Hallo Experten,
in Bayern ist eine Frau mit gerichtlichem und amtlichem „Segen“ als Betreuerin für ihre im Altenheim lebende sehr alte und demente (die Demenz ist amtlich bestätigt) Großtante tätig. Für diese Tätigkeit kann die Betreuerin einen Pauschalbetrag als Aufwandsentschädigung beanspruchen.
Weiß hier jemand wie hoch die pro Vierteljahr oder pro Jahr ist und schreibt es hier? Ich hab mal was gelesen vom § 1835a BGB, dass das dem 19-fachen einer Zeugen-Entschädigung entsprechen soll. An der Stelle kam ich dann nicht weiter.
Fragende Grüße
Pat