Makler war für einen Hausverkauf beauftragt; vereinbart war Maklerkourtage ausschließlich vom Käufer; Auftrag nach Interessentenfindung zurückgezogen; Makler bittet um Aufwandsentschädigung gegenüber Auftraggeber.
Frage: Kann Makler Aufwandsentschädigung vom Auftraggeber verlangen?
Hallo,
wenn in dem Auftrag nichts über eine Aufwandsentschädigung vereinbart war, hat der Makler Pech gehabt. Das ist sein Risiko. Wenn er einen Käufer findet, erhält er von diesem seine Provisionn. Wenn nicht, dann bekommt er nichts. Es sei denn, es wurde mit dem Auftraggeber etwas anderes vereinbart.
Hoffe, ich konnte Ihnen helfen 
LG und schönen Sonntag noch
Picasso
Hallo Picasso,
recht herzlichen Dank für die Prompte Auskunft, die mir sehr geholfen hat. Habe übrigens im Vertrag noch einmal nachgesehen und festgestellt, dass Aufwandsentschädigung bereits ausgeschlossen war und ist.
Nochmals recht herzlichen Dank und
freundliche Grüße, Walter
wenn in dem Auftrag nichts über eine Aufwandsentschädigung
vereinbart war, hat der Makler Pech gehabt. Das ist sein
Risiko. Wenn er einen Käufer findet, erhält er von diesem
seine Provisionn. Wenn nicht, dann bekommt er nichts. Es sei
denn, es wurde mit dem Auftraggeber etwas anderes vereinbart.
Hoffe, ich konnte Ihnen helfen 
LG und schönen Sonntag noch
Picasso
Wenn Sie nichts schriftlich mit dem Makler vereinbart haben kann er keine Gebühr verlangen.
Existiert jedoch ein Auftrag übereinen bestimmten Zeitraum, in dem der Makler berechtigt war, das Grst. zu veräußern, dann kann er eine Entschädigung verlangen. 100% sicher bin ich mir jedoch nicht.
Hallo Walter,
Ihre Frage kann ich nur mit einigen Gegenfragen beantworten:
Wie war der Makler beauftragt? Alleinauftrag? Laufzeit? Kündigung während der Laufzeit? Regelungen bezüglich Aufwandentschädigung? Wer hat einen Interessenten (oder einen Käufer?) gefunden? Ist die Immobilie verkauft?
MfG
Ulf Zwilling
Zwilling Immobilien
Guten Tag,
hier kommt es auf Ihren Maklervertrag an, wenn dort etwas über Aufwandsentschädigung steht, sollten Sie sich einigen falls nicht empfehle ich einen Anwalt einzuschalten
Mit freundlichen Grüßen
de Buhr
Hallo Manuela,
zunächst recht herzlichen Dank für Ihre umgehende Auskunft.
Nach Einsicht in den seinerzeitigen Vertrag war u. a. die Aufwandsentschädigung ausgeschlossen.
Danke nochmals für Ihre schnelle Reaktion,
mit freundlichen Grüßen
Walter
Hallo Ulf Zwilling,
danke zunächst für Ihre umgehende Info.
Das Haus wurde nicht verkauft; zwischenzeitlich geklärt, dass Aufwandsentschädigung im Vertrag ausgeschlossen war.
Nochmals recht herzlichen Dank
mit freundlichen Grüßen
Walter
Hallo Noberto,
zunächst recht herzlichen Dank für Ihre umgehende Info.
Zwischenzeitlich ist geklärt, dass Aufwandsentschädigungnim seinerzeitigen Vertrag ausgeschlossen war.
Nochmals recht herzlichen Dank
mit freundlichen Grüßen
Walter
Gegenfrage:
Arbeiten Sie „für umsonst“?
Ja; wenn es dem Empfänger meiner Leistung keinen Vorteil bringt!
Gegenfrage:
Arbeiten Sie „für umsonst“?
je nachdem was im Maklervertrag vereinbart wurde ja oder entsprechend nein.
Viele Grüße
=====
Aus rechtlichen Gründen ist eine konkrete Rechts- und Steuerberatung bei wer-weiss-was nicht erlaubt. Entsprechende Anfragen werden von unseren Moderatoren gelöscht.
Erlaubt ist die Behandlung abstrakter Fragen.
Bitte stelle deshalb keine Fragen zu persönlichen Fällen (in ich-Form).
Ausführliche Informationen unter http://www.wer-weiss-was.de/app/faqs/classic?entries…