Folgende Fallkonstellation: Eine Wohnungsbaugenossenschaft vergibt an ein Mitglied des Aufsichtsrates als Einzelunternehmer einen Bauauftrag.
Dieser habe unter drei eingeholten Angeboten das preisgünstigste und wirtschaftlichste vorgelegt argumentiert der Vorstand der WBG. Aus dem Kreis des Aufsichtsrates werden Bedenken wegen der Konstellation geäußert.
Gibt es rechtliche Gründe (vor allem Gesellschaftsrecht, Genossenschaftsrecht) die gegen eine entsprechende Auftragsvergabe sprechen?
Sollte eine Auftragsvergabe möglich sein, was wäre zu beachten?
Sehr geehrter Fragesteller,
ich bin da zwar kein Spezialist in Sachen Aufsichtsrat, sehe aber Bedenken wegen einer möglichen Interessenkollision: Als AR soll er die Genossenschaft beaufsichtigen und kontrollieren und verfügt über Insiderwissen, so daß es anrüchig erscheint, wenn er einen Auftrag in seiner Eigenschaft als Bauunternehmer erhält.
Das würde ich an seiner Stelle meiden, falls es aber unbedingt sein sollte, muß gesichert sein, daß eine offizielle Ausschreibung erfolgte und er sich wie jeder andere Bewerber daran beteiligte und ohne daß er die Gebote der Konkurrenten kannte, das günstigste Angebot abgegeben hat. Das sollte dann ganz transparent gestaltet sein. Aber ich halte es nur für eine „Notlösusng“
Wenn es nicht nur eine theoretische Frage ist, holen Sie bitte Meinung weiterer Fachleute ein (evtl. mal beim Gebossenschaftsprüfverband nachfragen, was die davon halten!)
Hallo,
wenn Gesellschaften, vertreten durch den Aufsichtsrat, Geschäfte mit dem Aufsichtsrat tätigen, dürfte dass schon als sehr merkwürdig angesehen werden. Es ist nun nicht so einfach, als Außenstehender, da einen guten Vorschlag zu machen, wie man etwaigen Unregelmäßigkeiten verhindert. Die Genossenschaftsitglieder könnten den Aufsichtsrat evtl. eine Versammlung einberufen, die Tatsachen auf die Tagesordnung setzen und den Aufsichtsrat abberufen und einen neuen Wählen. Alles nicht so einfach.
Alle Genossen der Genossenschaft können unter Beachtung der Satzung hier eine Maßnahme ergreifen.
Ich weiss jetzt aber nicht um welche Gesellschaftsgröße und um welche Summen es geht. Sollte gar eine große Korruption im Gange sein, hilft vielleicht auch ein Pressebericht usw. weiter.
Es gibt auch Aufsichtsbehörden. Welche zuständig sind, kann ich nur angeben, wenn ich viel mehr Wissen um die Gesellschaft kenne.
MfG
PB