Aufwandsentschädigung Lohnsteuerpflichtig?

Hallo,
folgendes Beispiel. nehmen wir mal an
eine große Behörde zahlt Mitarbeitern (Angestellte + Beamte) die Teile ihres Jobs in Telearbeit zuhause verrichten, eine monatliche Aufwandsentschädigung i.H. v. 15,00€ für Datenleitung, Telefon etc.
Bei der Auszahlung des Gehaltes bzw. der Besoldung werden Steuern und Sozialvers.abgaben in Ansatz gebracht. Ist dies korrekt?
Wie müsste der Atbeitgebern reagieren? Steuerbefreiung bei seinem Firmensitzfinanzamt beantragen? Wie kommt der Mitarbeitern an die zu Unrecht gezahlten Steuern wieder ran?
Danke für die Unterstützung. Ferdi1904

Servus,

die Handhabung durch den Dienstherrn ist völlig korrekt. Durchaus nicht alle Aufwendungen des Arbeitnehmers, die als Werbungskosten angesetzt werden können, dürfen lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei abgerechnet und ausgezahlt werden.

Ein besonderer Antrag ist nicht notwendig - eine Einkommensteuererklärung reicht völlig aus.

Wenn die Arbeitnehmerpauschale von 1.000 € p.a. nicht erreicht wird, helfen allerdings alle Werbungskosten nichts.

Schöne Grüße

Dä Blumepeder