Auftritt mit Gage: Rechnung gefordert

Hallo!

Mein Freund und ich machen seit kurzem Musik zusammen und wurden nun auf einer kleinen Talentbühne entdeckt und von einem Unternehmen gefragt, ob wir in einer Woche (!) bei einer Jahresversammlung von ihnen eine Stunde spielen wollen für 300 E Gage. Sie möchten uns dafür einen Honorarbeleg ausstellen und im Gegenzug brauchen sie eine finanzamttaugliche Rechnung.

Müssen wir nun beim Finanzamt unsere GbR melden, eine Steuernummer fordern, Rechnung nach §19 ohne Umsatzsteuer ausstellen etc.?
Was gilt es zu beachten, wenn man diesen „offiziellen“ weg geht? Wir haben bisher auch keine großartigen Ausgaben, spielen einfach nur Gitarre und singen, die man dieser „Einnahme“ entgegensetzen könnte.

Könnte das Unternehmen die Gage auch anders deckeln, sodass nur eine Quittung unsererseits über den Erhalt des Geldes ausreichte?

Vielen Dank für schnelle, hilfreiche Antwort!!!

Hallo.
Ich würde gleich an der Quelle nachfragen: einfach mal beim Finanzamt anrufen! Die wissen es am besten, da die Gesetze sich auch jährlich ändern.
Kann sein, dass es auf den normalen Gehalt der üblichen Arbeit draufkommt…
Auch fragen, ob es 19% oder 7% (für Künstler) oder gar keine MwSt…?
Steuern zahlen wirst Du wahrscheinlich nicht müssen (alle, alle Quittungen auf alle Fälle aufheben: Fahrtkosten, Telefonate, Bewirtungskosten bei Verhandlungen… und ganz wichtig: Kosten beim Üben und Trainieren = Gitarre, Miete, Noten, die Anfahrten dafür, Besprechungen in Restaurants und Kneipen…, dass man den Vortrag überhaupt gelernt haben kann…! Eventuell spezielle Kleidung / es gibt da auch irgendwie Pauschalbeträge, die man anwenden kann = Finanzamt fragen…). Auch wenn man das am Ende vielleicht nict braucht - es nimmt keinen Platz weg…

Hallo sopheri13,
ich sehe keinen weg wie ihr an einer anmeldung beim finanzamt herumkommt. Umsatzsteuer müsst ihr dann verlangen, da ihr ja offensichtlich nicht gemeinnützig, sondern eine ganz reguläre GbR seid. Dafür könnt ihr dann im jahresstreuerausgleich die Umsatzsteuer geltend machen, die ihr gezahlt habt.
Gruß
Petra

Nein, eine Quittung reicht nicht.

Wenn es keine Augaben gibt (Fahrtkosten, Musikinstrumente?) kann man sich den Aufwand mit der MWSt besser sparen. Allerdings ist der Firma egal, ob auf der Rechnung noch zusätlich 19% drauf kommen oder nicht.

Sollte es bei dem einen Gig bleiben, macht auf jeden Fall mit §19! Ladet euch ElsterFormular herunter – die Komplettversion mit EÜR-Formular – und fügt eurer beider Steuererklärung die Anlage S (für Selbsträndige) bei, tragt dort jeweils 150€ ein. Dann macht noch das EÜR-Formular fertig und tragt dort bei Einnahmen als steuerl. Kleinunternehmer nach §19 ebenfalls 150€ ein. Eine Rechnungskopie hebt ihr dann für 10 Jahre auf (statt einer Buchführung).

Wenn ihr das ausbauen solltet, empfehle ich euch ein kleines Buchführungsprogramm wie z.B. auf www.easyct.de.

Gruß, Thomas