Aufwandentschädigung/Pauschale bei Leiharbeit

Folgendes Problem
Ich arbeite als Leiharbeiter. Zur Zeit fahre ich 350 km zur Arbeit. Dort bin ich 15 km von meiner Arbeit entfernt untergebracht. Mein Arbeitgeber erstattet mir die Kosten der Unterkunft. Zusätzlich erhalte ich 8 € km-Geld pro Tag (5-Tage).
Was steht mir eigentlich zu?

Hallo,
Steht denn etwas im Arbeitsvertrag? Wie sieht es mit Zulagen aus? Ansonsten seh ich schwarz.
Die 350km muss er dir aber zusätzlich vergüten, zu deinem Lohn und die täglichen 15km.

Hallo Ingo,
welche Aufwandentschädigungen gezahlt werde steht in der Arbeitsanweisung und die legt der Arbeitgeber fest. Wird nichts festgelegt, ist alles mit dem Gehalt abgegolten.
Die 15 km (Unterkunft-Arbeitsort) sind in der sogenannten 30 km Grenze, die ich als Arbeitnehmer selber tragen muß (so mein AG).
Gibt es eine Seite worauf ich mich berufen kann?

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Die Frage lässt sich so nur schwer beantworten, weil ich nicht weiß ob ein Tarifvertrag oder der Arbeitsvertrag dazu was regelt. Normalerweise ist der Weg zur Arbeitsstelle das Problem des Arbeitnehmers. Als km Geld kenn ich Beträge zwischen 0,15 bis 0,30 pro km.
Einen Anspruch gibt es aber nur wenn das irgendwo steht - evtl. mal in der Abrechnungsstelle nachfragen.

Alles Gute

Hallo,
ggf. Tarifvertrag? IGZ, oder ähnliches? Sollte mit drin stehen.

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Hi,
nicht ganz so einfach zu beantworten. Gesetzlich ist geregelt, dass grundsätzlich der Weg von Wohnung zur Arbeit zu Lasten des Arbeitnehmers geht und er diese wieder steuermindernd bei der Steuererklärung geltend machen kann.
Da bei Leiharbeitern der Einsatzort in der Regel nicht die Verleihfirma ist, sieht der Gesetzgeber vor, dass der Mehraufwand an Zeit und Fahrtkosten, der durch die größere Entfernung entsteht, durch die Verleihfirma zu erstatten ist. Im Klartext: Jeder km mehr Fahrtstrecke als die von zu Hause zur Verleihfirma erzeugt Anspruch auf Fahrtkostenersatz. Gesetzlich sind das derzeit 30 Cent pro km. Und die längere Zeit zum Fahren ist Arbeitszeit, für die Anspruch auf den vereinbarten Lohn besteht.

Ein weiterer Faktor ist aber, was in einem Arbeitsvertrag mit der Verleihfirma geregelt ist. Dort werden u. Umständen auch Aussagen zu Aufwandsentschädigungen gemacht.
Ohne den Vertragsinhalt zu kennen, kann ich leider nicht mehr dazu sagen.

Gruß Kally

Hallo
als Leiharbeiter bei auswärtigen Einsätzen erhalten Sie zusätzlich (nicht unbedingt vom Arbeitgeber, aber bei der Steuererklärung zu berücksichtigen, falls AG nicht zahlt) Verpflegungsmehraufwändungen.
Hier ein Link über die Höhe.
http://www.reisekostenabrechnung.org/verpflegungsmeh…
Fahrtkosten können auch bei der Steuererklärung berücksichtigt werden minus gezahlter Bertrag vom AG.
MFG Marcjue

Hallo, die Erstattung von Fahrtkosten etc. wird im Arbeitsvertrag und/oder Tarifvertrag geregelt, dazu gibt es keine gesetzliche Vorschrift. Es besteht also kein gesetzlicher Anspruch auf irgendwas derartiges.

Hallo,
eigentlich stehen Ihnen tägl. EUR 9,00 an Fahrtkosten zu. € 0,30 pro km. Was den Hin- und Rückweg von 350 km angeht, so haben Sie evtl. eine andere Lösung.

Im Grunde könnte Ihnen der AG auch Verpflegungskosten pro Tag erstatten.

Grüße
gorbes

Der Gesetztgeber hat in ihrem Fall keine genauen Regelungen getroffen. Da diese durch Tarifverträge und Zusatztarifverträge geregelt wird. Dazu müssten sie sich bei der zuständigen Gewerkschaft informieren. Es könnte auch sein das dies in ihrem Arbeitsvertrag geregelt worden ist. Dann sollten sie dies durch einen Anwalt klären lassen.