Aufwand zur Eintreibung von Forderungen

Hallo,

nehmen wir mal an jemand (A) habe aus Gewährleistungsgründen im Rahmen eines Kaufgeschäftes eine Forderung gegen (B), einen professionellen Gebrauchtwarenhändler (Auto-Ersatzteile). Die Forderung erscheint wohl begründet, http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/forum/showarchiv….

B zeigt sich ungerührt und in keiner Weise zahlungswillig, verweist auf seine AGBs und stellt anheim, A solle doch einen Anwalt einschalten. B würde - da die Sache offensichtlich gravierend in die Geschäftsgrundlage seiner gesamten Branche eingreift - mit allen Rechtsmitteln dagegen halten.
Macht es nun Sinn für A, den Rechtsweg zu beschreiten ? Letzterer liegt in seinen Kosten bestimmt höher als die Forderung selbst. Und die entgangene Forderung macht A auch nicht gerade arm.

Andererseits : Gibt es hier Anwälte, die ähnlich der aus den USA bekannten Verfahrensweise, sich auf eigene Rechnung einer solchen Sache annehmen, weil sie darin eine Chance sehen, ihr gutes Geld zu verdienen. In diesem Fall : das Anwalts-Hornorar, unter der Einschätzung des Anwalts, dass er (in einem ausgedehnten Rechtsstreit) mit der Forderung durchkommt.
Gruß
Karl

Wenn die Summe so „Klein“ ist, dann ist ehedem beim Amtsgericht das ende der Fahnenstange. Entscheiden wenn die so klar ist nach Aktenlage ohne Verhandlung also billig.
Gab allerdings schon mal eine AG-Klage über 100 DM - Gerichtsgutachten 2000DM das macht dann schon Sorgen es ging um einen PC. Sowas kostet und ist vor dem AG zu Ende wenn verhandelt wurde.
Tatsächlich sind die Anwalts und weniger die Gerichtsgebühren so dasn die bei großen Summen ca. 1/5 des wertes ausmachen können und bei kleineren Sachen schon mal die Hälfte. Beispiel Mahnverfahren kostet minimal 18Euro.
Jakob

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