Hallo.
In unserer Firma müssen einige Kollegen öfters sehr kurzfristig in die Niederlande vereisen (für ca. 2 - 4 Wochen). Wir sind seit langem am Streiten wegen der Aufwandsentschädigung hierfür. Wir bekommen 39€/Tag Verpflegungsmehraufwandsentschädigung. Hotel/flug etc. wird strikt nach Rechnung bezahlt. Wenn man darüber redet heisst es von oben immer nur: „Es gibt keine Firma die mehr bezahlt“.
Nun sammel ich also Firmen die mehr bezahlen um meinem Chef mal zu zeigen, dass es durchaus Firmen gibt die mehr bezahlen für einen Auslandsaufenthalt.
Also postet mal fleissig was bei Euch in der Firma bezahlt wird. Vielleicht mit Firmanname
.
Grüße
Martin
Hallo Martin,
ohne Firmenname (300 MA, internat. tätig), wir erhalten die ganz normalen Aufwandsentschädigungen, die man auch bei der steuer absetzen kann.
24 € bei einer Abwesenheit von 24 Stunden,
12 € bei einer Abwesenheit von weniger als 24 Stunden, aber mindestens 14 Stunden,
6 € bei einer Abwesenheit von weniger als 14 Stunden, aber mindestens 8 Stunden.
Dann gibts noch irgendeinen komplizierten schlüssel fürs Ausland. Sollte ein Land so teuer sein, dass man damit nie und nimmer hinkommt.
Also ich denke Du bist mit 39 für die Nl gut bedient.
Hallo Martin,
deine Firma darf nicht mehr zahlen.
Es ist in Deutschland gesetzlich nicht erlaubt, mehr als die festgelegte Pauschale (in D in den entsprechend von Pat genannten Staffeln, im Ausland ein bestimmter höherer Betrag je Land/Region) zu bezahlen. Ein deutscher Arbeitgeber darf seinen Mitarbeitern nicht mehr dafür (!) zahlen. Essen darf nicht nach Aufwand sondern nur nach dieser Pauschale abgegolten werden.
Da sind wir Deutschen einfach im Nachteil, in den meisten anderen Ländern darf Essen nach Aufwand (bis zu einer Höchstgrenze) abgerechnet werden.
Viele Grüße
Andrea
Hallo Martin,
deine Firma darf nicht mehr zahlen.
Bist Du sicher, daß die Firma nicht mehr zahlen DARF ???
Es ist in Deutschland gesetzlich nicht erlaubt,
WO denn ???
mehr als die
festgelegte Pauschale (in D in den entsprechend von Pat
genannten Staffeln, im Ausland ein bestimmter höherer Betrag
je Land/Region) zu bezahlen. Ein deutscher Arbeitgeber darf
seinen Mitarbeitern nicht mehr dafür (!) zahlen. Essen darf
nicht nach Aufwand sondern nur nach dieser Pauschale
abgegolten werden.
Da sind wir Deutschen einfach im Nachteil, in den meisten
anderen Ländern darf Essen nach Aufwand (bis zu einer
Höchstgrenze) abgerechnet werden.
Die Firma darf m. W. jederzeit mehr bezahlen, wenn sie das will, es löst lediglich bei AG und AN steuerliche Konsequenzen aus.
Viele Grüße
Andrea
&Tschüß
Wolfgang
Hallo nochmal,
Wolfgang hat recht.
Also: der Arbeitgeber kann dir mehr als die gesetzlich zulässigen Pauschalen (Einkommensteuergesetz!) zahlen. Allerdings muss alles, was darüber hinaus geht, versteuert werden!
Ich weiß von einigen Firmen was sie an Verpflegungsmehraufwand zahlen (einige große und mittlere deutsche Unternehmen), und die zahlen alle nur die steuerfrei zulässigen Pauschalen (und mein letzter Arbeitgeber war sehr großzügig mit Reisekosten, aber da habe ich auch nicht mehr bekommen …). Und für Holland ist die Pauschale eben 39Euro für einen vollen Tag.
Wahrscheinlich ist es einfach ein sehr großer Aufwand für den Arbeitgeber, da alle Zahlungen über dem Pauschbetrag dann zusätzlich versteuert werden müssen …
Viel Glück trotzdem, vielleicht findest du ja noch Beispiele mit höheren Erstattungsbeträgen.
Viele Grüße
Andrea
Danke für Eure Antworten. Irgendwie schon ärgerlich, man verbringt seine Wochenenden und Feiertage nicht daheim und bekommt dafür 39 Euro. Aber irgendwie leuchtet mir das mit den steuergeschichten schon ein.