Hallo,
wenn nach Beschluss einer Eigentümerversammlung ein Auftrag mit Gesamtkosten
von maximal 23.000 EUR an eine GmbH für eine Gartenbauleistung gerichtet wird,
so ist mein Verständnis, dass die Gesamtrechnung INKL. USt maximal auf 23.000 EUR
lauten darf und nicht auf 23.000 EUR Netto + USt
Danke für Feedbacks