Aufwandsentschädigung nach Wassereinbruch

Hallo,
nach einem Regenwassereinbruch durch ein Kellerfenster, verlangt der Mieter von mir eine Aufwandsentschädigung, weil er den Keller Putzen musste.
Er hat für sich und für ein paar Bekannte einen Stundenlohn in Höhe von 10 € und einen Sontagszuschlag in Höhe von 10 % veranschlagt.
Ist er dazu berrichtigt ?
Wie Hoch darf seine Forderung sein ?

Leider war es nicht das erste mal das Regenwasser durch den Schacht ins Haus gelaufen ist, bin auch schon bei der Abhilfe, hat nun aber leider nichts genutzt, bei dem wiederholten Wassereinbruch sei Ihm auch Schaden an Möbel und Elektrogeräten enstanden, kann mann Ihm da nicht auch vorsatz erklären ? Er hatte doch von der Gefahr gewusst? Was macht also ein Studio-Aufnahme-Gerät innerhalb des Gefahrenbereiches ?

Meine Versicherung übernimmt das nicht, da es sich um einen Elementarschaden handelt und ich den noch nicht abgedeckt habe, seine Elementar Versicherung übernimmt es nicht, da es sich angeblich um Schneeschmelzwasser handelt (Aussage Mieter).

Danke im vorraus für die Hilfe.

Also ich denke, es ist schon nicht besonders pfiffig, wenn man um eine Gefahr weiß und diese dann nicht beseitigt. Als Mieter kann und muss ich davon ausgehen, dass vorhandene, bestehende und bekannte Schäden/Gefahren beseitigt oder abgewährt werden. Ist der Schaden jedoch fachmännisch (also durch Handwerker, gegen Rechnung) behoben worden und tritt der Schaden erbeut auf, könnten die Handwerker haften. Um dies endgültig zu beurteilen, müsste man den Sachverhalt genauer kennen. Es besteht ja auch die Möglichkeit, das ein Schaden entstanden ist, den der Vermieter nicht zu vertreten hat (Sturm, Hochwasser, etc.).

Ichj kann Dir nur raten einen Anwalt zu konsultieren. Kostet nicht die Welt. Zu den Kosten, die der Mieter in Rechnung gestellt hat, muss erst geklärt werden, wer für den Schaden die Verantwortung trägt.

Also Anwalt mal fragen…