Hallo,
ich hoffe, dass meine Frage hier im richtigen Bereich ist, falls nicht, dann bitte verschieben, danke!
Allgemein ist die Arbeit des Verwaltungsbeirates ja ehrenamtlich und wird nicht entlohnt. Wie sieht das nun aus, wenn ein Mitglied des Verwaltungsbeirates in einer Angelegenheit (Renovierungsarbeiten) über Gebühr Zeit hinein steckt, alles alleine organisiert und auch bei der Durchführung wesentliche Maßnahmen zur Unterstützung durchführt. Kann diese Person nur die Fahrtstrecken, die sie mit dem Privat-PKW hatte, geltend machen oder auch den über den normalen Einsatz hinausgehenden Zeitaufwand?
In der Wohnanlage werden viele Arbeiten durch Wohnungseigentümer oder Mieter erledigt, die dafür einen Stundenlohn bekommen. Wäre dieser auch auf den Verwaltungsbeirat anzuwenden?
Vielen Dank!