Aufwandsentschädigung Betreuer

Hallo Experten,

in Bayern ist eine Frau mit gerichtlichem und amtlichem „Segen“ als Betreuerin für ihre im Altenheim lebende sehr alte und demente (die Demenz ist amtlich bestätigt) Großtante tätig. Für diese Tätigkeit kann die Betreuerin einen Pauschalbetrag als Aufwandsentschädigung beanspruchen.

Weiß hier jemand wie hoch die pro Vierteljahr oder pro Jahr ist und schreibt es hier? Ich hab mal was gelesen vom § 1835a BGB, dass das dem 19-fachen einer Zeugen-Entschädigung entsprechen soll. An der Stelle kam ich dann nicht weiter.

Fragende Grüße
Pat

Hallo, Pat,
ehrenamtliche Betreuer erhalten eine Aufwandsentschädigung von derzeit 312 € (Bayern), die als „sonstige Einkünfte“ steuerpflichtig sind.
http://www.betreuerlexikon.de/Steuerpflicht.pdf

In Baden Württemberg beträgt der Satz 323€ pauschal, bzw. unter bestimmten Voraussetzungen auch nach Aufwand gegen Nachweis. http://www.jum.baden-wuerttemberg.de/servlet/PB/show…

Der Anspruch auf Aufwandsentschädigung gründet auf §1835a BGB http://dejure.org/gesetze/BGB/1835a.html

Gruß
Eckard

Hallo Eckard,

vielen Dank erstmal für die Antwort!

ehrenamtliche Betreuer erhalten eine Aufwandsentschädigung von
derzeit 312 € (Bayern), die als „sonstige Einkünfte“
steuerpflichtig sind.
http://www.betreuerlexikon.de/Steuerpflicht.pdf

Da mein Compi keine PDF-Dateien öffnen kann, erschließt sich mir immer noch nicht der Zeitraum, für den die Kohle entschädigt. Kennst du den? Gilt das pro Monat, pro Vierteljahr oder pro was?

Gruß
Pat

reader

Da mein Compi keine PDF-Dateien öffnen kann

wäre aber praktisch & tut nicht weh:

http://www.adobe.com/de/products/acrobat/readstep2_a…

e.c.

Hallo, Pat,
ich kopiere Dir mal den entsprechenden Passus aus dem PDF heraus:

„Ehrenamtliche Betreuer erhalten derzeit eine jährliche pauschale Aufwandsentschädigung i.H. von 312 €. Die Aufwandsentschädigung wird für jede einzelne Vormundschaft, Pflegschaft und Betreuung gewährt. Es ist deshalb möglich, dass eine Betreuungsperson den Betrag mehrfach bekommt. Der Betrag der pauschalen Aufwandsentschädigung wurde in Anlehnung an die Entschädigung von Zeugen und Sachverständigen mit einem Vielfachen der Entschädigung für eine Stunde versäumter Arbeitszeit bestimmt.“

(FinMin. Bayern, Erlass vom 7.4. 2004 - 32/34 - S 2337 – DB 2004, 1177 - Hervorhebung von mir)

Bei dieser Aufwandsentschädigung handelt es sich lediglich um Aufwände, die durch die rechtliche Betreuung (Behördengänge/-telefonate etc.) entstehen. Pflegeaufwand ist gesondert zu betrachten.

Gruß
Eckard

1 Like

Hi ec,

den hab ich, und wenn ich eine lange PDF-Datei irgendwo herunterladen kann, dann kann er sie auch lesen! Wenn aber eine PDF-Datei so quasi im Vorbeigehen daher kommt, geht’s eben nicht.

Vor Jahren war mal eine Warnung vor Schad-Software im I-Net oder einer Compi-Zeitung, man solle PDFs nicht zulassen und das ginge so …

Leider weiß ich nicht mehr wie das ging und kanns nicht mehr rückabwickeln.

Wenn du es weißt, dann lass hören …

Gruß
Pat

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Wenn du es weißt, dann lass hören …

ich gehe mal davon aus, daß du einen windows-pc benutzt.
dazu kann ich nix sagen und schlage vor, die entsprechenden bretter hier zu
befragen.

e.c.