Hallo,
nach einem Regenwassereinbruch durch ein Kellerfenster, verlangt der Mieter vom Vermieter eine Aufwandsentschädigung, weil er den Keller Putzen musste.
Er hat für sich und für ein paar Bekannte einen Stundenlohn in Höhe von 10 € und einen Sontagszuschlag in Höhe von 10 % veranschlagt.
Ist er dazu berrichtigt ?
Wie Hoch darf seine Forderung sein ?
Leider war es nicht das erste mal das Regenwasser durch den Schacht ins Haus gelaufen ist, der Vermieter ist auch schon bei der Abhilfe, hat nun aber leider nichts genutzt, bei dem wiederholten Wassereinbruch sei dem Mieter auch Schaden an Möbel und Elektrogeräten enstanden, kann mann Ihm da nicht auch Vorsatz erklären ? Er hatte doch von der Gefahr gewusst? Was macht also ein Studio-Aufnahme-Gerät innerhalb des Gefahrenbereiches ?
Die Versicherung des Vermieters übernimmt nicht,da es sich um einen Elementarschaden handelt und diese ist nicht abgedeckt, die Versichernug des Mieters übernimmt es auch nicht (obwohl Elementar Verischerung), da es sich angeblich um Schneeschmelzwasser handelt (Aussage Mieter).
Danke im vorraus für die Hilfe.