Aufwandsentschädigung für Vorstand

Hallo
Ich bin in einem Kleingartenverein und unser Vorstand möchte aufeinmal Geld haben und zwar:

  1. Vorsitzender monatliche pauschale Entschädigung i.H.v 50€, Zahlung der halben KFZ-Versicherung sowie Kostenübernahme des Handyvertrags.
  2. Vorsitzender Entschädigung nach tatsächlichem Aufwand 7 € Std.
  3. Kassierer monatliche Pauschale i.H.v.150€ und Schundgeldpauschale (wobei ich nicht weiß was das ist)
    i.H.v.350€ im Jahr.
    2 Kassierer Entschädigung nach tatsächlichem Aufwand 7€ Std.
  4. Schriftführer monatliche Pauschale i.H.v. 50€
  5. Schriftführer Entschädigung nach tatsächlichem Aufwand 7 € Std.
    Ich habe immer gedacht das sind Ehrenämter und unendgeldlich. Ich mache auch ein Teil des Stroms also
    Haupzähler ablesen, die Zähler der Gärten ablesen,
    Verbrauch ausrechnen, Rechnungen schreiben mit den Pächtern abrechnen und habe ein Konto eingerichtet von dem die monatlichen Beiträge an das RWE abgebucht werden. Ich bekomme auch kein Geld dafür und will auch keins und unser Obmann bekommt auch kein Geld für seine Arbeit. Darf unser Vorstand sich also bezahlen lassen für sein Ehrenamt?
    Gruß Udo

Hallo,
wie in jedem Verein gibt es als Grundlage eine Satzung. In der muss festgehalten werden, ob Funktionäre eine Aufwandsentschädigung erhalten. Gesetzlich ist dies abgesichert, da gibt es klare Bestimmungen. Ob es sinnvoll ist, hat der Gesamtverein zu entscheiden über die Satzung. In meinem ehemaligen Sportverein haben wir das über Spendenabrechnungen geregelt.

Herzlichen Gruß
Fritjof Kleff

Hallo,

ich arbeite selbst ehrenamtlich auf einem Hof. Der Hof (eine gGmbH) kann monatlich eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 150€ (bin mir beim Betrag nicht mehr sicher) bezahlen. Diesen Betrag müsste der Hof unter ALLEN ehrenamtlichen Helfern aufteilen, da nur dieser Betrag steuerlich absetzbar ist.
Eine Aufwandsentschädigung wird normalerweise nicht für die Tätigkeit bezahlt, sondern für Dinge, für die der ehrenamtliche Helfer Geld ausgegeben hat.
Für den tatsächlichen Aufwand einen Stundenlohn zu fordern und den bezahlen zu lassen, ist normalerweise nicht drin. Eine ehrenamtliche Tätigkeit bedeutet nun mal, dass man auch wirklich EHRENAMTLICH, also UNENTGELDLICH arbeitet.

Hoffe, ich konnte dir etwas weiter helfen. Ich denke, die Forderungen, die da gestellt werden, etwas übertrieben und nicht machbar sind.

Liebe Grüße,
Steffi

Hallo Udo,
Zahlungen an Mitglieder oder / und Vorstand sind ersteinmal gemeinnützigkeitsschädlich.
Ausnahmen:
Aufwandsentschädigung gegen Beleg sind möglich.
Also das mit der Übernahme von KFZ-Versicherung geht gar nicht. Jedoch mit einem Fahrtenbuch nachgewiesenen Fahrten für den Verein können mit 0,30€ je Kilometer
oder durch einen Kraftsoffbeleg für exakt diese Fahrten kann eine Zahlung erfolgen. Telefonkosten können Anhand des Verbindungsnachweises geltend gemacht werden, für ausschließliche Telefonate im Auftrag des Vereins kann auch ein „Vereinshandy“ betrieben werden, der Einzelverbindungsnachweis muss geführt werden.
Private Telefonate sind nicht erstattungsfähig, bei gemischter Benutzung werden Anschaffungspreis und Telefonkosten anteilig berechnet und getrennt.
Eine Pauschale von 50,-€ im Monat geht garnicht, jedoch eine Zahlung der Ehrenamtspauschale von max. 500,-€ je Person und Jahr wenn in der Satzung dies vorgesehen ist. Das Finanzamt vorher fragen, wegen der Gemeinnützigkeit und ob das beim Kleingartenverein überhaupt geht (Kultur, Sport und Caritativ).-
Die 7,-€ Aufwandsentschädigung für den Schriftführer nach tatsächlichen Aufwand, so muss dieser Aufwand belegbar sein, sonst siehe Ehrenamtspauschale.
Die Zahlungen beim Kassier gehen gar nicht, ausser er wäre im Rahmen eines Minijobs (400,-€ / Monat) beschäftigt, dafür reicht das Arbeitsaufkommen aus meiner Sicht nicht aus. Dabei die Sozialversicherung und Steuer nicht vergessen.
Also keine 150,-€ im Monat, sondern siehe Ehrenamtspauschale. Wenn die 350,€ mit Belegen nachgewiesen werden, so können diese erstattet werden.
Achtung es gibt nur entweder die Begleichung der Auslagen und des Aufwands anhand von Belegen, oder die Ehrenamtspauschale. Gegenrechnen oder kombinieren ist nicht möglich.
Falls euer Verein nicht als „Gemeinnützig“ vom Finanzamt anerkannt ist, so wären jegliche von dir genannten Zahlungen möglich. Der Verein kann dann aber keine Spenden annehmen und wäre wie ein Gewerbe voll steuerpflichtig.
Gruß Marcel

