Aufwandentschädigung für Neubeschaffung

Ich hatte einen Unfall, bei dem mein schon etwas älteres Auto beschädigt wurde und der Unfallgegner klar schuld war.
Jetzt: Gutachten für mein PKW, Anfrage der Gegenseite. Ich kreuzte an, dass ich lt. Gutachten abgerechntet haben möchte, da ich zu diesem Zeitpunkt auch noch nicht entscheiden konnte, ob reparieren, so verkaufen oder oder. Die Reparaturkosten wurden mit 1.945€ im Gutachten angenommen.
Restwertangebote wurden durch den Gutachter eingeholt. Das höchste liegt bei 410€.

Heute kommt ein Schreiben der Versicherung der Gegenseite:
Abrechnung
Wiederbeschaffungswert 1.900€ minus Restwert -410€ plus +25€ Nebenkostenpauschale = 1.515€…wird so heute überwiesen.
Jetzt sagt ein Bekannter, für die Beschaffung eines „neuen“ Fahrzeuges nach Verkauf des Unfallwagens kann man eine Aufwandsentschädigung bekommen.
Ich meinte, das kann ich doch mit diesem FAhrzeug tun, es ist ja verkehrsfähig. Aber er meint, es gäbe einen Rechtsanspruch.
Gibts von Euch interessante Einwürfe…oder meint ihr, das ist jetzt so alles in Ordnung für die Ablage.

Lieben Dank fürs Reindenken

Na, das ist doch prima! Dann kannst Du doch all Deine Fragen direkt an Deinen sicher besser informierten Anwalt richten.

Wie - Du hast keinen? Verstehe ich nicht. Verzichtest Du gerne auf Deine Rechte?
Gruß
damals

Moin damals,
vielleicht musst du insideanke erklären, dass sie ohne eigene Kosten genau all diese Fragen von ihrem gut informierten Anwalt klären und ihre eigenen Forderungen von ihm durchsetzen lassen kann - möglicherweise weiß sie deinen Humor nicht auszulesen :wink:
Grüße ynot

1 Like

hi damals, hi ynot,

tja, schon beim Reinlesen in andere Fragen hier, schien es mir heikel nach rechtlichen Möglichkeiten hier anzufragen. Habs aber ehrlichgesagt nicht ganz kappiert, warum das bei diesen Fällen im werweißwas besonders heikel ist.
mhh ja mit Rechtsanwälten…bin ich nun wirklich vlt. sehr zurückhaltend. Ich finde es dann auch nicht angemessen für diesen „kleinen“ Fall.
Jetzt lese ich oben gerade „stelle Deinen rechtlichen Fragen nicht in der Ich-Form…“

Und trotzdem Danke an Euch!

Moin,
das heißt übersetzt, du findest es nicht angemessen, zu dem zu kommen, was dir zusteht (wobei dir ein Anwalt ohne eigene Kosten hilft)?
:wink:
Honi soit qui mal y pense
Grüße ynot
P.S. hier gibt’s keine Rechtsberatung - erst recht nicht für die ich-Form…