Aufwandsentschädigung bei Rentner Plus Sozialhilfe

  1. Eine Person ist Rentner wegen des Alters. Diese Person bezieht Rente und aufgestockt noch Sozialhilfe vom Bezirksamt. Diese Person arbeitet gemeinnützig in einem Verein und erhält eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 175 € im Monat.
    1.1 Wird bei dieser Person die Aufwandsentschädigung in Höhe von 175 € im Monat auf die Sozialhilfe angerechnet?

  2. Eine Person ist Rentner wegen Erwerbsminderung. Diese Person bezieht Rente und aufgestockt noch Sozialhilfe vom Bezirksamt. Diese Person arbeitet gemeinnützig in einem Verein und erhält eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 175 € im Monat.
    2.1 Wird bei dieser Person die Aufwandsentschädigung in Höhe von 175 € im Monat auf die Sozialhilfe angerechnet?

Jede Art von Einkommen ist dem Sozialamt zu melden und wird angerechnet.
MfG
irina

Hallo,

also hier gibt es keinen Unterschied bei der Berechnung der Sozialhilfe. Grundsätzlich werden Einkommen aus selbständiger oder in dem Fall aus nichtselbständiger Tätigkeit angerechnet. Ich nehme an , dass in beiden Fällen sowohl zur Alters- auch auch bei der Erwerbsminderungsrente ergänzend Grundsicherung nach dem SGB XII vom Sozialamt gewährt wird. Vom Einkommen aus Erwerbstätigkeit werden arbeitsbedingte Ausgaben zB. Fahrtkosten und eventuell Berufsbekleidung abgezogen. Desweiteren werden mindestens 30 % des Einkommens (max. aber 50% des Regelsatzes eines Haushaltsvorstandes zur Zeit 382,00 EUR = 191,00 EUR) nicht als Einkommen berücksichtigt. Falls noch weitere Fragen sind, einfach schreiben. Liebe Grüße

Sorry,
aber da kann ich nicht helfen ob dies auf die Sozialhilfe angerechnet wird.
Gruß

Regelmässige Einkommen werden grundsätzlich bei der Berechnung von Sozialleistungen mit berücksichtigt.