Hallo Udo,

ich bin im Vorstand des Trägervereins unserer Waldorfschule. Wir bekommen kein Geld für unsere Arbeit. Ich meine auch, dass das nicht rechtens wäre, so von wegen geldwerter Vorteil und dass ich den Aufwand auch nicht bei der Steuer absetzen kann. Aber ob das nun mit unserer Vereinssatzung zusammenhängt oder generell so ist, kann ich dir nicht sagen. Ich würde mal beim Steuerberater nachfragen.
Generell find ich das menschlich oder moralisch oder wie man es nennen will, nicht ganz ok. Denn Vereine leben nun mal von der ehrenamtlichen Mitarbeit. Sich daran zu „bereichern“ ist eher ungewöhnlich. Andererseits, vielleicht stecken sie wirklich viel Engagement und Arbeit rein…
Ich wünsche euch, dass ihr im Gespräch zu einer einvernehmlichen Lösung kommen könnt.
Schönen Sonntag
michaela

Hallo Udo,

ich bin zwar kein Jurist o.ä., aber hier meine Einschätzung aus meinen bisherigen Vereinserfahrungen:

Ob und wie viel Aufwandsentschädigung jemand bekommen kann, regelt entweder die Satzung, die Vereinsversammlung oder der Vorstand (wobei der Vorstand allein sowas nicht einführen sollte, denn dann gibt es spätestens bei der Kassenprüfung Probleme).

Welche Kosten ersetzt werden sollten, muss dann in Relation zum Aufwand stehen. Wenn euer 1. Vorsitzender sein Handy nur hat, um für den Verein zu telefonieren, dann wäre das ggf. gerechtfertigt, anderenfalls absolut überzogen. Ebenso müssen z.B. die 50€ in Ralation zu seinen sonstigen Ausgaben (Fahrtgeld o.ä.) stehen, eine Bezahlung für seine Tätigkeit sollte hier nicht stattfinden (ob sie es überhaupt darf, regelt die Satzung).

Das, was ich deinen Schilderungen entnehme, ist aber m.E. eher wirklich eine Bezahlung der Tätigkeiten und keine Aufwandsentschädigung.
Sowas sollte dann vom Verein gesamtheitlich geregelt werden.

Außerdem sollte sich der Vorstand mal Gedanken drüber machen, ob sie hier ehrenamtlich tätig sind oder einen Nebenerwerb haben. Nach zweiterem hört sich das hier eher an, aber an sich ist ein Vorstand eher ehrenamtlich tätig.

Aber wie gesagt: Schau in eure Satzung, nach der muss sich auch der Vorstand richten.

Hilft das so erstmal?

Danke für die Antwort werde die Satzung nochmal genau durchlesen, der alte Vorstand hat nie etwas verlangt aber seit dem der neue Vorstand da ist, ist das so eine Sache aber man lehrnt daraus, man kann den Leuten ebend nur vor den Kopf gucken
danke nochmal Udo

Hallo danke für deine Antwort ich werde unseren Vorstand mal darauf ansprechen, mal sehen was er dazu zu sagen hat.
Gruß Udo

Danke für deine Antwort, werde mich mal beim Finanzamt schlau machen und anschließend unseren Vorstand mal zur Rede stellen.
Gruß Udo

Danke für die Antwort, werde mich mal beim Finanzamt erkundigen und unseren Vorstand dann zu Rede stellen.
Gruß Udo

danke für die Antwort , unser alter Vorstand wollte nie etwas haben aber seit dem der neue Vorstand da ist hat sich einiges geändert, aber ich finde auch und da stehe ich nicht alleine da das es eine Frechheit ist und der neue Vorstand auf Kosten des Vereins bereichern will.
Gruß Udo