Auftritt in fußgängerzonen ? rechtliche Seite ?

Hallo,

ich habe folgende Frage.

Ich spiele in einer Band und wir hatten geplant ein Kurztripp Wochenende mit unserer EP durch div. Fußgängerzonen zu veranstalten.

Es geht nicht darum Geld zu scheffeln, sondern vielmehr Reaktionen auf unsere EP zu sammeln.

Jetzt die Frage wie sieht das von der rechtlichen Seite aus ??

Kann man sich einfach an eine Stelle platzieren und munter drauf loslegen, oder haben wir nach 5 Min. das Ordnungsamt als Fanbase ?

Sind Standorte z.B. von der Stadt vorgegeben ?

ok vielen Dank schonmal im voraus

hier noch die Seite meiner Band

http://www.myspace.com/utdl

greetz Urs

=====
Aus rechtlichen Gründen ist eine konkrete Rechts- und Steuerberatung bei wer-weiss-was nicht erlaubt. Entsprechende Anfragen werden von unseren Moderatoren gelöscht.

Erlaubt ist die Behandlung abstrakter Fragen.
Bitte stelle deshalb keine Fragen zu persönlichen Fällen (in ich-Form).

Ausführliche Informationen unter http://www.wer-weiss-was.de/app/faqs/classic?entries…

In den meisten Städten gibt es sogenannte spiel. bzw.Unterhaltungszonen ,dies erfährt man bei den jeweiligen Ordnungsämtern Manche wollen Geld dafür bei kleineren ist es umsonst,aber in jeden fall nachfragen .
gruss
tuki63