Auftragserteilung im Namen eines Dritten?

hallo,

von einer werbeagentur (WA) habe ich einen bestellung (erstauftrag) für bedruckte werbemittel (wert ca. 1600€) bekommen. die werbemittel sind für einen kunden (KD) der werbeagentur bestimmt. mit beiden firmen habe ich bisher noch nicht zusammengearbeitet.

im auftragstext schreibt die agentur:
"Die Auftragserteilung erfolgt ausschließlich im Namen unseres Kunden KD GmbH, welcher alleiniger Vertragspartner wird. Eine Haftung unsererseits für die Erfüllung der sich aus dem Vertrag ergebenden Haupt- und Nebenpflichten, insbesondere des Vergütungsanspruches, besteht nicht.

weiterhin nennt die WA:
Rechnungsanschrift: Kunde KD GmbH
Rechnungsversand an: WA

die intention dahinter ist klar: die WA macht für den KD die komplette abwicklung des auftrags, aber hat mit der bezahlung nichts zu tun.
ich habe die lieferung an den KD zu leisten, für den er mit aber keinen auftrag erteilt hat.

das habe ich so in fast 20 jahren branchenerfahrung noch nicht kennengelernt. wer hat sowas schon mal gehört? wer sich schon mal darauf eingelassen? was haltet ihr - unter berücksichtigung branchenüblicher gebahren - davon?

lg, pit

Hi Pit,

"Die Auftragserteilung erfolgt ausschließlich im Namen unseres
Kunden KD GmbH, welcher alleiniger Vertragspartner wird.

das habe ich so in fast 20 jahren branchenerfahrung noch nicht
kennengelernt. wer hat sowas schon mal gehört? wer sich schon
mal darauf eingelassen? was haltet ihr - unter
berücksichtigung branchenüblicher gebahren - davon?

Das kenne ich auch so nicht, aber meine Branche ist die Elektronik. Da kenne ich höchstens, daß die Lieferadresse abweichen kann, aber der Auftraggeber ist derjenige, der zahlen darf.

So als Tip aus dem Bauch:
Bestätige doch den Auftrag mit einem ähnlichen Hinweis wie aus: http://www.researcher24.de/shop/agb.php
Vertragspartner ist diejenige Rechtsperson, die den Auftrag erteilt. Auftragserteilung im Namen Dritter ist nur mit ausdrücklicher Stellvertreteranzeige möglich. Die Pflicht des unmittelbaren Auftraggebers zur Zahlung des Rechnungsbetrages bleibt von der Rechnungsstellung im Namen Dritter unberührt.

oder: http://www.smd-markeur.de/smd-homepage/agb.show

Ich würde das auch so handhaben, gerade weil das dir völlig unbekannte Firmen sind und im Falle des Nichtzahlens dich beide Firmen ausspielen könnten. Wobei das meine unjuristische Meinung ist.

WA sagt „Ich habe doch nur für KD bestellt. Mit dem Geld hab ich nichts zu tun.“
KD sagt: „Wie, das habe ich aber bei WA nicht in Auftrag gegeben.“

Ware zurück hilft dir bei kundenspezifischen Anfertigungen recht wenig, denn was willst du damit sonst anfangen?

mfg Ulrich (IANAL)

Morgen Pit!

das habe ich so in fast 20 jahren branchenerfahrung noch nicht
kennengelernt. wer hat sowas schon mal gehört?

Hat man bei uns schon ein paar mal versucht.

wer sich schon mal darauf eingelassen?

Nöö.

was haltet ihr - unter
berücksichtigung branchenüblicher gebahren - davon?

Meine Branche ist leider eine Andere (Elektronik) aber ich würde auf
gar keinen Fall auf sowas eingehen, außer bei Vorkasse.

Wir machen solche Aufträge auch oft aber immer trete ich bei externen
als Kunde auf und reiche die Rechnung später zu meinem Kunden einfach
durch.

Später wenn du die Rechnung stellst lehnt die Firma ab und sagt
„Das können wir nicht bezahlen, da keine Bestellung im System ist“.
Und schon machst du ein dummes Gesicht und bleibst auf deinen Kosten
sitzen.

Selbst wenn wir mal unterstellen das ist alles Korrekt und die Firma
möchte auch zahlen, meistens gibt es trotzdem Schwierigkeiten. Hast
du schon mal versucht einer Firma eine Rechnung zu stellen die SAP
nutzt und du keine Nümmerchen hast. Das dauert Monate, da muß dann
nachgeBANFt werden und dann ist kein Budget mehr da und dann hat die
Sekretärin Urlaub und Putzfrau ist auch am streiken.

Wer die Musik bestellt, zahlt.

Gruß
Stefan