wenn er das dem amt nicht meldet und die das aber irgendwann auf dem konto feststellen gibt es dann probleme für den mann?
Das würde ich annehmen, aber eine Aufwandentschädigung wird normalerweise nicht angerechnet, weil es ja eine zweckgebundene Zuwendung ist. - Vielleicht könnte man es noch genauer sagen, wenn man wüsste, um was für eine Art von Aufwandentschädigung es sich handelt.
Es ist eine zweckgebundende Einnahme, wenn der Mann eine ehrenamtliche Tätigkeit ausübt und dies auch belegen kann. Auch Ehrenamtliche erhalten so eine Art Vertrag, glaube ich. Bei so einer beschriebenen kurzzeitigen Beschäftigung spricht meinem Gefühl nach alles gegen eine solches Ehrenamt. Also… der ARGE melden. Da kannste nix falsch machen. Selbst wenn die ARGE den Verdienst als Einkommen ansieht, erhält der Mann immer noch einen Freibetrag.
es sind aktionen wie strassenumfragen bei welchen man gel doder waren bekommt. oder eben auch das zur verfügung stellen der wohnung für tv aufnahmen, kleine rollen in TV austrahlungen ect.
ich denke nicht das man dieses dann wirklich „arbeiten“ nennen kann…
ein junger mann möchte bei einer Aktion mitmachen. dafür gäbe
es 150-200 euro aufwandentschädigung.
Welche Aufwendungen entstehen denn dem Mann durch die Teilnahme?
Das wäre dann gegenzurechnen. Denn Aufwandsentschädigungen ersetzen typischerweise die entstandenen Aufwendungen. Da kann schon mal was übrig bleiben, nennen wir es Überschuss. Aber wenn damit Lohn und ein Beschäftigungsverhältnis umgangen werden soll, ist das nicht o.k.
Nachher stellt es noch eine Einnahme aus selbständiger Tätigkeit dar? Diese Arbeiten, ich sage mal meist solche Promotiontätigkeiten, werden von Agenturen vergeben, die möchten, dass sich die, die dort mitmachen einen Gewerbeschein holen. Das sind meist Schüler, Azubis, Studenten zunehmend auch Arbeitslose.
darf er das geld TROTZ Hartz IV behalten oder muss er das dem
amt melden?
Behalten tut er es ja damit schon, dass er es annimmt und behält. Melden muss er es! Was dann angerechnet wird ist zu klären. Allgemein gesagt, sind ja die ersten 100 EUR frei + weitere 20%. Und dann sind ja noch die oben schon erwähnten Aufwendungen.
Wichtiger scheint mir hier aber die Art der Beschäftigung???
gibt es einen gewissen „satz“ den man annehmen „darf“?
Du wirst es nicht glauben, man darf alles annehmen, sogar einen festen Arbeitsplatz. Das klingt unglaublich, ist aber wahr. Allerdings hat das eine Schattenseite, es könnte dazu führen, dass es überhaupt kein ALG2 mehr gibt, weil der junge Mann dadurch soviel verdient, dass er sich von der ARGE abmelden müsste. Oh je.
wenn er das dem amt nicht meldet und die das aber irgendwann
auf dem konto feststellen gibt es dann probleme für den mann?
es sind aktionen wie strassenumfragen bei welchen man gel
doder waren bekommt. oder eben auch das zur verfügung stellen
der wohnung für tv aufnahmen, kleine rollen in TV
austrahlungen ect.
… und dafür gibt’s Kohle, richtig? Dann ist das kein Ehrenamt!!! Also locker Einkommen, das auf den monatlichen Bedarf anzurechnen ist.
ich denke nicht das man dieses dann wirklich „arbeiten“ nennen
kann…
Mag sein, aber sicher Einkommen, das der ARGE zu melden ist.
es sind aktionen wie strassenumfragen bei welchen man gel
doder waren bekommt. oder eben auch das zur verfügung stellen
der wohnung für tv aufnahmen, kleine rollen in TV
austrahlungen ect.
das sind definitiv einmalige Einnahmen, die 1. unbedingt angegeben werden müssen, und für die es 2. nicht die üblichen Freibeträge (100 € frei etc.) gibt.
Einmaligen Einnnahmen werden angerechnet, sofern sie 50 € jährlich überschreiten. Allerdings werden diese 50 € - für mich unverständlicherweise, da Gesetzestext dies suggeriert - nicht als Freibetrag gerechnet. Liegt die einm. Einnahme höher als 50 €, so wird sie voll angerechnet. Also ab 51 € wird komplett und nicht nur 1 € angerechnet. Nachzulesen in der AlG II Verordnung § 1. http://www.gesetze-im-internet.de/algiiv_2008/__1.html
ich denke nicht das man dieses dann wirklich „arbeiten“ nennen
kann…
Was ist für dich denn arbeiten?
Aufwandsentschädigungen gibt es - wie Simsy Mone bereits richtig erklärt hat - für Ehrenämter.
In diesem Fall sind es aber keine klassischen Aufwandsentschädigungen, sondern Einnahmen aus selbstständiger Tätigkeit.