist im diesem fall eine „normale“ bürgschaft ohne verzicht auf Einrede der Anfechtung, der Aufrechnung und der Vorrausklage nach §§ 770/771 BGB, was in sofern gefährlich ist, weil es dir dann wieder einem rückforderungsprozess - mit all den risiken- vorbehalten bleibt ob dies nun gerechtfertigt war oder nicht

Wann ist die Rückgabe der Bürgschaft vereinbart bzw. ab wenn
erlischt die Hauptschuld dafür?

Bei Fertigstellung der Maschinen, wenn die Restsumme gezahlt
wird.

uups, auch nicht so gut, wei du tust ja wahrscheinlich die masch. bzw. das eigentum an den masch. in höhe des bezahlten betrages an die abtreten bzw. übertragen, außerdem ist es dann nun wieder problematisch wenn dem AG die sache nicht gefällt, du die masch. fertig hast, die evtl. auf dem hof stehen und er dann trotzdem die bürgschaften zieht, besser die bürgschaft mit erlöschen der Hauptschuld - also der anzahlung und eigentumsübertragung - als erledigt betrachten, noch besser die datumsmässig befristen, je nachdem was der AG mitmacht

Wielange läuft der Auftrag vorraussichtlich?

ca. 3 Monate

falls es probleme mit der bank gibt und die dann unwahrscheinliche sicherheiten etc. will, einfach die anzahlung als sicherheit geben und über deine kosten während des auftrages einene kontokorrent nehmen, bzw. mit lieferanten über Valtierung der Rechnungen für ein paar mehrt tage verhandeln

abschliesend: bütgschaften für werkverträge sind auf auftraggeber und auftragnehmerseite üblich, allerdings bergen die einige risiken, die wichtigsten hab ich dir genannt, solange friede freude eierkuchen zw. den vertragspartein herrscht - kein problem- erst wenn es während des auftrages zu unstimmigkeiten kommt, kann die eine oder andere seite das ganze zu ihren gunsten ausnutzen,

geh zu deiner ba´nk und sag du möchtest ne anzahlungs-/ vertragserfüllungsbürgschft ohne verzicht auf §§ 770/771 BGB, dann dürfte eigentlich nix schief gehen

hoffe das hilft

uwe

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