Ein Kleingartenverein mit Gemeinnützigkeit hat ein Vereinsheim. Dieses soll von zwei Mitgliedern ehrenamtlich bewirtschaftet werden, dass heißt es soll für Mitglieder und Nichtmitglieder drei mal die Woche sowie Sonntags zum Stammtisch geöffnet sein. In der Zeit werden Alkoholfreie und Alkoholische Getränke sowie Speisen wie Pommes,Currywurst, evtl. Kuchen angeboten. Für die Zeitliche Aufwendungen sowie Spritkosten zum besorgen der Speisen und Getränke möchte der Verein den beiden Mitgliedern als Aufwandsentschädigung 10% der Einnahmen überlassen. Meine Frage, ist das steuerrechtlich über haupt so möglich? Geht die Gemeinnützigkeit verloren wenn Überschuss erwirtschaftet wird der in den Verein investiert wird,zum Beispiel Ausbau, Reparatur des Spielplatzes, Erneuerung von Stromzähler, Wege befestigten,Parkplatz umbauen und so weiter. Ändert sich etwas an den Tatsachen wenn das Vereinsheim verpachtet wird? Danke für eure Antworten.
Servus,
wenn gewährleistet ist, dass die Überschüsse aus dem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb dem Verein für seine satzungsgemäßen Ziele zufließen, gefährdet ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb die Gemeinnützigkeit nicht. In unserem KGV müßten Beiträge und Umlagen ungefähr doppelt so hoch sein, wenn das Vereinsheim nicht an einen rührigen Wirt verpachtet wäre.
Aufwandsentschädigung als Umsatzbeteiligung: Bitte nicht, das gibt Probleme.
Schöne Grüße
MM