Ich hatte einen Unfall, bei dem mein schon etwas älteres Auto beschädigt wurde und der Unfallgegner klar schuld war.
Jetzt: Gutachten für mein PKW, Anfrage der Gegenseite. Ich kreuzte an, dass ich lt. Gutachten abgerechntet haben möchte, da ich zu diesem Zeitpunkt auch noch nicht entscheiden konnte, ob reparieren, so verkaufen oder oder. Die Reparaturkosten wurden mit 1.945€ im Gutachten angenommen.
Restwertangebote wurden durch den Gutachter eingeholt. Das höchste liegt bei 410€.
Heute kommt ein Schreiben der Versicherung der Gegenseite:
Abrechnung
Wiederbeschaffungswert 1.900€ minus Restwert -410€ plus +25€ Nebenkostenpauschale = 1.515€…wird so heute überwiesen.
Jetzt sagt ein Bekannter, für die Beschaffung eines „neuen“ Fahrzeuges nach Verkauf des Unfallwagens kann man eine Aufwandsentschädigung bekommen.
Ich meinte, das kann ich doch mit diesem FAhrzeug tun, es ist ja verkehrsfähig. Aber er meint, es gäbe einen Rechtsanspruch.
Gibts von Euch interessante Einwürfe…oder meint ihr, das ist jetzt so alles in Ordnung für die Ablage.
Lieben Dank fürs Reindenken