Folgende Fallkonstellation: Eine Wohnungsbaugenossenschaft vergibt an ein Mitglied des Aufsichtsrates als Einzelunternehmer einen Bauauftrag.
Dieser habe unter drei eingeholten Angeboten das preisgünstigste und wirtschaftlichste vorgelegt argumentiert der Vorstand der WBG. Aus dem Kreis des Aufsichtsrates werden Bedenken wegen der Konstellation geäußert.
Gibt es rechtliche Gründe (vor allem Gesellschaftsrecht, Genossenschaftsrecht) die gegen eine entsprechende Auftragsvergabe sprechen?
Sollte eine Auftragsvergabe möglich sein, was wäre zu beachten?
Gruß und Dank