Hallo,
nehmen wir mal an jemand (A) habe aus Gewährleistungsgründen im Rahmen eines Kaufgeschäftes eine Forderung gegen (B), einen professionellen Gebrauchtwarenhändler (Auto-Ersatzteile). Die Forderung erscheint wohl begründet, http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/forum/showarchiv….
B zeigt sich ungerührt und in keiner Weise zahlungswillig, verweist auf seine AGBs und stellt anheim, A solle doch einen Anwalt einschalten. B würde - da die Sache offensichtlich gravierend in die Geschäftsgrundlage seiner gesamten Branche eingreift - mit allen Rechtsmitteln dagegen halten.
Macht es nun Sinn für A, den Rechtsweg zu beschreiten ? Letzterer liegt in seinen Kosten bestimmt höher als die Forderung selbst. Und die entgangene Forderung macht A auch nicht gerade arm.
Andererseits : Gibt es hier Anwälte, die ähnlich der aus den USA bekannten Verfahrensweise, sich auf eigene Rechnung einer solchen Sache annehmen, weil sie darin eine Chance sehen, ihr gutes Geld zu verdienen. In diesem Fall : das Anwalts-Hornorar, unter der Einschätzung des Anwalts, dass er (in einem ausgedehnten Rechtsstreit) mit der Forderung durchkommt.
Gruß
Karl