Auftragserteilung

ich habe mir von einer baufirma ein angebot erstellen lassen. wir waren uns eigentlich einig und ich wollte den auftrag erteilen.

mir sollte eine auftragsbestätigung zugeschickt werden. diese habe ich bis heute nicht erhalten.

ich habe jetzt keine schriftlich auftragsannahme oder dergleichen bekommen…und bin mir nicht sicher, ob ich damals etwas unterschrieben habe…

das ist jetzt 6 monate her…

kann die baufirma jetzt gegen mir vorgehen?

Warscheinlich hast Du doch nichts unterschrieben,sonst wäre zumindest eine Bestätigung gekommen.Für eine mündliche Zusage können sie dich nicht verklagen.Du könntest z.B. die Firma anschreiben, Sie möchten Dir noch einmal eine Kopie des unverbindlichen Angebotes seinerzeit zusenden,da du dich jetzt langsam endgültig entscheiden müsstest,wer die Zusage bekommt.Dann weisst Du zumindest,das du noch keinen Auftrag erteilt hattest.

Die Frage ist geht die Firma bereits gegen Sie vor, oder möchten Sie nur sicher sein, dass dies nicht mehr sein kann. Möchten Sie deren Leistung noch in Ansprich nehmen oder Nichts mehr mit der Sache zu tun haben?

Wenn dies so sein sollte, teilen Sie der Firma doch vorsorglich mit, dass Sie keinerlei Auftrag erteilt hätten. Dann bekommen Sie auf alle Fälle Informationen ob Sie einen schriftlichen Auftrag erteilt haben oder auch nicht.
Dann sollten Sie allerdings situationsbedingt einen Fachanwalt für Vertragsrecht einschalten.
Je nachdem was Sie eben wollen!?

Hallo, Thorsten,

wenn zum damaligen Zeitpunkt von Dir ein Auftrag erteilt worden wäre (Unterschrift), dann nehme ich an, waren darin auch Termine für die Arbeiten genannt.

Ich gehe davon aus - nach so langer Zeit ohne Reaktion der Baufirma -, daß von Seiten der Baufirma kein weiteres Interesse mehr an der Ausführung eines eventuellen Auftrages besteht.

Solltest Du daran weiteres Interesse haben, frag einfach einmal nach.

Gruß

R.S.

Hallo,
wenn man nach einem Angebot sich „einig“ ist den Auftrag zu erteilen, gilt der Vertrag auch mündlich.
Um diese „Einigkeit mit Auftragserteilung“ auch beweisen zu können, wird in der Regel der Auftrag vom Käufer unterschrieben und/oder der Verkäufer schickt eine Auftragsbestätigung.
Wenn Du nichts unterschrieben hast und keine Auftragsbestätigung erhalten hast, wird es für den Verkäufer schwer sein zu beweisen, dass ein „mündlicher“ Vertrag zustande gekommen ist.
Besteht die Baufirma auf der Ausführung des Auftrages oder will sie eine Zahlung durchsetzen, wende Dich am besten zur Beratung an einen Rechtsanwalt.
Gruß Peter S.

Guten Abend

Also mir ist nur das Schweizer Gesetz gängig, aber bei uns ist es so, dass wenn eine Einigung stattgefunden hat und ein Auftrag mündlich erteilt worden ist, ist dieser Gültig (mündlicher Vertrag Anmrk. CH), dies auch ohne Auftragsbestätigung. Wichtig ist jedoch zu wissen ob ein schriftlicher Vertrag unterzeichnet worden ist.
Ansonsten wenn nur mündlich und ohne Zeugen, sprich nur 4 Augen würde es wohl ein Gerichtsfall werden.

Hoffe konnte soweit helfen.
MFG appnwe

Es kommt darauf an, ob Sie eine Auftragserteilung unterschrieben haben. Wenn Sie aber seit 6 Monaten keine Auftragsbestätigung erhalten haben, so ist der Auftrag nur einseitig und so kommt ein Vertrag nicht zustande. Aber um genaue Antwort zu geben, müssten einige Umstände geklärt werden…