Aufwandsentschädigung für Betreuung eines Vereins

Hallo zusammen,

mir stellt sich die Frage wie es für einer Person X steuerrechtlich bei folgender Situation aussieht:

  1. Person X ist in einem Angestelltenverhältnis beschäftigt
  2. Person X betreeut einen Verein IT-seitig, sprich erstellt und verwaltet die Homepage etc.
  3. X erhält dafür einen jährlichen Pauschalbetrag sowie über das Jahr verteilt unregelmäßig kleinere Beträge

X überschreitet im Jahr nicht die Grenze von 1800€ für Aufwandsentschädigungen nicht.

Wie sieht es für X steuerrechtlich aus?
Müsste X seine Entschädigungen versteuern bzw. ein Gewerbe oder sonstiges anmelden?

Ich freue mich auf eine rege Diskussion =)

VORSICHT!!!
Hallo,

X überschreitet im Jahr nicht die Grenze von 1800€ für
Aufwandsentschädigungen nicht.

Die Grenze gilt für Übungsleiter, nicht für sonstige Tätigkeiten im Verein!!

Gruß
HaWeThie

Gibt es dann eine für diese Tätigkeiten eine andere Grenze oder müssen diese ausnahmslos versteuert und mit Sozialabgaben verrechnet werden?

Grüße
Dennis

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Gibt es dann eine für diese Tätigkeiten eine andere Grenze
oder müssen diese ausnahmslos versteuert und mit Sozialabgaben
verrechnet werden?

Grüße
Dennis

Hallo nochmal,
im letzten Jahr wurde ein „Gesetz zur Förderung des Ehrenamtes“ oder so erlassen. Danach gibt es eine Grenze für Vorstandsarbeit (!!) von mW 600 EUR/Jahr. Allerdings muss die Zahlung laut Satzung möglich sein - ein Vorstandsbeschluss reicht dazu nicht aus.
Für alle anderen Tätigkeiten gelten die normalen Regeln hinsichtlich Steuern und Versicherungen. (auch die 400 EUR-Regelung)
Gruß
HaWeThie

[MOD] Komplettzitat gelöscht

Hallo,

das mit der 400 Euro Grenze ist interessant. Muss man sich dann als 400€ Job anstellen lassen oder kann man einfach so weniger als 400€ nebenbei verdienen?

Freu mich auf deine Antwort

Danke und Gruß

Minijob 400 €
Hi,

das mit der 400 Euro Grenze ist interessant, denn da würde ich
monatlich nicht drüber hinaus kommen. Muss man sich dann als
400€ Job anstellen lassen oder kann man einfach so weniger als
400€ nebenbei verdienen?

Minijobs sind immer Arbeitnehmertätigkeiten, siehe
[http://www.minijob-zentrale.de/DE/0__Home/navNode.ht…](http://www.minijob-zentrale.de/DE/0 Home/navNode.html? nnn=true)

Schöne Grüße
C.