Aufwandsentschädigung für Patienten

Ich suche nach Richtlinien für die Aufwandsentschädigung zur Teinahme an klinischer Studie (Phase II-IV). Wie hoch kann die Aufwandsentschädigungpauschale sein? Z.Bp. für Reisekosten.

Hallo Sylwia,
offizielle Richtlinien gibt es dafür nicht. Die Aufwandsentschädigung sollte einfach fair sein, d.h. den Aufwand/ die Unkosten abdecken, aber auch nicht unangemessen hoch, um zu verhindern, dass Patienten aus rein finanziellen Gründen an einer klinischen Studie teilnehmen. Außerdem könnten zu hohe Entschädigungen den Eindruck der Bestechung/Einflussnahme hervorrufen.
Bei den Reisekosten ist das noch am leichtesten: Da kann man die tatsächlichen Kosten für öffentliche Verkehrsmittel/Taxi/Parkticket erstatten bzw. die derzeit gängige Pauschale pro Km mit dem Privat-PKW, wie sie z.B. auch ein Arbeitgeber seinen Angestellten bezahlt.
Schwieriger wird es bei anderen Themen wie Zeitaufwand etc.
Letztendlich würde ich mich im Zweifelsfall bei der federführenden Ethikkommission nach deren Einschätzung erkundigen.

Hallo Anke,
es ist also tatsächlich so wie ich gedacht habe…
Besten Dank für die ausführliche Antwort!
Bis zum nächsten mal :smile:

Hallo Sylwia,
Meines Wissens gibt es so eine Richtlinie nicht. Bei allen Studien, die ich mit betreut habe, wurden nur die tatsächlichen Reisekosten gezahlt (keine Pauschale) - wenn überhaupt, denn bei vielen Studien wird nichts erstattet (bei Phase IV habe ich noch nie davon gehört, dass etwas bezahlt wird). Ob die Reisekosten bezahlt werden liegt am Sponsor (dem Ausrichter der Studie). Andere Bezahlung als für die Anreise ist nur für Phase I akzeptiert, da es sich da um gesunde Probanden handelt. Sobald (ab Phase II) am Patienten getestet wird, wird nichts mehr gezahlt.
Viele Grüße, Petra-

Ich suche nach Richtlinien für die Aufwandsentschädigung zur
Teinahme an klinischer Studie (Phase II-IV). Wie hoch kann die
Aufwandsentschädigungpauschale sein? Z.Bp. für Reisekosten.

Hallo Sylwia,
So weit ich weiß gibt es keine Pauschale, es muss ethisch ethisch sein…sprich Buskarte, Taxikosten, Hotel falls zu rechtfertigen
Verdienstausfall, falls dieser durch die Behandlung der Krankheit nach Standst nicht angefallen wäre.
Es dürfen nur tatsächliche Kosten erstattet werden die dem patienten nicht entstanden wären…würde die Erkrankung nicht in einer Studie behandelt. Klassisches Beispiel…Taxikosten für Studienlabor das ja sonst entfalten würde…
Lg

Ich suche nach Richtlinien für die Aufwandsentschädigung zur
Teinahme an klinischer Studie (Phase II-IV). Wie hoch kann die
Aufwandsentschädigungpauschale sein? Z.Bp. für Reisekosten.