Hallo,
kann ein geschädigter bei der Versicherung des Verursachers Aufwandskosten geltend machen für die Arbeit die der Geschädigte mit der Regulierung des Schadens hatte?
Wenn ja in Welcher höhe, oder gibt es da ein feste prozentuale Regel z. B. 10 % der Nettoschadenssumme oder ähnliches?
kann ein geschädigter bei der Versicherung des Verursachers
Aufwandskosten geltend machen für die Arbeit die der
Geschädigte mit der Regulierung des Schadens hatte?
Ja, kann man. Aber man muß dieen Aufwand auch detailliert nachweisen können.
Wenn ja in Welcher höhe, oder gibt es da ein feste prozentuale
Regel z. B. 10 % der Nettoschadenssumme oder ähnliches?
Es gibt Pauschalbeträge, wenn man keine Einzelnachweise hat.
Gibt es dazu eine Einheitliche Regelung oder ist dies von
Versicherung zu Versicherung unterschiedlich?
Die Versicherer orientieren sich bei der schadensregulierung an der aktuellen Rechtssprechung. Deswegen werden die akzeptierten Beträge ähnlich sein, ob sie identisch sind, kann ich dir natürlich nicht sagen.
Hi, sorry wenn ich nerve, aber was hat denn die
Rechtssprechung so in etwa gesagt, möchte ja auch mal einen
Anhaltspunkt kennen.
Hi,
geht es um einen Autounfall??
In Berlin und neue B-Länder: um 15 EUR
NRW / SH / NS eher 20 EUR
Bayern + BaWü eher 25 EUR
Als Pauschale, damit ist alles abgegolten, zusätzliche „Briefschreibgebühren“ o. ä. gibt es nicht. Höhere Kosten werden nur gg. Nachweis erstattet (z. B. Porto od. Telefon).