Aufwandsentschädigung nach Wassereinbruch

Hallo,
nach einem Regenwassereinbruch durch ein Kellerfenster, verlangt der Mieter vom Vermieter eine Aufwandsentschädigung, weil er den Keller Putzen musste.
Er hat für sich und für ein paar Bekannte einen Stundenlohn in Höhe von 10 € und einen Sontagszuschlag in Höhe von 10 % veranschlagt.
Ist er dazu berrichtigt ?
Wie Hoch darf seine Forderung sein ?

Leider war es nicht das erste mal das Regenwasser durch den Schacht ins Haus gelaufen ist, der Vermieter ist auch schon bei der Abhilfe, hat nun aber leider nichts genutzt, bei dem wiederholten Wassereinbruch sei dem Mieter auch Schaden an Möbel und Elektrogeräten enstanden, kann mann Ihm da nicht auch Vorsatz erklären ? Er hatte doch von der Gefahr gewusst? Was macht also ein Studio-Aufnahme-Gerät innerhalb des Gefahrenbereiches ?

Die Versicherung des Vermieters übernimmt nicht,da es sich um einen Elementarschaden handelt und diese ist nicht abgedeckt, die Versichernug des Mieters übernimmt es auch nicht (obwohl Elementar Verischerung), da es sich angeblich um Schneeschmelzwasser handelt (Aussage Mieter).

Danke im vorraus für die Hilfe.

Hallo Lorifeen,

beginne mal mit ein paar Gegenfragen.

Was steht denn im Mietvertrag über die Räumlichkeit???
(Keller,Abstellraum,Hobbyraum,etc.)

Ist das Ausbessern des Keller in Absprache mit dem Vermieter oder eigenmächtig erfolgt???

mfg Bollfried

Also wenn ich das richtig verstehe ist der Keller vermietet und der Mieter will jetzt Geld für` s Reinemachen.Sofern ich das beurteilen kann,ist das eine reine Kulanzsache.Der Vermieter(Eigentümer)kann eine solche Leistung erbringen dies muss aber vorher abgesprochen sein.Dazu kommt das ein Vermieter seinen Besitz angemessen versichert haben sollte und ein Wasserschaden von einer Haus und Eigentumsversicherung getragen werden muss.Wie hoch die Gefahr eines Wassereinbruchs in diesen Keller tatsächlich ist sollte ein Sachverständiger abklären.MFG Mani

Hey Bollfried,

Was steht denn im Mietvertrag über die Räumlichkeit???
(Keller,Abstellraum,Hobbyraum,etc.)

Die Räume sind als Keller und nicht als Wohnraum vermietet.

Ist das Ausbessern des Keller in Absprache mit dem Vermieter
oder eigenmächtig erfolgt???

Also geputzt wurde eigenmächtig, ohne Absprache mit dem Vermieter.

Hallo Mani,

Also wenn ich das richtig verstehe ist der Keller vermietet
und der Mieter will jetzt Geld für` s Reinemachen.

Richtig, der Keller gehört zu einem Einfamilienhaus.

Sofern ich das beurteilen kann,ist das eine reine Kulanzsache.Der
Vermieter(Eigentümer)kann eine solche Leistung erbringen dies
muss aber vorher abgesprochen sein.

Gibt es hierfür rechtliche Handhaben bzw. Quellen auf die man sich berufen kann ?

Hey Lorifeen,

zum ersten Punkt sieht es wohl ganz nach einem Clinch der Versicherungen aus.

zum zweiten ist der Mieter nicht berechtigt ohne Vorherige Genehmigung
des Vermieters bauliche Veränderungen herbei zu führen.

mfg Bollfried

Ob es ein clinch zwischen den Versicherungen gibt, vermag ich nicht zu sagen, das war aber auch nicht Ausgang der Frage.

Die frage war ja eher, darf ein Mieter vom Vermieter Reinigungsgebühren verlangen. Oder fällt es eher in die Eigenverantwortung des Mieters wenn er die Keller nach einem Wasserschaden putzt, wir sprechen hier nicht von Geröll oder Schlam , lediglich Regenwasser, welches mit Hilfe von Aufnehmen beseitigt wurde.

Hallo Lorifeen,

dann stelle bitte deine Frage auch so.
Die ursrüngliche Frage beinhaltete nicht das Reinigen des Keller,sondern
das Verputzen.

mfg Bollfried